Zulassung und Anerkennung

Was ist die Fachsprachprüfung und wie läuft sie ab?

Kurz gesagtDie Fachsprachprüfung weist die für die Approbation erforderlichen Deutschkenntnisse nach (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 BÄO). Grundlage sind die Eckpunkte der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014: allgemeines Niveau B2, Fachsprache orientiert an C1. Die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen und Bayern prüfen in drei Teilen von je 20 Minuten: Arzt-Patienten-Gespräch, Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. Die Gebühr liegt je nach Kammer zwischen 400 und 650 Euro; Wiederholungen sind möglich.

Stand 01.10.2026 · 12 amtliche Quellen

Rechtsgrundlage und Niveau

§ 3 Abs. 1 Nr. 5 BÄO verlangt die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. Art. 53 der Richtlinie 2005/36/EG erlaubt den Mitgliedstaaten, diese Kenntnisse zu überprüfen, wenn der Beruf Auswirkungen auf die Patientensicherheit hat. Wie geprüft wird, haben die Länder in den Eckpunkten der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014 vereinbart.

Das Landesamt Brandenburg zitiert daraus den Maßstab: Antragstellende müssen Patientinnen und Patienten ohne wesentliche Rückfragen verstehen, so spontan und fließend sprechen, dass sie sorgfältig die Anamnese erheben und über Befunde, Verlauf und Behandlungsalternativen aufklären können, und Krankenunterlagen und Bescheinigungen schriftlich angemessen führen. Die Behörden und Kammern setzen das als allgemeines Sprachniveau B2 plus Fachsprachenkenntnisse auf Niveau C1 um (LAGeSo Berlin, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Portal Anerkennung in Deutschland).

So läuft die Prüfung ab

Die Kammern in Nordrhein-Westfalen und Bayern prüfen in einer simulierten Klinik-Situation in drei Teilen von je 20 Minuten, insgesamt 60 Minuten:

TeilDauerInhalt
Arzt-Patienten-Gespräch20 MinutenAnamnese mit einem Prüfer in der Patientenrolle, Erklärung von Verdachtsdiagnose, Diagnostik und Therapie in verständlichem Deutsch
Dokumentation20 MinutenSchriftlicher Bericht oder Arztbrief zu Anamnese, Diagnostik, Therapie und Verlauf
Arzt-Arzt-Gespräch20 MinutenVorstellung des Falls vor ärztlichen Kolleginnen und Kollegen mit Fachtermini und Rückfragen

Bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe sitzt ein Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern, davon mindestens zwei approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Die Ärztekammer Nordrhein wertet die Prüfung als bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der Höchstpunktzahl, also mindestens 36 Punkte, erreicht sind.

Die Aufteilung ist Landessache. Brandenburg prüft nach den Hinweisen des LAVG (Stand April 2026) das Arzt-Patienten-Gespräch 20 Minuten, das Schriftstück 30 Minuten und das Fachgespräch 10 bis 15 Minuten; Notizen dürfen dort auch in der Muttersprache gemacht werden.

Anmeldung, Nachweise und Wartezeit

Sie melden sich nicht selbst bei der Kammer an. In Nordrhein-Westfalen meldet die Bezirksregierung die Antragstellenden bei der Ärztekammer an, in Bayern ausschließlich die ZAABY bei der Bayerischen Landesärztekammer, nachdem der Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis vorliegt. Vor der Prüfung ist ein Zertifikat über allgemeine Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2 einzureichen; Brandenburg akzeptiert Zertifikate von Goethe-Institut, telc, TestDaF, ÖSD oder einem anderen ALTE-zertifizierten Institut, nicht älter als drei Jahre und in allen Teilen mindestens mit ausreichend bewertet.

  • Bayern: Von der Anmeldung bis zur Mitteilung des Termins sind derzeit etwa acht Wochen zu rechnen; die Kammer führt rund 300 Prüfungen im Monat durch.
  • Westfalen-Lippe: Prüfungen finden in der Regel viermal im Monat an einem Donnerstag oder Samstag statt; die genaue Uhrzeit kommt etwa zehn Tage vorher per E-Mail.
  • Berlin: Die Sprachnachweise müssen bei Antragstellung noch nicht vorliegen; der Fachsprachentest C1 wird bei der Ärztekammer Berlin abgelegt.

Gebühren der Kammern

Prüfungsgebühr je Versuch, Stand der Kammerseiten am 1. Oktober 2026
KammerGebühr
Ärztekammer Westfalen-Lippe400,00 Euro
Ärztekammer Berlin (laut Anerkennung in Deutschland)420 Euro
Ärztekammer Nordrhein430 Euro
Bayerische Landesärztekammer550 Euro
Landesärztekammer Hessen650 Euro

Bei einer Wiederholung wird die Gebühr erneut fällig (Ärztekammer Nordrhein). Nach fristgerechter Ladung besteht bei Rücktritt kein Anspruch auf Rückzahlung.

Wiederholung und Ausnahmen

Eine Höchstzahl an Versuchen gibt es nicht: Die Ärztekammer Nordrhein lässt mehrfache Wiederholungen zu, Brandenburg unbegrenzt, wobei der Test immer als Ganzes zu wiederholen ist. Die Bayerische Landesärztekammer nennt eine Wiederholung frühestens nach drei Monaten empfehlenswert; die Ärztekammer Nordrhein spricht von einigen Monaten Abstand. Wiederholungen terminieren die Kammern direkt; in Westfalen-Lippe genügt dafür eine Rückmeldung bei der Kammer.

Ob die Prüfung in einem anderen Land bereits bestanden wurde und anerkannt wird, entscheidet die Approbationsbehörde, in Bayern allein die ZAABY. Welche anderen Nachweise eine Behörde anstelle der Prüfung akzeptiert, steht in ihren Antragshinweisen; die Behörden aller Länder finden Sie auf unserer Zulassungsseite.

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Verwandte Fragen

BegriffeApprobationÄrztekammer

Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. § 3 Bundesärzteordnung (BÄO), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 01.10.2026.
  2. Richtlinie 2005/36/EG, konsolidierte Fassung vom 29. Oktober 2025, EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 01.10.2026.
  3. Beschluss der 87. GMK 2014, TOP 7.3: Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen, Gesundheitsministerkonferenz der Länder, abgerufen am 01.10.2026.
  4. Hinweise zum Fachsprachtest im Rahmen der ärztlichen Approbationsverfahren im Land Brandenburg (Stand April 2026), Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, abgerufen am 01.10.2026.
  5. Fachsprachenprüfung, Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen am 01.10.2026.
  6. Fachsprachprüfung, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
  7. Fachsprachenprüfung, Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
  8. Fachsprach- und Kenntnisprüfungen, Landesärztekammer Hessen, abgerufen am 01.10.2026.
  9. Anerkennungs-Finder: Ihr Anerkennungsverfahren als Ärztin/Arzt, Anerkennung in Deutschland (Bundesinstitut für Berufsbildung), abgerufen am 01.10.2026.
  10. Approbation (EU/EWR/Schweiz) als Ärztin/Arzt beantragen, Land Berlin, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), abgerufen am 01.10.2026.
  11. Approbation: FAQ (ZAG-aH), Bezirksregierung Münster, abgerufen am 01.10.2026.
  12. Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat, Regierung von Oberbayern, abgerufen am 01.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.