Fachsprachprüfung · Stand 08.10.2026
Was kostet die Fachsprachprüfung?
Die Fachsprachprüfung kostet je nach Kammer 400 bis 700 Euro, Stand 08.10.2026.
15 der 17 Ärztekammern veröffentlichen eine Gebühr; bei 7 ist sie für jede Wiederholung ausdrücklich erneut fällig. Die Kenntnisprüfung kostet, wo ein Betrag veröffentlicht ist, 400 bis 1.350 Euro je Versuch.
Fachsprachprüfung je Versuch
400 bis 700 €
Kenntnisprüfung je Versuch
400 bis 1.350 €
Kammern mit veröffentlichter Gebühr
15 von 17
Alle 17 Ärztekammern im Vergleich
Gebühr für einen Versuch, wie die Kammer sie veröffentlicht. „Erneut fällig“ heißt, die Kammer schreibt ausdrücklich, dass jede Wiederholung die Gebühr erneut kostet.
| Kammer | Je Versuch |
|---|---|
| Ärztekammer Westfalen-LippeNordrhein-Westfalen | 400 € |
| Landesärztekammer Baden-WürttembergBaden-Württemberg | 420 € |
| Ärztekammer NordrheinNordrhein-Westfalen | 430 € |
| Landesärztekammer Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz | 470 € |
| Landesärztekammer BrandenburgBrandenburg | 487 € |
| Ärztekammer Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt | 500 € |
| Ärztekammer BremenBremen | 530 € |
| Ärztekammer BerlinBerlin | 550 € |
| Ärztekammer HamburgHamburg | 550 € |
| Bayerische LandesärztekammerBayern | 550 € |
| Sächsische LandesärztekammerSachsen | 590 € |
| Ärztekammer NiedersachsenNiedersachsen | 595 € |
| Landesärztekammer ThüringenThüringen | 600 € |
| Landesärztekammer HessenHessen | 650 € |
| Ärztekammer Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern | 700 € |
| Ärztekammer des SaarlandesSaarland | keine Angabe |
| Ärztekammer Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein | keine Angabe |
Was kosten mehrere Versuche?
Wählen Sie die Kammer und die Zahl der Versuche. Der Rechner addiert die veröffentlichten Gebühren.
Versuche
- 1. Versuch550 €
- 2. Versuch550 €
Summe bei 2 Versuchen1.100 €
Die Kammer nennt die Gebühr je Prüfung; eine eigene Wiederholungsgebühr nennt sie nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026
Information, keine Beratung. Der Rechner addiert die veröffentlichten Prüfungsgebühren der gewählten Kammer je Versuch (Stand 08.10.2026). Kurse, Reisen, Übersetzungen, Absage- und Behördengebühren sind nicht enthalten, und Ihr Einzelfall wird nicht geprüft. Verbindlich ist der Gebührenbescheid der Kammer.
Wie viele bestehen?
Bestehens- oder Durchfallquoten veröffentlichen nur wenige Stellen. Die übrigen Kammern nennen auf den geprüften Seiten keine Zahlen.
Ärztekammer Niedersachsen
- 39,07 % bestanden (2025, 1.315 Prüfungen), Niedersächsische Landesregierung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- 41,15 % bestanden (2024, 1.310 Prüfungen), Niedersächsische Landesregierung. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Nordrhein
- 44 % nicht bestanden (2025, 3.352 Prüfungen), Ärztekammer Nordrhein. Quelle, geprüft 08.10.2026
- 37 % nicht bestanden (2024, 2.823 Prüfungen), Ärztekammer Nordrhein. Quelle, geprüft 08.10.2026
Die Kammern im Einzelnen
Gebühr, Wiederholung, Ablauf und Termine, jeweils mit Quelle und Prüfdatum.
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Baden-Württemberg- Gebühr je Versuch
420 €
Gebührenordnung Nr. 10 „Fachsprachenprüfung 420 €“, zuletzt geändert am 10.12.2025; das RP Stuttgart nennt eine Verwaltungsgebühr von 420,00 EUR. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
420 €, je Prüfung
Die Gebührenordnung nennt die Gebühr je Fachsprachenprüfung; eine eigene Regel für Wiederholungen nennt sie nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Die Kammer prüft im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart; die bestandene Prüfung gilt in der Regel drei Jahre.
Ablauf und Dauer der Prüfung nennt die Seite nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
Wartezeit bis zum Prüfungstermin derzeit etwa 4 bis 6 Monate
RP Stuttgart, Anlage 1 zum Antrag, Stand 12.05.2026. Quelle, geprüft 08.10.2026
Bayerische Landesärztekammer
Bayern- Gebühr je Versuch
550 €
„Die Gebühr beträgt derzeit 550 Euro.“ Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
550 €, je Prüfung
Wiederholung als Ganzes, derzeit ohne Beschränkung; eine eigene Wiederholungsgebühr nennt die Kammer nicht. Empfohlen: frühestens nach drei Monaten. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Drei Teile zu je 20 Minuten: Arzt-Patienten-Gespräch, Dokumentation, Arzt-Arzt-Gespräch. Bewertung durch zwei Ärzte und eine Sprachwissenschaftlerin oder einen Sprachwissenschaftler.
Prüfungen ausschließlich in München; Anmeldung nur über die ZAABY. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
Etwa 300 Prüfungen im Monat; nach rund sechs Wochen Vorlauf ein Termin im gewünschten Monat
Laut Landtagsdrucksache 19/11351 (05.05.2026) lag die Wartezeit auf einen Termin 2025 bei 15 Wochen und die Dauer von der Anmeldung bis zur bestandenen Prüfung im Mittel bei 227 Tagen. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Berlin
Berlin- Gebühr je Versuch
550 €
Gebührenordnung Nr. 7.01, zuletzt geändert am 18.02.2026; Absage nach Zugang der Ladung 100 Euro (Nr. 7.02). Das LAGeSo-Merkblatt nennt ebenfalls 550,00 €. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
550 €, je Prüfung
Der Test ist insgesamt zu wiederholen, die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt; die Gebühr gilt je Verfahren. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Drei Teile zu je 20 Minuten: Arzt-Patienten-Gespräch, Dokumentation, ärztliches Gespräch.
LAGeSo, Hinweise zum Fachsprachentest für Ärztinnen/Ärzte. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
Kammer und LAGeSo nennen keine Termine oder Wartezeiten. Quelle, geprüft 08.10.2026
Landesärztekammer Brandenburg
Brandenburg- Gebühr je Versuch
487 €
LAVG-Hinweise zum Fachsprachtest, Stand April 2026: „Die Kosten betragen z. Z. 487,00 Euro“, auch bei Nichtteilnahme. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
487 €, erneut fällig
„Für jede Wiederholungsprüfung gelten die Nummern 11.1. bis 11.3. entsprechend.“ Unbegrenzt wiederholbar. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Arzt-Patienten-Gespräch 20 Minuten, Arztbrief 30 Minuten, Fachgespräch 10 bis 15 Minuten; der Test ist als Ganzes zu wiederholen.
Die Prüfung findet vor der Landesärztekammer Brandenburg statt. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
Die Hinweise des LAVG nennen keine Termine oder Wartezeiten. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Bremen
Bremen- Gebühr je Versuch
530 €
Gebührenordnung Nr. 5.02 „Verfahren zur Durchführung/Wiederholung des Fachsprachentests“, zuletzt geändert am 17.11.2025; Neuorganisation nach Absage 300 Euro (Nr. 5.03). Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
530 €, erneut fällig
Die Nummer gilt ausdrücklich auch für die Wiederholung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Drei Teile zu je 20 Minuten: Arzt-Patienten-Gespräch, Dokumentation, Arzt-Arzt-Kommunikation.
Infoblatt der Ärztekammer Bremen, Stand Januar 2019. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
Die Kammer organisiert die Prüfung erst nach dem Auftrag der Senatorin; Termine nennt sie nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Hamburg
Hamburg- Gebühr je Versuch
550 €
Gebührenordnung Nr. 4.1 „Mündliche Prüfung je Antragsteller“, in Kraft seit 01.09.2024; Absage nach Erhalt der Ladung 200 Euro (Nr. 4.2). Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
550 €, je Prüfung
Die Gebührenordnung (Nr. 4.1) nennt die Gebühr je Prüfung; laut Kammerseite ist eine Wiederholung nach Erfüllung der erteilten Auflage möglich. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Drei Abschnitte zu je 20 Minuten: Anamnese, Dokumentation, Visite; danach ein Vokabeltest mit 15 Fachbegriffen.
Bei Verspätung oder Nichterscheinen gilt die Prüfung als nicht bestanden; ein neuer Termin frühestens nach drei Monaten. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
Einladung nach Zahlungseingang; Wartezeiten nennt die Kammer nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026
Landesärztekammer Hessen
Hessen- Gebühr je Versuch
650 €
„Die Gebühr für die Fachsprachprüfung beträgt aktuell 650 Euro.“ Die Kostensatzung (Stand 01.07.2026) erlaubt 500 bis 800 Euro je Erst- und Wiederholungsprüfung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
650 €, erneut fällig
Kostensatzung Nr. 6200: Erst- und Wiederholungsprüfung „jeweils“; laut Kammerseite beliebig oft wiederholbar. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Vier Teile: schriftlicher Vokabeltest, Arzt-Patienten-Gespräch, Arztbericht, Gespräch mit Oberärztin oder Oberarzt.
Hessisches Ärzteblatt 2/2026; Prüfungen in Frankfurt am Main. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
Einladung nach Zahlungseingang; ein Wunschmonat kann genannt werden
Anmeldung erst mit der Eingangsbestätigung des HLfGP; keine Verschiebung nach der Einladung. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern- Gebühr je Versuch
700 €
Gebührenverzeichnis ab 01.04.2026, Nr. 2.6; neuer Termin nach Absage ohne wichtigen Grund 150 Euro (Nr. 2.7). Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
700 €, je Prüfung
Der Test ist als Ganzes und unbegrenzt wiederholbar; das Gebührenverzeichnis der Kammer (Nr. 2.6) nennt die Gebühr je Prüfung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Drei Teile: schriftlicher Prüfungsteil, simuliertes Patientengespräch, simuliertes Fachgespräch.
LAGuS-Information zur Fachsprachenprüfung, Version 08/2021. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
LAGuS und Gebührenverzeichnis nennen keine Termine. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Niedersachsen
Niedersachsen- Gebühr je Versuch
595 €
Zu zahlen an den NiZzA nach dessen Aufforderung; NiZzA-Informationsblatt, Stand 01.01.2026. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
595 €, je Prüfung
Die Kosten gelten je Termin; die Prüfung ist als Ganzes und unbegrenzt wiederholbar. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Drei Teile zu je 20 Minuten: Arzt-Patienten-Gespräch, Dokumentation, Arzt-Arzt-Gespräch.
Ärztliches Fachwissen wird nicht geprüft. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
Der NiZzA meldet nach Zahlungseingang an; die Kammer lädt ein. Wartezeiten nennt das Blatt nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Veröffentlichte Ergebnisse
- 39,07 % bestanden (2025, 1.315 Prüfungen), Niedersächsische Landesregierung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- 41,15 % bestanden (2024, 1.310 Prüfungen), Niedersächsische Landesregierung. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Nordrhein
Nordrhein-Westfalen- Gebühr je Versuch
430 €
„Verwaltungsgebühr für die Fachsprachprüfung in Höhe von derzeit 430 Euro“. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
430 €, erneut fällig
„Bei Wiederholungsprüfungen ist jeweils die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit 430 Euro erneut zu entrichten.“ Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
60 Minuten in drei Stationen zu je 20 Minuten; drei Prüfer, bestanden ab 36 von 60 Punkten.
Die Kammer empfiehlt einige Monate Abstand vor einer Wiederholung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
Termin nach Zahlungseingang; der voraussichtliche Termin kann mitbestimmt werden
Anmeldung über die Bezirksregierung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Veröffentlichte Ergebnisse
- 44 % nicht bestanden (2025, 3.352 Prüfungen), Ärztekammer Nordrhein. Quelle, geprüft 08.10.2026
- 37 % nicht bestanden (2024, 2.823 Prüfungen), Ärztekammer Nordrhein. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Nordrhein-Westfalen- Gebühr je Versuch
400 €
Verwaltungsgebührenordnung: Fachsprachenprüfung 400 Euro, Absage nach Einladung 175 Euro, Nichterscheinen ohne Ankündigung 400 Euro; die Kammerseite nennt ebenfalls 400,00 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
400 €, je Prüfung
Die Gebühr gilt je durchzuführender Prüfung; Wiederholung so oft wie erforderlich, empfohlen nach 3 bis 6 Monaten. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Einzelprüfung vor drei Prüfern, davon mindestens zwei Ärzte: Arzt-Patienten-Gespräch, schriftlicher Bericht, Arzt-Arzt-Gespräch.
Anmeldung über die ZAG-aH der Bezirksregierung Münster. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
In der Regel viermal im Monat, donnerstags oder samstags
Die genaue Uhrzeit kommt etwa zehn Tage vorher per E-Mail. Quelle, geprüft 08.10.2026
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz- Gebühr je Versuch
470 €
Geprüft wird bei der Bezirksärztekammer Rheinhessen in Mainz im Auftrag der Landesärztekammer und des LSJV; Gebühren Stand 01.01.2026. Bei Absage weniger als 14 Tage vor dem Termin verfällt die Gebühr, bei früherer Absage die Hälfte. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
470 €, erneut fällig
„Für jede Wiederholungsanmeldung ist … eine erneute Überweisung der Prüfungsgebühr erforderlich.“ Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Mehrere Abschnitte mit unterschiedlicher Gewichtung; mit Wartezeiten 3 bis 3,5 Stunden einplanen.
Informationen zur Fachsprachenprüfung, in Kraft ab 01.01.2026. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
Prüfungstermine für Oktober bis Mitte Dezember 2026 stehen fest; Planung je Quartal, Terminwünsche meist erfüllbar
Bewerber mit Stellenangebot, Hospitation oder Wohnsitz in Rheinland-Pfalz werden bevorzugt eingeladen. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer des Saarlandes
Saarland- Gebühr je Versuch
keine Angabe
Die Verwaltungsgebührenordnung (Fassung vom 11.12.2024) enthält keine Fachsprachprüfung; die geprüften Kammerseiten (Startseite, Informationen für ausländische Ärzte) nennen keine Gebühr. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
keine Angabe
Keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
keine Angabe
Keine Angabe zum Ablauf gefunden. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
Keine Angabe zu Terminen gefunden. Quelle, geprüft 08.10.2026
Sächsische Landesärztekammer
Sachsen- Gebühr je Versuch
590 €
Gebührenverzeichnis 2026 Nr. 5.4 (Änderungssatzung vom 10.12.2025); die Kammerseite nennt ebenfalls 590 EUR. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
590 €, erneut fällig
„Die Gebühr in Höhe von 590 EUR ist jeweils erneut zu entrichten.“ Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Drei Teile zu je etwa 20 Minuten: Arzt-Patienten-Gespräch, schriftlicher Arztbericht, Arzt-Arzt-Gespräch.
Nur auf Veranlassung der Landesdirektion Sachsen; Prüfung in der Kammer in Dresden. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
Termine oder Wartezeiten nennt die Kammer nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt- Gebühr je Versuch
500 €
„Gebührenbescheid (500,00 Euro)“ nach der Anmeldung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
500 €, je Prüfung
„Wiederholungsprüfungen sind möglich“; eine eigene Wiederholungsgebühr nennt die Kammer nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Vier Teile: Arzt-Patienten-Gespräch mit Schauspielpatient, Dokumente (40 Minuten), Epikrise am Computer (20 Minuten), Arzt-Arzt-Gespräch.
Laut Kammer gehört zur Anmeldung die Bestätigung eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt, eingereicht beim Landesprüfungsamt. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
Termine oder Wartezeiten nennt die Kammer nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein- Gebühr je Versuch
keine Angabe
Die Kammer nennt keine eigene Gebühr: Geprüft wird u. a. in Kooperation mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern in Rostock, anerkannt ist auch telc B2/C1 Fachsprache Medizin im bfw Kiel. Die Gebührensatzung (Fassung vom 04.12.2025) enthält keine Fachsprachprüfung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
keine Angabe
Keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
keine Angabe
Keine eigene Beschreibung des Ablaufs. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
keine Angabe
Keine Angabe zu Terminen. Quelle, geprüft 08.10.2026
Landesärztekammer Thüringen
Thüringen- Gebühr je Versuch
600 €
„Gebühr in Höhe von 600,00 EUR“; die Gebührenordnung 2026 nennt 400 bis 600 Euro. Bei Absage nach Einladung keine Erstattung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Wiederholung
600 €, erneut fällig
„Die Verwaltungsgebühr ist jeweils erneut zu entrichten.“ Quelle, geprüft 08.10.2026
- Ablauf
Drei praxisnahe Teile: Arzt-Patienten-Gespräch, Arztbrief, Arzt-Arzt-Gespräch; so oft wie erforderlich wiederholbar.
Anmeldung nur elektronisch mit Eingangsbestätigung des Landesverwaltungsamts. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Termine
Einladung etwa 14 Tage vor dem Termin per E-Mail
Bei der Erstanmeldung kann ein Zeitraum ausgeschlossen werden. Quelle, geprüft 08.10.2026
Weitere Gebühren je Bundesland
Kenntnisprüfung, Approbation und Berufserlaubnis kosten getrennt; die Beträge stammen von den Landesbehörden oder den Kammern, die prüfen.
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Stuttgart
- Approbation (EU-Abschluss)
300 €
„in der Regel 300 Euro“; Gutachten und Prüfungen kosten extra. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
450 €
„in der Regel 450 Euro“; ein Defizitbescheid kostet 600 € (Anlage 1, Stand 12.05.2026). Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
keine Angabe
FAQ und Antragsunterlagen nennen keine Gebühr. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
1.100 €
Anlage 4, Stand 19.08.2025: „zurzeit 1.100 €“; die Gebührenordnung der Landesärztekammer nennt unter Nr. 12 „Kenntnisprüfung 1100 €“. Quelle, geprüft 08.10.2026
Bayern
Regierung von Oberbayern, ZAABY
- Approbation (EU-Abschluss)
250 bis 500 €
Leistungsbeschreibung, Stand 30.09.2026; die FAQ der ZAABY nennt derzeit 200 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
400 €
Stand 30.09.2026; die FAQ nennt 400 bis 500 Euro, ein Gutachten kostet 1.000 bis 3.000 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
100 € je angefangenem Jahr
„Je angefangenes Jahr werden 100 EUR berechnet.“ Stand 30.09.2026. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
bis 1.200 €
„bis zu 1.200 Euro pro Teilnahme“; durchgeführt von den Universitäten mit medizinischer Fakultät (Landtag, Drs. 19/11351). Quelle, geprüft 08.10.2026
Berlin
LAGeSo, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
- Approbation (EU-Abschluss)
210 €
service.berlin.de, Gebühren: 210,00 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
430 €
service.berlin.de, Gebühren: 430,00 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
150 €
service.berlin.de, Gebühren: 150,00 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
540 €
Regelgebühr, Rahmen 250 bis 2.000 Euro; Gebührenübersicht des LAGeSo, Stand Dezember 2022. Quelle, geprüft 08.10.2026
Brandenburg
LAVG, Dezernat G1
- Approbation (EU-Abschluss)
keine Angabe
Die Hinweise G1-A-4 betreffen Drittstaaten; eine Gebühr für EU-Abschlüsse wurde nicht gefunden. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
164 bis 774 €
Hinweise G1-A-4, Stand August 2025; die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
306 bis 604 €
Hinweise G1-A-4, Stand August 2025. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
799 €
Hinweise G1-A-10b, Stand April 2024: „Die Gebühr beträgt z.Z. 799,00 Euro“, auch für die Wiederholungsprüfung. Quelle, geprüft 08.10.2026
Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
- Approbation (EU-Abschluss)
192 bis 850 €
Antragsformular: „nach Aufwand zwischen € 192 und € 850“. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
192 bis 850 €
Antragsformular: „nach Aufwand zwischen € 192 und € 850“. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
206 € für zwei Jahre
„€ 206 für einen Zeitraum der Erteilung von 2 Jahren“. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
730 €
Gebührenordnung der Ärztekammer Nr. 5.01, auch für die Wiederholung; zuletzt geändert am 17.11.2025. Quelle, geprüft 08.10.2026
Hamburg
Sozialbehörde, Landesprüfungsamt
- Approbation (EU-Abschluss)
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
900 €
Gebührenordnung der Ärztekammer Nr. 3.2 „Mündlich-praktische Prüfung je Antragsteller“; eine mündliche Prüfung kostet 470 Euro (Nr. 3.1), eine Absage nach Ladung 300 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
Hessen
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
- Approbation (EU-Abschluss)
keine Angabe
Die Informationen des HLfGP betreffen Drittstaaten; keine Gebühr für EU-Abschlüsse gefunden. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
bis 600 €
„bis zu 600 Euro (in der Regel 380 bis 450 Euro)“, dazu bis zu 300 Euro für den Defizitbescheid. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
ab 190 €
„Gebühren von mindestens 190 Euro zuzüglich Porto“. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
1.350 €
„Die Gebühr für die Kenntnisprüfung beträgt aktuell 1.350 Euro“; Kostensatzung Nr. 6100: jeweils, auch für die Wiederholung. Quelle, geprüft 08.10.2026
Mecklenburg-Vorpommern
LAGuS, Landesprüfungsamt für Heilberufe
- Approbation (EU-Abschluss)
keine Angabe
Die Hinweise des LAGuS betreffen Drittstaaten; keine Gebühr für EU-Abschlüsse gefunden. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
200 bis 225 €
Hinweise des LAGuS zu Ausbildungen in einem Drittland. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
150 bis 200 €
Hinweise des LAGuS zu Ausbildungen in einem Drittland. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
640 €
Gebührenverzeichnis der Ärztekammer ab 01.04.2026, Nr. 2.5 „Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung gemäß Bundesärzteordnung“. Quelle, geprüft 08.10.2026
Niedersachsen
NiZzA, Abteilung 1
- Approbation (EU-Abschluss)
100 bis 600 €
Antrag, Stand Juni 2024: „zwischen 100,00 Euro und 600,00 Euro“ nach der Allgemeinen Gebührenordnung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
100 bis 600 €
Antrag, Stand Juni 2024: „zwischen 100,00 Euro und 600,00 Euro“ nach der Allgemeinen Gebührenordnung. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
200 €
Antrag, Stand Juni 2024: „200,00 Euro für die Erteilung einer Berufserlaubnis“. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
980 €
NiZzA-Informationsblatt, Stand 01.01.2026; vorab an den NiZzA zu zahlen. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung, veröffentlichte Ergebnisse
- 72,4 % bestanden (2025, 975 Prüfungen), Niedersächsische Landesregierung. Quelle, geprüft 08.10.2026
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Münster, ZAG-aH
- Approbation (EU-Abschluss)
150 bis 700 €
„Für die Entscheidung über die Approbation wird eine Gebühr zwischen 150 und 700 Euro erhoben.“ Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
150 bis 700 €
„Für die Entscheidung über die Approbation wird eine Gebühr zwischen 150 und 700 Euro erhoben.“ Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
keine Angabe
FAQ und Drittstaatenseite nennen keine Gebühr für die Berufserlaubnis. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
1.050 €
„Prüfungsgebühr in Höhe von 1.050,00 Euro“; ebenso die Verwaltungsgebührenordnung der Kammer. Quelle, geprüft 08.10.2026
Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
- Approbation (EU-Abschluss)
keine Angabe
Seite und Antragsformular (Stand Januar 2026) nennen keine Gebühr. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
keine Angabe
Seite und Antragsformular (Stand Januar 2026) nennen keine Gebühr. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
keine Angabe
Seite und Antragsformular (Stand Januar 2026) nennen keine Gebühr. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
keine Angabe
Das Merkblatt nennt keine Gebühr. Quelle, geprüft 08.10.2026
Saarland
Landesamt für Soziales, Landesprüfungsamt
- Approbation (EU-Abschluss)
200 €
Merkblatt zu Abschlüssen im Ausland, Stand September 2024. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
200 €
Merkblatt zu Abschlüssen im Ausland, Stand September 2024. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
150 €
Merkblatt zu Abschlüssen im Ausland, Stand September 2024. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
keine Angabe
Keine Gebühr für die Kenntnisprüfung gefunden. Die Gebührenordnung der Ärztekammer nennt unter Nr. 13 „Überprüfung des Ausbildungsstandes gem. § 3 Bundesärzteordnung“ 245 Euro, ohne die Kenntnisprüfung zu nennen. Quelle, geprüft 08.10.2026
Sachsen
Landesdirektion Sachsen
- Approbation (EU-Abschluss)
300 €
Approbation-FAQ, Kosten. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
490 € ohne vorherige Berufserlaubnis
Nach vorheriger Berufserlaubnis 170 Euro; gutachterliche Prüfung der Gleichwertigkeit 1.773 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
490 €
Verlängerung 170 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
keine Angabe
Die FAQ nennt keine Gebühr für die Kenntnisprüfung. Quelle, geprüft 08.10.2026
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
- Approbation (EU-Abschluss)
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
- Approbation (EU-Abschluss)
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nicht abrufbar (Verbindung abgelehnt), daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
400 €
Gebührensatzung der Ärztekammer (Fassung vom 04.12.2025), Abschnitt VIII „Kenntnis- und Defizitprüfungen gemäß § 3 Bundesärzteordnung“: Prüfung 400 Euro, Wiederholungsprüfung 750 Euro. Quelle, geprüft 08.10.2026
Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 321
- Approbation (EU-Abschluss)
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nur nach einer Captcha-Abfrage erreichbar, daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Approbation (Drittstaat)
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nur nach einer Captcha-Abfrage erreichbar, daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Berufserlaubnis
keine Angabe
Seite am 08.10.2026 nur nach einer Captcha-Abfrage erreichbar, daher keine Angabe. Quelle, geprüft 08.10.2026
- Kenntnisprüfung
keine Angabe
Die Gebührenordnung der Landesärztekammer nennt eine Kenntnisprüfung nur für ausländische Weiterbildungsnachweise; die Seite des Landesverwaltungsamts war nur nach einer Captcha-Abfrage erreichbar. Quelle, geprüft 08.10.2026
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Stand 08.10.2026. Jede Angabe stammt von der Seite der Kammer oder Behörde, die daneben verlinkt ist, gelesen am angegebenen Tag; wo eine Stelle nichts veröffentlicht oder ihre Seite nicht erreichbar war, steht „keine Angabe“. Information, keine Beratung: Verbindlich sind die Gebührenbescheide und Auskünfte der jeweiligen Stelle.