Zulassung und Anerkennung
Was kostet die Approbation und wie lange dauert sie?
Kurz gesagtDie Gebühr für die Approbation setzt jedes Land fest: Berlin 210 Euro (EU) und 430 Euro (Drittstaat), Bayern 250 bis 500 Euro (EU) und 400 Euro (Drittstaat), Nordrhein-Westfalen 150 bis 700 Euro. Hinzu kommen Fachsprachprüfung (400 bis 650 Euro je nach Kammer), Gutachten, Führungszeugnis (13 Euro) und Übersetzungen. Über wesentliche Unterschiede ist nach § 3 Abs. 2 BÄO spätestens vier Monate nach vollständigen Unterlagen zu entscheiden; Behörden nennen tatsächlich drei bis vier Monate bis über ein Jahr.
Stand 01.10.2026 · 20 amtliche Quellen
Gebühr für die Approbation nach Bundesland
Die Gebühren folgen den Gebührenordnungen der Länder; sie hängen vom Herkunftsstaat des Abschlusses und teils vom Verwaltungsaufwand ab.
| Land | EU, EWR, Schweiz | Drittstaat |
|---|---|---|
| Berlin (LAGeSo) | 210,00 Euro | 430,00 Euro; Gebührenrahmen 100 bis 430 Euro |
| Bayern (Regierung von Oberbayern) | 250 bis 500 Euro | 400 Euro |
| Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Münster) | 150 bis 700 Euro nach Verwaltungsaufwand | 150 bis 700 Euro nach Verwaltungsaufwand |
Die Gebühren der übrigen Länder stehen auf den Seiten der Behörden, die unsere Zulassungsseite verlinkt.
Weitere Kosten im Verfahren
| Posten | Betrag | Quelle |
|---|---|---|
| Fachsprachprüfung | 400 Euro (Westfalen-Lippe), 420 Euro (Berlin), 430 Euro (Nordrhein), 550 Euro (Bayern), 650 Euro (Hessen) | Kammerseiten, Portal Anerkennung in Deutschland |
| Kenntnisprüfung (nur bei wesentlichen Unterschieden) | 540 Euro Regelgebühr (Berlin), 1.050 Euro (Westfalen-Lippe), bis zu 1.200 Euro (Bayern), 1.350 Euro (Hessen) | LAGeSo-Gebührenübersicht, Kammern, Regierung von Oberbayern |
| Gutachten zur Gleichwertigkeit (Drittstaat) | als Auslagen in Rechnung gestellt; Bayern nennt bis zu 3.000 Euro | LAGeSo-Gebührenübersicht, FAQ der ZAABY |
| Führungszeugnis | 13,00 Euro je Führungszeugnis | Bundesamt für Justiz |
| Übersetzungen | kein fester Preis; nur öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer | Portal Anerkennung in Deutschland; die Bezirksregierung Münster nennt Übersetzungskosten als Kosten vor Antragstellung |
| Berufserlaubnis (Drittstaat, optional) | 150,00 Euro (Berlin), 100 Euro je angefangenem Jahr (Bayern) | LAGeSo, FAQ der ZAABY |
Nach der Approbation folgen der Kammerbeitrag und der Beitrag zum Versorgungswerk; beide beschreibt der Artikel Was kostet die Ärztekammer?. Die Gebühren für die Anerkennung eines Facharzttitels stehen im Artikel Facharzttitel anerkennen.
Gesetzliche Fristen
- Eingang: Die Behörde bestätigt binnen eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt mit, welche fehlen (Art. 51 Abs. 1 Richtlinie 2005/36/EG).
- Entscheidung nach EU-Recht: spätestens drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen; im allgemeinen System um einen Monat verlängerbar (Art. 51 Abs. 2).
- Entscheidung nach BÄO: Über die Feststellung wesentlicher Unterschiede ist spätestens vier Monate nach Vorliegen aller Unterlagen ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erteilen; im Fall des § 81a Aufenthaltsgesetz innerhalb von zwei Monaten (§ 3 Abs. 2 Satz 8 und 9 BÄO, über Abs. 3 Satz 2 auch für Drittstaaten).
- Prüfung: Die Kenntnisprüfung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Bescheid abgelegt werden können (§ 37 Abs. 3 ÄApprO).
Das Portal Anerkennung in Deutschland fasst zusammen: Eingangsbestätigung spätestens nach einem Monat, Bescheid nach spätestens vier Monaten, das Verfahren startet mit vollständigen Dokumenten.
Was die Behörden als tatsächliche Dauer nennen
| Behörde | Angabe |
|---|---|
| LAGeSo Berlin | ca. 3 bis 4 Monate für Approbation (EU und Drittstaat) und Berufserlaubnis, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen |
| Regierung von Oberbayern (ZAABY) | bis zur ersten Sichtung der Unterlagen in der Regel mehrere Wochen; EU-Approbation mehrere Monate; Drittstaat wegen Gutachten in Einzelfällen über ein Jahr; Berufserlaubnis derzeit mehr als sechs Wochen |
| Bezirksregierung Münster | wegen der vielen Anträge längere Bearbeitungszeiten; Entscheidung möglichst schnell nach Vorlage aller Unterlagen; Bitte, von Sachstandsanfragen abzusehen |
| Bayerische Landesärztekammer (Fachsprachprüfung) | etwa acht Wochen von der Anmeldung bis zur Terminmitteilung |
| Regierung von Oberbayern (Kenntnisprüfung) | Termin innerhalb von 1 bis 6 Monaten nach Anmeldung |
Was das für Sie bedeutet
- Alle Fristen beginnen erst mit vollständigen Unterlagen; fehlende Dokumente verlängern das Verfahren, nicht die Frist.
- Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung dürfen bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein (§ 3 Abs. 6 BÄO); Berlin akzeptiert B2-Zertifikate nicht älter als drei Jahre.
- Der Antrag ist an keine Frist gebunden (Regierung von Oberbayern); die Berufserlaubnis läuft dagegen nach insgesamt zwei Jahren ab.
- Die Kosten der Kenntnisprüfung wurden in Bayern für Anträge ab 1. August 2026 erhöht; aktuelle Beträge nennen die Behörden selbst.
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Verwandte Fragen
BegriffeApprobationÄrztekammer
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- § 3 Bundesärzteordnung (BÄO), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 01.10.2026.
- § 37 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 01.10.2026.
- Richtlinie 2005/36/EG, konsolidierte Fassung vom 29. Oktober 2025, EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 01.10.2026.
- Anerkennungs-Finder: Ihr Anerkennungsverfahren als Ärztin/Arzt, Anerkennung in Deutschland (Bundesinstitut für Berufsbildung), abgerufen am 01.10.2026.
- Approbation als Ärztin/Arzt (Drittstaat) beantragen, Land Berlin, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), abgerufen am 01.10.2026.
- Approbation (EU/EWR/Schweiz) als Ärztin/Arzt beantragen, Land Berlin, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), abgerufen am 01.10.2026.
- Berufserlaubnis als Ärztin/Arzt beantragen, Land Berlin, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), abgerufen am 01.10.2026.
- Gebührenübersicht (Regelgebühren) für LAGeSo, Stand Dezember 2022, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, abgerufen am 01.10.2026.
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat, Regierung von Oberbayern, abgerufen am 01.10.2026.
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz, Regierung von Oberbayern, abgerufen am 01.10.2026.
- FAQ der ZAABY zu Approbationsberufen, Regierung von Oberbayern, abgerufen am 01.10.2026.
- Durchführung der Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte (FAQ), Regierung von Oberbayern, abgerufen am 01.10.2026.
- Approbation: FAQ (ZAG-aH), Bezirksregierung Münster, abgerufen am 01.10.2026.
- Approbation: Ausbildung in einem Drittstaat (ZAG-aH), Bezirksregierung Münster, abgerufen am 01.10.2026.
- Fachsprachenprüfung, Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen am 01.10.2026.
- Kenntnisprüfung, Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen am 01.10.2026.
- Fachsprachprüfung, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
- Fachsprachenprüfung, Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Fachsprach- und Kenntnisprüfungen, Landesärztekammer Hessen, abgerufen am 01.10.2026.
- Führungszeugnis, Bundesamt für Justiz, abgerufen am 01.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.