Weiterbildung
Welche Weiterbildungsordnung gilt für mich?
Kurz gesagtEs gilt die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, deren Mitglied Sie sind, und Mitglied sind Sie bei der Kammer des Landes, in dem Sie ärztlich tätig sind (zum Beispiel § 2 Heilberufsgesetz NRW). Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer hat nur empfehlenden Charakter. Tritt eine neue Weiterbildungsordnung in Kraft, regelt § 20 die Übergänge: In Westfalen-Lippe muss der vollständige Antrag auf Anerkennung nach alter Ordnung spätestens am 30.06.2027 vorliegen, in Bayern ist der Abschluss nach alter Ordnung bis zum 31.07.2029 möglich (Antrag bis 31.07.2031).
Stand 01.10.2026 · 11 amtliche Quellen
Kammerrecht: Wo Sie arbeiten, entscheidet
Weiterbildung ist Landesrecht. Die Bundesärztekammer stellt klar, dass für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung die Landesärztekammern zuständig sind und die MWBO „für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter“ hat; für jede Ärztin und jeden Arzt ist „immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied sie/er ist“. Die Mitgliedschaft folgt dem Tätigkeitsort: Nach § 2 Abs. 1 Heilberufsgesetz NRW gehören der Kammer alle an, die im Land ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihn nicht ausüben, dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Anmeldung bei der Kammer muss innerhalb eines Monats erfolgen (§ 2 Abs. 2).
Nordrhein-Westfalen hat zwei Ärztekammern, Nordrhein und Westfalen-Lippe. Wer bereits Mitglied einer anderen Kammer ist und zusätzlich in Nordrhein tätig wird, wird dort zusätzlich Mitglied, weil das Heilberufsgesetz keine Befreiung für eine weitere Tätigkeit in einem anderen Bundesland vorsieht (Mehrfachmitgliedschaft).
MWBO und Kammer-WBO: wo sie sich unterscheiden
Die MWBO 2018 wurde am 15.11.2018 beschlossen und zuletzt am 03.07.2026 geändert. Die Kammern haben sie zeitversetzt umgesetzt: Westfalen-Lippe mit der WO 2020 zum 01.07.2020 (aktuelle Fassung mit Stand 01.07.2026), Nordrhein mit der WBO 2020, das Saarland mit der WBO vom 07.10.2020, Bayern mit der WBO 2021 (Fassung 2025, in Kraft seit dem 01.01.2026). Inhaltlich übernehmen die Kammern das Muster weitgehend, weichen aber im Detail ab. Beispiele aus den geprüften Texten:
- Teilzeit: Nordrhein verlangt mindestens 50 Prozent und 20 Stunden pro Woche, Bayern mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit und mindestens 12 Stunden pro Woche.
- Mindestzeiten: Physiologie dauert nach der WBO des Saarlandes 48 Monate, nach der MWBO in der Fassung vom 03.07.2026 36 Monate.
- eLogbuch: in Nordrhein verpflichtend für Weiterbildungszeiten ab dem 01.07.2020, in Bayern seit dem 01.01.2026.
Übergangsbestimmungen bei einer neuen WBO
§ 20 MWBO enthält nur die allgemeinen Übergangsbestimmungen: Bezeichnungen nach alter Ordnung dürfen weitergeführt werden, erworbene Qualifikationsnachweise bleiben gültig. Die Fristen setzen die Kammern in § 20 ihrer Ordnungen:
| Kammer | Facharztweiterbildung nach alter WBO | Schwerpunkt und Zusatz-Weiterbildung |
|---|---|---|
| Ärztekammer Westfalen-Lippe (WO 2020, in Kraft seit 01.07.2020) | 7 Jahre: Zulassungsvoraussetzungen und Antrag bis zum 30.06.2027 | 3 Jahre |
| Bayerische Landesärztekammer (WBO 2021, Weiterbildung vor dem 01.08.2022 begonnen) | Abschluss bis zum 31.07.2029, Anträge bis zum 31.07.2031 | Abschluss bis zum 31.07.2025, Anträge bis zum 31.07.2027 |
| Ärztekammer Nordrhein (WBO 2020) | Anmeldung zur Prüfung nach der WBO 2014 bis zum 30.06.2027 | Übergangsvorschriften am 30.06.2023 ausgelaufen |
Wer vor dem Inkrafttreten begonnen hat, hat in Westfalen-Lippe ein Wahlrecht zwischen alter und neuer Ordnung; die Weiterbildung ist aber „entweder vollständig nach den bisherigen oder vollständig nach den neuen Bestimmungen“ abzuschließen. Wer ab dem Inkrafttreten beginnt, fällt zwingend unter die neue Ordnung. Die Ärztekammer Nordrhein betont, dass die Übergangsfristen fixe Termine sind und nicht verlängert werden. In Bayern gelten Befugnisse nach der WBO 2004 übergangsweise bis zum 31.12.2027 fort.
Kammerwechsel während der Weiterbildung
Mit dem Wechsel des Tätigkeitsorts in ein anderes Land wechselt die Kammer und damit die Weiterbildungsordnung. Die Ärztekammer Nordrhein verlangt die Abmeldung innerhalb eines Monats; ein Aktenaustausch zwischen den Kammern ist möglich. Bereits geleistete Abschnitte gehen nicht verloren: Eine von der Ordnung abweichende, aber gleichwertige Weiterbildung kann ganz oder teilweise anerkannt werden (§ 10 MWBO), und Bezeichnungen anderer deutscher Kammern dürfen weitergeführt werden (§ 3 Abs. 5). Die Ärztekammer Westfalen-Lippe rechnet Abschnitte an, wenn die weiterbildende Person eine Befugnis für die angestrebte Bezeichnung hatte, und nimmt das eLogbuch der bisherigen Kammer übergangsweise als Ausdruck an. Zur Prüfung zugelassen werden nur Mitglieder der prüfenden Kammer.
Was das für Sie bedeutet: Für Fristen, Logbuch und Prüfung ist die Kammer maßgeblich, bei der Sie zum Zeitpunkt des Antrags Mitglied sind. Welche Kliniken wo liegen, zeigen die Arbeitgeberprofile; offene Weiterbildungsstellen finden Sie unter Arztstellen.
Bei Job Clerk
Verwandte Fragen
BegriffeWeiterbildungsordnungÄrztekammerWeiterbildungGebiet / FacharztkompetenzSchwerpunktZusatzbezeichnung / Zusatz-Weiterbildung
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- (Muster-)Weiterbildungsordnung: Übersicht und Stand, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Stand 03.07.2026, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen (HeilBerG), § 2 Kammerangehörige, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
- Wechsel der zuständigen Ärztekammer und Mehrfachmitgliedschaft, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
- Fragen und Antworten zur Weiterbildung, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
- Fragen und Antworten zur Weiterbildung, Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns, Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Weiterbildungsordnung und Richtlinien, Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen am 01.10.2026.
- Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen am 01.10.2026.
- Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des Saarlandes vom 07.10.2020: Übersicht, Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 01.10.2026.
- WBO Saarland: Facharzt Physiologie, Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 01.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.