Weiterbildung

Welche Facharztrichtungen gibt es?

Kurz gesagtDie (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer gliedert die Weiterbildung in der Fassung vom 03.07.2026 in 33 Gebiete mit 51 Facharztbezeichnungen, 19 darauf aufbauende Schwerpunkte und 48 Zusatz-Weiterbildungen (§ 2 MWBO). 27 Facharztweiterbildungen dauern mindestens 60 Monate; die acht Facharztkompetenzen des Gebiets Chirurgie, die neun spezialisierten Facharztkompetenzen der Inneren Medizin und Neurochirurgie verlangen 72 Monate, Anatomie und Physiologie 36 Monate. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer.

Stand 07.10.2026 · 7 amtliche Quellen

Gebiet, Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzbezeichnung

Nach § 2 Abs. 1 MWBO führt der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung „zur Facharztbezeichnung in einem Gebiet, zur Schwerpunktbezeichnung im Schwerpunkt eines Gebietes oder zur Zusatzbezeichnung“. Ein Gebiet ist „ein definierter Teil in einer Fachrichtung der Medizin“; die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen der fachärztlichen Tätigkeit (§ 2 Abs. 2). Ein Schwerpunkt baut auf der Facharztweiterbildung auf und darf nur zusammen mit der Facharztbezeichnung geführt werden (§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2). Eine Zusatz-Weiterbildung kommt zur Facharzt- oder Schwerpunktweiterbildung hinzu und erweitert die Gebietsgrenzen nicht (§ 2 Abs. 4, § 4 Abs. 7).

Abschnitt B der MWBO in der Fassung vom 03.07.2026 enthält 33 Gebiete mit 51 Facharztbezeichnungen und 19 Schwerpunkten, Abschnitt C 48 Zusatz-Weiterbildungen. In 29 Gebieten gibt es genau eine Facharztbezeichnung; das Gebiet Chirurgie hat acht, Innere Medizin zehn, Pathologie und Pharmakologie je zwei. Die Zusatz-Weiterbildungen mit ihren Mindestzeiten stehen in Welche Zusatzbezeichnungen gibt es?.

Die MWBO ist ein Muster der Bundesärztekammer. Zuständig für die Weiterbildung sind die Landesärztekammern; rechtsverbindlich ist allein die Weiterbildungsordnung der Kammer, deren Mitglied Sie sind. Welche das ist, erklärt Welche Weiterbildungsordnung gilt für mich?.

25 Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung

§ 2a Abs. 7 MWBO zählt 25 Gebiete als „Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung“ auf, dort noch unter dem Namen Strahlentherapie; in Abschnitt B heißt das Gebiet inzwischen Radioonkologie und Strahlentherapie. Die Tabelle nennt je Gebiet die Facharztbezeichnungen und die Mindest-Weiterbildungszeit „unter Befugnis an Weiterbildungsstätten“ nach Abschnitt B der MWBO vom 03.07.2026.

Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung (§ 2a Abs. 7 MWBO) mit Mindest-Weiterbildungszeit nach Abschnitt B, Stand 03.07.2026
GebietFacharztbezeichnung(en)Mindestzeit
AllgemeinmedizinAllgemeinmedizin60 Monate
AnästhesiologieAnästhesiologie60 Monate
ArbeitsmedizinArbeitsmedizin60 Monate
AugenheilkundeAugenheilkunde60 Monate
ChirurgieAllgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgieje 72 Monate
Frauenheilkunde und GeburtshilfeFrauenheilkunde und Geburtshilfe60 Monate
Hals-Nasen-OhrenheilkundeHals-Nasen-Ohrenheilkunde60 Monate
Haut- und GeschlechtskrankheitenHaut- und Geschlechtskrankheiten60 Monate
HumangenetikHumangenetik60 Monate
Innere MedizinInnere Medizin sowie neun Facharztkompetenzen: Innere Medizin und Angiologie, und Endokrinologie und Diabetologie, und Gastroenterologie, und Hämatologie und Onkologie, und Infektiologie, und Kardiologie, und Nephrologie, und Pneumologie, und Rheumatologie60 Monate; die neun Facharztkompetenzen je 72 Monate
Kinder- und JugendmedizinKinder- und Jugendmedizin60 Monate
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapieKinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie60 Monate
Mund-Kiefer-GesichtschirurgieMund-Kiefer-Gesichtschirurgie60 Monate
NeurochirurgieNeurochirurgie72 Monate
NeurologieNeurologie60 Monate
NuklearmedizinNuklearmedizin60 Monate
Öffentliches GesundheitswesenÖffentliches Gesundheitswesen54 Monate
Phoniatrie und PädaudiologiePhoniatrie und Pädaudiologie60 Monate
Physikalische und Rehabilitative MedizinPhysikalische und Rehabilitative Medizin60 Monate
Psychiatrie und PsychotherapiePsychiatrie und Psychotherapie60 Monate
Psychosomatische Medizin und PsychotherapiePsychosomatische Medizin und Psychotherapie60 Monate
RadiologieRadiologie60 Monate
Radioonkologie und StrahlentherapieRadioonkologie und Strahlentherapie60 Monate
TransfusionsmedizinTransfusionsmedizin60 Monate
UrologieUrologie60 Monate

Acht Gebiete ohne unmittelbare Patientenversorgung

Übrige Gebiete nach Abschnitt B der MWBO, Stand 03.07.2026
GebietFacharztbezeichnung(en)Mindestzeit
AnatomieAnatomie36 Monate
Hygiene und UmweltmedizinHygiene und Umweltmedizin48 Monate
LaboratoriumsmedizinLaboratoriumsmedizin60 Monate
Mikrobiologie, Virologie und InfektionsepidemiologieMikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie60 Monate
PathologieNeuropathologie, Pathologieje 60 Monate
PharmakologieKlinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologieje 48 Monate
PhysiologiePhysiologie36 Monate
RechtsmedizinRechtsmedizin60 Monate

Diese acht Gebiete stehen nicht in der Liste des § 2a Abs. 7. Das ist für Zusatz-Weiterbildungen wichtig, die eine „Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“ voraussetzen, etwa Geriatrie oder Palliativmedizin.

19 Schwerpunkte mit je 24 Monaten

Alle Schwerpunkte verlangen nach Abschnitt B 24 Monate Weiterbildung unter Befugnis und bauen auf der Facharztkompetenz auf (§ 4 Abs. 7). Die Zulassung zur Schwerpunktprüfung ist erst nach der Facharztanerkennung möglich (§ 12 Abs. 3).

  • Chirurgie: Orthopädische Rheumatologie, Spezielle Orthopädische Chirurgie und Spezielle Unfallchirurgie (auf Orthopädie und Unfallchirurgie) sowie Spezielle Viszeralchirurgie (auf Viszeralchirurgie)
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Gynäkologische Onkologie, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
  • Kinder- und Jugendmedizin: Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie, -Gastroenterologie, -Hämatologie und -Onkologie, -Kardiologie, -Nephrologie, -Pneumologie, -Rheumatologie sowie Neonatologie und Neuropädiatrie
  • Psychiatrie und Psychotherapie: Forensische Psychiatrie
  • Radiologie: Kinder- und Jugendradiologie, Neuroradiologie

Längste und kürzeste Weiterbildungen

Die längste Mindestzeit beträgt 72 Monate: für alle acht Facharztkompetenzen im Gebiet Chirurgie (Allgemeinchirurgie etwa mit 36 Monaten Allgemeinchirurgie sowie je 6 Monaten Notfallaufnahme und Intensivmedizin), für die neun spezialisierten Facharztkompetenzen der Inneren Medizin (Innere Medizin und Kardiologie etwa mit 36 Monaten in der Facharztkompetenz, 24 Monaten in Innerer Medizin oder zwei weiteren Facharztkompetenzen sowie je 6 Monaten Notfallaufnahme und Intensivmedizin) und für Neurochirurgie. Die kürzeste beträgt 36 Monate für Anatomie und Physiologie. Dazwischen liegen 48 Monate (Hygiene und Umweltmedizin, Klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie), 54 Monate (Öffentliches Gesundheitswesen) und 60 Monate für die übrigen 27 Facharztbezeichnungen.

Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat mehrere Mindestzeiten gekürzt; der Vorstand der Bundesärztekammer hat die Änderungen am 03.07.2026 in die MWBO übernommen: Anatomie und Physiologie von 48 auf 36 Monate, Pathologie und Neuropathologie von 72 auf 60 Monate, Klinische Pharmakologie sowie Pharmakologie und Toxikologie von 60 auf 48 Monate, Öffentliches Gesundheitswesen von 60 auf 54 Monate. Ob und wann Ihre Landesärztekammer diese Kürzungen übernimmt, steht in deren Weiterbildungsordnung.

Die Tabelle unter diesem Artikel zeigt die Mindestzeiten der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des Saarlandes vom 07.10.2020 für 46 Facharztkompetenzen. Sie weicht in vier Fällen von der MWBO vom 03.07.2026 ab: Physiologie 48 statt 36 Monate, Pathologie und Neuropathologie 72 statt 60 Monate, Öffentliches Gesundheitswesen 60 statt 54 Monate. Anatomie, Hygiene und Umweltmedizin, die beiden pharmakologischen Facharztkompetenzen und Rechtsmedizin fehlen in dieser Tabelle.

Was das für Ihre Stellensuche bedeutet

Jede Facharztrichtung hat eigene Befugnisse, Weiterbildungsstätten und einen eigenen Stellenmarkt. Unsere Weiterbildungsatlanten fassen die Kammerverzeichnisse zusammen und zeigen je Klinik den Umfang der Befugnis in Monaten: Augenheilkunde, Dermatologie, Radiologie und Psychiatrie. Wie viele Stellen je Fachrichtung und Karrierestufe aktuell ausgeschrieben sind, zeigt der Stellenmarkt mit Live-Zahlen; Stellen für die Weiterbildung stehen unter Assistenzarztstellen.

Welche Pflichtabschnitte je Gebiet gelten und warum die tatsächliche Dauer meist über der Mindestzeit liegt, steht in Wie lange dauert die Facharztweiterbildung?; den Wechsel zwischen Gebieten erklärt Kann ich die Fachrichtung wechseln?.

Mindestdauer nach Fachrichtung

Mindestweiterbildungszeiten je Facharztkompetenz nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer des Saarlandes vom 07.10.2020, die dem Muster der Bundesärztekammer von 2018 folgt. Die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer ist verbindlich.

FacharztkompetenzGebietMindestdauer
AllgemeinmedizinAllgemeinmedizin60 Monate
AnästhesiologieAnästhesiologie60 Monate
ArbeitsmedizinArbeitsmedizin60 Monate
AugenheilkundeAugenheilkunde60 Monate
AllgemeinchirurgieChirurgie72 Monate
GefäßchirurgieChirurgie72 Monate
HerzchirurgieChirurgie72 Monate
Kinder- und JugendchirurgieChirurgie72 Monate
Orthopädie und UnfallchirurgieChirurgie72 Monate
Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische ChirurgieChirurgie72 Monate
ThoraxchirurgieChirurgie72 Monate
ViszeralchirurgieChirurgie72 Monate
Frauenheilkunde und GeburtshilfeFrauenheilkunde und Geburtshilfe60 Monate
Hals-Nasen-OhrenheilkundeHals-Nasen-Ohrenheilkunde60 Monate
Phoniatrie und PädaudiologieHals-Nasen-Ohrenheilkunde60 Monate
Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologie)Haut- und Geschlechtskrankheiten60 Monate
HumangenetikHumangenetik60 Monate
Innere MedizinInnere Medizin60 Monate
Innere Medizin und AngiologieInnere Medizin72 Monate
Innere Medizin und Endokrinologie und DiabetologieInnere Medizin72 Monate
Innere Medizin und GastroenterologieInnere Medizin72 Monate
Innere Medizin und Hämatologie und OnkologieInnere Medizin72 Monate
Innere Medizin und InfektiologieInnere Medizin72 Monate
Innere Medizin und KardiologieInnere Medizin72 Monate
Innere Medizin und NephrologieInnere Medizin72 Monate
Innere Medizin und PneumologieInnere Medizin72 Monate
Innere Medizin und RheumatologieInnere Medizin72 Monate
Kinder- und JugendmedizinKinder- und Jugendmedizin60 Monate
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapieKinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie60 Monate
LaboratoriumsmedizinLaboratoriumsmedizin60 Monate
Mikrobiologie, Virologie und InfektionsepidemiologieMikrobiologie60 Monate
Mund-Kiefer-GesichtschirurgieMund-Kiefer-Gesichtschirurgie60 Monate
NeurochirurgieNeurochirurgie72 Monate
NeurologieNeurologie60 Monate
NuklearmedizinNuklearmedizin60 Monate
Öffentliches GesundheitswesenÖffentliches Gesundheitswesen60 Monate
NeuropathologiePathologie72 Monate
PathologiePathologie72 Monate
Physikalische und Rehabilitative MedizinPhysikalische und Rehabilitative Medizin60 Monate
PhysiologiePhysiologie48 Monate
Psychiatrie und PsychotherapiePsychiatrie und Psychotherapie60 Monate
Psychosomatische Medizin und PsychotherapiePsychosomatische Medizin und Psychotherapie60 Monate
RadiologieRadiologie60 Monate
StrahlentherapieStrahlentherapie60 Monate
TransfusionsmedizinTransfusionsmedizin60 Monate
UrologieUrologie60 Monate

Jede Zeile verweist auf den Abschnitt der Weiterbildungsordnung. Quelle: Ärztekammer des Saarlandes

Bei Job Clerk

Verwandte Fragen

BegriffeGebiet / FacharztkompetenzFacharztSchwerpunktZusatzbezeichnung / Zusatz-WeiterbildungWeiterbildungsordnungWeiterbildung

Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Stand 03.07.2026, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
  2. (Muster-)Weiterbildungsordnung: Übersicht und Stand, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
  3. Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des Saarlandes vom 07.10.2020 in der Fassung vom 10.12.2025: Übersicht, Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 07.10.2026.
  4. WBO Saarland: Facharzt Physiologie, Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 07.10.2026.
  5. WBO Saarland: Facharzt Pathologie, Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 07.10.2026.
  6. WBO Saarland: Facharzt Neuropathologie, Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 07.10.2026.
  7. WBO Saarland: Facharzt Öffentliches Gesundheitswesen, Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 07.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 07.10.2026.