Zulassung und Anerkennung
Was ist die Kenntnisprüfung für Ärzte?
Kurz gesagtDie Kenntnisprüfung ist die staatliche Prüfung, mit der Ärztinnen und Ärzte mit Drittstaatsabschluss nach § 3 Abs. 3 BÄO den gleichwertigen Ausbildungsstand nachweisen, wenn wesentliche Unterschiede festgestellt wurden. Nach § 37 ÄApprO ist sie eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung an einem Tag in Innerer Medizin und Chirurgie, 60 bis 90 Minuten je Prüfling, vor einer dreiköpfigen Kommission. Sie kann zweimal wiederholt werden; die Gebühr liegt je nach Land zwischen 540 und 1.350 Euro.
Stand 01.10.2026 · 10 amtliche Quellen
Wann die Prüfung verlangt wird
Bei einem Abschluss aus einem Drittstaat erteilt die Behörde die Approbation nur, wenn der Ausbildungsstand gleichwertig ist (§ 3 Abs. 3 BÄO). Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, die nicht durch Berufspraxis ausgeglichen sind, ist der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse durch eine Prüfung zu erbringen, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht. Dasselbe gilt, wenn die Unterlagen ohne Verschulden der Antragstellenden nicht vorgelegt werden können und die Prüfung des Antrags sonst unangemessenen Aufwand verlangt.
Über die wesentlichen Unterschiede ergeht ein Bescheid, spätestens vier Monate nachdem alle Unterlagen vorliegen (§ 3 Abs. 2 Satz 8 BÄO, anwendbar über Abs. 3 Satz 2). Ärztinnen und Ärzte mit EU-, EWR- oder Schweizer Abschluss legen stattdessen die Eignungsprüfung nach § 36 ÄApprO ab, die sich auf die festgestellten Unterschiede beschränkt und 30 bis 90 Minuten dauert.
Prüfungsinhalt nach § 37 ÄApprO
- Fächer: Innere Medizin und Chirurgie. Ergänzend fließen Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung in die Fragen ein.
- Zusatzfach: Die Behörde kann im Bescheid ein weiteres Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, in dem sie wesentliche Unterschiede festgestellt hat.
- Patientenvorstellung: Vor dem Termin weist die Kommission einen oder mehrere Patienten zur Anamnese und Untersuchung zu. Darüber ist ein Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise zu fertigen, der Gegenstand der Prüfung ist.
- Fallbezogene Aufgaben: Nach der Patientenvorstellung folgen fächerübergreifende praktische Aufgaben zu den für den Arztberuf wichtigsten Krankheitsbildern, einschließlich der ärztlichen Gesprächsführung.
Ablauf, Dauer und Kommission
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die an einem Tag stattfindet. Bei höchstens vier Antragstellenden dauert sie für jede Person mindestens 60 und höchstens 90 Minuten; Simulationspatienten sind zulässig. Geprüft wird in deutscher Sprache vor einer staatlichen Prüfungskommission aus Vorsitz und zwei weiteren Mitgliedern, die Professorinnen und Professoren, andere Lehrkräfte der Fächer oder Fachärztinnen und Fachärzte außerhalb der Universität sein können.
Die Länder müssen die Prüfung so anbieten, dass sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Bescheid abgelegt werden kann; sie soll mindestens zweimal jährlich stattfinden. Die Ladung geht spätestens fünf Kalendertage vor dem Termin zu. Bestanden ist die Prüfung, wenn die Kommission Patientenvorstellung und Fachleistungen in einer Gesamtbetrachtung als bestanden bewertet.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe, die die Prüfung für NRW durchführt, plant 30 Minuten für die Patientenvorstellung, 30 Minuten für den Bericht und 60 bis 90 Minuten Prüfungsgespräch; der Ausschuss besteht aus drei approbierten Fachärztinnen und Fachärzten.
Wiederholung
Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 7 ÄApprO), also drei Versuche insgesamt. Die Landesärztekammer Hessen weist darauf hin, dass diese drei Versuche bundesweit zählen. In Bayern ist jede Wiederholung erneut zu beantragen.
Gebühren, Anmeldung und Wartezeiten
| Land | Gebühr je Versuch | Anmeldung und Termin |
|---|---|---|
| Bayern | bis zu 1.200 Euro; für Anträge ab 1. August 2026 erhöht | Ladung durch das Medizinische Prüfungsamt oder die Landesärztekammer, Termin innerhalb von 1 bis 6 Monaten, keine Wunschtermine |
| Nordrhein-Westfalen | 1.050,00 Euro (Ärztekammer Westfalen-Lippe) | Anmeldung ausschließlich über die ZAG-aH der Bezirksregierung Münster; nach Angabe der Kammer derzeit keine Wartezeiten |
| Hessen | 1.350 Euro (Landesärztekammer Hessen) | Anmeldung durch das HLfGP; Eingangsbestätigung bis zu vier Wochen; Wunschmonat möglich; Prüfung in Bad Nauheim oder Marburg |
| Berlin | Regelgebühr 540 Euro, Rahmen 250 bis 2.000 Euro (Stand Dezember 2022) | LAGeSo, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe |
Nach bestandener Prüfung gilt der gleichwertige Ausbildungsstand als nachgewiesen; liegen die übrigen Voraussetzungen vor, wird die Approbation erteilt (Regierung von Oberbayern).
Was das für die Vorbereitung bedeutet
- Bis zur Prüfung können Sie mit einer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO unter Aufsicht arbeiten; sie ist auf insgesamt zwei Jahre begrenzt.
- Der Bescheid nennt die Defizitfächer; ein darin festgelegtes Zusatzfach wird mitgeprüft.
- Die Fachsprachprüfung ist ein getrenntes Verfahren bei der Ärztekammer (Fachsprachprüfung).
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Verwandte Fragen
BegriffeApprobationFacharzt
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- § 3 Bundesärzteordnung (BÄO), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 01.10.2026.
- § 10 Bundesärzteordnung (BÄO), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 01.10.2026.
- § 37 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 01.10.2026.
- § 36 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 01.10.2026.
- Durchführung der Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte (FAQ), Regierung von Oberbayern, abgerufen am 01.10.2026.
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat, Regierung von Oberbayern, abgerufen am 01.10.2026.
- Kenntnisprüfung, Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen am 01.10.2026.
- Fachsprach- und Kenntnisprüfungen, Landesärztekammer Hessen, abgerufen am 01.10.2026.
- Gebührenübersicht (Regelgebühren) für LAGeSo, Stand Dezember 2022, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, abgerufen am 01.10.2026.
- Approbation: FAQ (ZAG-aH), Bezirksregierung Münster, abgerufen am 01.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.