Zulassung und Anerkennung
Was kostet die Mitgliedschaft in der Ärztekammer?
Kurz gesagtDie Mitgliedschaft in der Landesärztekammer entsteht kraft Landesrecht, sobald Sie im Kammerbezirk ärztlich tätig sind. Der Jahresbeitrag richtet sich nach den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit des vorletzten Jahres: in Bayern 0,46 Prozent (Mindestbeitrag 30 Euro), in Westfalen-Lippe 13 bis 6.000 Euro, in Hessen 75 bis 6.500 Euro. Getrennt davon ist der Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk, für Angestellte etwa bei der Bayerischen Ärzteversorgung 18,6 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 höchstens 1.571,70 Euro im Monat, davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte (§ 172a SGB VI).
Stand 01.10.2026 · 10 amtliche Quellen
Pflichtmitgliedschaft kraft Gesetzes
Jedes Land regelt die Kammerpflicht in seinem Heilberufs- oder Kammergesetz. In Bayern sind alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte Mitglied, die in Bayern ärztlich tätig sind oder, ohne tätig zu sein, dort ihre Hauptwohnung haben; sie melden sich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats bei der zuständigen Meldestelle an. Die Beitragspflicht stützt sich dort auf Art. 15 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes, in Hessen auf § 2 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes. Berechtigt zur Berufsausübung ist, wer eine Approbation oder eine Berufserlaubnis besitzt; die Kammerpflicht beginnt also nicht erst mit dem Facharzt.
Die Anmeldefrist regelt jedes Land selbst; Bayern verlangt die Meldung spätestens innerhalb eines Monats. Die Kammer jedes Landes finden Sie auf unserer Zulassungsseite.
Wie der Beitrag berechnet wird
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr, der Beitrag ein Jahresbeitrag. Bemessungsgrundlage sind in allen drei hier geprüften Kammern die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des vorletzten Jahres vor dem Beitragsjahr (Bayern, Westfalen-Lippe, Hessen). Stichtag für die Beitragspflicht ist in Bayern und Westfalen-Lippe der 1. Februar. Als Einkünfte gelten bei Angestellten der steuerpflichtige Bruttolohn abzüglich Werbungskosten, bei Selbständigen der Gewinn; die Kammern verlangen den Einkommensteuerbescheid oder eine Bescheinigung des Steuerberaters. Wer keine Nachweise einreicht, wird zum Höchstbeitrag veranlagt, in Hessen mit einem Bescheid über 6.500 Euro.
Drei Beitragsordnungen im Vergleich
| Kammer | Beitragsmodell | Mindestbeitrag | Höchstbeitrag |
|---|---|---|---|
| Bayerische Landesärztekammer | 0,46 Prozent der Einkünfte des Vorvorjahres (seit 2025) | 30 Euro | kein fester Betrag auf der Kammerseite genannt |
| Ärztekammer Westfalen-Lippe | unter 15.000 Euro: 23 Euro; 15.000 bis unter 25.000 Euro: 56 Euro; darüber 0,6 Prozent je angefangene 5.000 Euro, berechnet vom Mittelwert der Stufe | 13 Euro (etwa Elternzeit, Mutterschutz); freiwillige Mitglieder 80 Euro | 6.000 Euro |
| Landesärztekammer Hessen | Beitragsstufen: unter 20.000 Euro 75 Euro; 20.000 bis unter 25.000 Euro 98 Euro; ab 500.000 Euro 0,69 Prozent | 75 Euro | 6.500 Euro |
Rechenbeispiel für 70.000 Euro ärztliche Einkünfte im vorletzten Jahr: In Bayern ergeben 0,46 Prozent 322 Euro; in Westfalen-Lippe 0,6 Prozent vom Mittelwert der Stufe 70.000 bis 75.000 Euro, also 435 Euro; in Hessen weist die Beitragstabelle für 70.000 bis unter 75.000 Euro 420,00 Euro aus.
Ermäßigungen und Sonderfälle
- Berufsanfang: Wer im vorletzten Jahr nicht ärztlich tätig war, zahlt in Hessen den Mindestbeitrag; in Bayern gilt der Mindestbeitrag von 30 Euro etwa bei Studium, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit im Vorvorjahr; Westfalen-Lippe legt dann die Einkünfte des letzten Jahres zugrunde.
- Keine ärztlichen Einkünfte am Stichtag: In Bayern wird nicht veranlagt, wer am 1. Februar arbeitslos ist oder keine ärztlichen Einkünfte hat.
- Elternzeit und Mutterschutz: Westfalen-Lippe stuft Mitglieder im Mutterschutz oder in Elternzeit von mindestens drei Monaten am Stichtag in den Mindestbeitrag von 13 Euro ein.
- Kinder: Hessen gewährt auf Antrag bis Beitragsstufe 90 pro Kind 25 Euro Ermäßigung.
- Tätigkeit ohne Patienten: Bayern ermäßigt um 10 Prozent bei überwiegend administrativer Tätigkeit, um 20 Prozent bei ausschließlicher Lehre oder Grundlagenforschung und um 50 Prozent bei Pflichtmitgliedschaft in einer anderen Heilberufekammer; Hessen und Westfalen-Lippe ermäßigen theoretische Medizin beziehungsweise Grundlagenforschung um 20 Prozent.
- Ruhestand: Westfalen-Lippe befreit Mitglieder ab dem vollendeten 70. Lebensjahr, die nicht mehr tätig sind; Hessen rechnet bei Ruhestand im Beitragsjahr anteilig nach Monaten.
Eine eigene Beitragsgruppe für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nennen die drei Kammern nicht; maßgeblich sind die Einkünfte. Zum Vergleich: Die Tabellen zum Gehalt als Assistenzarzt zeigen die Entgeltstufen.
Das Versorgungswerk kommt dazu
Die berufsständische Altersversorgung ist eine zweite Pflichtmitgliedschaft mit eigenem Beitrag. Bei der Bayerischen Ärzteversorgung sind alle nicht berufsunfähigen, zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte Mitglieder kraft Gesetzes. Angestellte können sich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen; geht der Antrag innerhalb von drei Monaten ein, wirkt die Befreiung rückwirkend zum Beschäftigungsbeginn, sonst erst ab Antragstellung.
- Beitrag mit Befreiung: der gleiche Betrag, der sonst an die gesetzliche Rentenversicherung ginge, 2026 also 18,6 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat, höchstens 1.571,70 Euro monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).
- Arbeitgeberzuschuss: Anspruch auf die Hälfte dieses Beitrags nach § 172a SGB VI.
- Ohne Befreiung: zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung der halbe Mindestbeitrag, 2026 jährlich 1.170,00 Euro.
Die Versorgungswerke sind landesrechtlich organisiert; Beitragsregeln anderer Werke können abweichen. Die Zahlen oben stammen aus den Kenngrößen 2026 der Bayerischen Ärzteversorgung (Stand 9. Dezember 2025).
Was nicht im Beitrag enthalten ist
Prüfungen und Anerkennungen rechnen die Kammern nach ihren Gebührenordnungen gesondert ab: die Fachsprachprüfung (etwa 430 Euro bei der Ärztekammer Nordrhein) und die Anerkennung ausländischer Facharzttitel (etwa 165 Euro für EU-Titel bei der Ärztekammer Berlin). Was das Approbationsverfahren selbst kostet, steht im Artikel Kosten und Dauer der Approbation.
Bei Job Clerk
Verwandte Fragen
BegriffeÄrztekammerApprobationAssistenzarzt / Ärztin in Weiterbildung
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- Neuanmeldung, Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Beitrag, Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Kammerbeitrag, Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen am 01.10.2026.
- Beitragsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Fassung vom 21. März 2026, Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen am 01.10.2026.
- Beitragsordnung der Landesärztekammer Hessen, gültig ab dem Beitragsjahr 2026, Landesärztekammer Hessen, abgerufen am 01.10.2026.
- Kenngrößen für das Jahr 2026 (Stand 9. Dezember 2025), Bayerische Ärzteversorgung, abgerufen am 01.10.2026.
- Mitglieder, Bayerische Ärzteversorgung, abgerufen am 01.10.2026.
- Befreiung Angestellte, Bayerische Ärzteversorgung, abgerufen am 01.10.2026.
- Fachsprachprüfung, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
- Sie kommen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz?, Ärztekammer Berlin, abgerufen am 01.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.