Fachsprachprüfung · Stand 08.10.2026

Was kostet die Fachsprachprüfung?

Die Fachsprachprüfung kostet je nach Kammer 400 bis 700 Euro, Stand 08.10.2026.

15 der 17 Ärztekammern veröffentlichen eine Gebühr; bei 7 ist sie für jede Wiederholung ausdrücklich erneut fällig. Die Kenntnisprüfung kostet, wo ein Betrag veröffentlicht ist, 400 bis 1.350 Euro je Versuch.

Fachsprachprüfung je Versuch

400 bis 700 €

Kenntnisprüfung je Versuch

400 bis 1.350 €

Kammern mit veröffentlichter Gebühr

15 von 17

Alle 17 Ärztekammern im Vergleich

Gebühr für einen Versuch, wie die Kammer sie veröffentlicht. „Erneut fällig“ heißt, die Kammer schreibt ausdrücklich, dass jede Wiederholung die Gebühr erneut kostet.

Gebühr der Fachsprachprüfung je Versuch und Ärztekammer, Stand 08.10.2026
KammerJe Versuch
Ärztekammer Westfalen-LippeNordrhein-Westfalen400 €
Landesärztekammer Baden-WürttembergBaden-Württemberg420 €
Ärztekammer NordrheinNordrhein-Westfalen430 €
Landesärztekammer Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz470 €
Landesärztekammer BrandenburgBrandenburg487 €
Ärztekammer Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt500 €
Ärztekammer BremenBremen530 €
Ärztekammer BerlinBerlin550 €
Ärztekammer HamburgHamburg550 €
Bayerische LandesärztekammerBayern550 €
Sächsische LandesärztekammerSachsen590 €
Ärztekammer NiedersachsenNiedersachsen595 €
Landesärztekammer ThüringenThüringen600 €
Landesärztekammer HessenHessen650 €
Ärztekammer Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern700 €
Ärztekammer des SaarlandesSaarlandkeine Angabe
Ärztekammer Schleswig-HolsteinSchleswig-Holsteinkeine Angabe

Was kosten mehrere Versuche?

Wählen Sie die Kammer und die Zahl der Versuche. Der Rechner addiert die veröffentlichten Gebühren.

Versuche

  • 1. Versuch550 €
  • 2. Versuch550 €

Summe bei 2 Versuchen1.100 €

Die Kammer nennt die Gebühr je Prüfung; eine eigene Wiederholungsgebühr nennt sie nicht. Quelle, geprüft 08.10.2026

Information, keine Beratung. Der Rechner addiert die veröffentlichten Prüfungsgebühren der gewählten Kammer je Versuch (Stand 08.10.2026). Kurse, Reisen, Übersetzungen, Absage- und Behördengebühren sind nicht enthalten, und Ihr Einzelfall wird nicht geprüft. Verbindlich ist der Gebührenbescheid der Kammer.

Wie viele bestehen?

Bestehens- oder Durchfallquoten veröffentlichen nur wenige Stellen. Die übrigen Kammern nennen auf den geprüften Seiten keine Zahlen.

Die Kammern im Einzelnen

Gebühr, Wiederholung, Ablauf und Termine, jeweils mit Quelle und Prüfdatum.

Weitere Gebühren je Bundesland

Kenntnisprüfung, Approbation und Berufserlaubnis kosten getrennt; die Beträge stammen von den Landesbehörden oder den Kammern, die prüfen.

Mehr zur Zulassung

Stand 08.10.2026. Jede Angabe stammt von der Seite der Kammer oder Behörde, die daneben verlinkt ist, gelesen am angegebenen Tag; wo eine Stelle nichts veröffentlicht oder ihre Seite nicht erreichbar war, steht „keine Angabe“. Information, keine Beratung: Verbindlich sind die Gebührenbescheide und Auskünfte der jeweiligen Stelle.