Ärztliche Zulassung in Deutschland
Fünf Verfahren, nicht ein Formular
Approbation, Berufserlaubnis, Kammer, Facharzttitel und Arztregister sind getrennte Verfahren bei vier verschiedenen Stellen. Wer eines abschließt, hat das nächste nicht erledigt. Das ist der Irrtum, der Monate kostet.
Die fünf Verfahren
Jedes Verfahren nennt seine Stelle, seine Rechtsgrundlage, was es Ihnen gibt und, im selben Gewicht, was nicht.
- 01Landesbehörde§3 BÄO
Approbation
Unbeschränkte staatliche Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufs. Unbefristet und bundesweit gültig.
Gibt Ihnen nichtSie berechtigt nicht, einen Facharzttitel zu führen, und meldet Sie nirgendwo an.
Im Glossar: Approbation - 02Landesbehörde§10 BÄO
Berufserlaubnis
Vorübergehende Erlaubnis, meist beschränkt auf Land, Arbeitgeber, Arbeitsplatz oder Tätigkeit. Grundsätzlich auf insgesamt zwei Jahre begrenzt.
Gibt Ihnen nichtSie ersetzt die Approbation nicht und wird für Abschlüsse aus der EU, dem EWR und der Schweiz in der Regel nicht erteilt.
Im Glossar: Approbation - 03ÄrztekammerLandesrecht
Kammeranmeldung
Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes, sobald Sie im Kammerbezirk ärztlich tätig werden. Manche Länder erfassen auch approbierte Ärzte ohne Tätigkeit am Wohnsitz.
Gibt Ihnen nichtSie ist keine staatliche Erlaubnis und folgt nicht automatisch aus der Approbation.
Im Glossar: Ärztekammer - 04ÄrztekammerWeiterbildungsordnung
Facharztanerkennung
Recht, die geschützte deutsche Facharztbezeichnung zu führen. Eigenes Verfahren mit Curriculum- und Tätigkeitsnachweisen.
Gibt Ihnen nichtSie ergibt sich nicht aus der Approbation. Ohne Anerkennung dürfen Sie den Titel nicht führen.
Im Glossar: Facharzt - 05KV · Zulassungsausschuss§95 SGB V, §3 Ärzte-ZV
Arztregister & Zulassung
Voraussetzung für die vertragsärztliche Versorgung. Verlangt Approbation und abgeschlossene, anerkannte Facharzt- oder allgemeinmedizinische Weiterbildung.
Gibt Ihnen nichtDer Registereintrag ist noch keine Zulassung, und für eine Anstellung im Krankenhaus brauchen Sie ihn in der Regel gar nicht.
Im Glossar: Vertragsarzt / Kassensitz
Kosten und Wartezeiten
Was Fachsprach- und Kenntnisprüfung kosten und wie lange die Verfahren in jedem Land dauern, mit Quelle für jede Angabe, Stand 08.10.2026.
Zuständige Stellen nach Bundesland
Die staatliche Erlaubnis erteilt eine Landesbehörde, die Kammeranmeldung läuft über die Ärztekammer des Arbeitsorts. Beide Stellen und die Besonderheit jedes Landes, Stand 2. August 2026.
Baden-Württemberg
BesonderheitAusländische Antragsteller brauchen unter Umständen einen glaubhaften Nachweis der beabsichtigten Tätigkeit; eine Arbeitszusage kann verlangt werden. Kammeranmeldung binnen eines Monats.
Bayern
BesonderheitMit deutschem Abschluss gehen Sie nicht zur ZAABY. Dann entscheidet der Prüfungsort, in der Regel Oberbayern oder Unterfranken.
Berlin
BesonderheitEine Berufserlaubnis wird zusammen mit der Approbation beantragt und ist normalerweise ein Drittstaatenweg. Kammeranmeldung binnen eines Monats.
Brandenburg
BesonderheitDie Erstanmeldung verlangt das unterschriebene Formular und den Erlaubnisnachweis. Das aktuelle Drittstaatenverfahren erwartet zusätzlich einen Approbationsantrag.
Bremen
BesonderheitDie Anmeldung erfolgt schriftlich und unterschrieben. Für Tätigkeiten bis zu einem Monat gibt es eine vereinfachte Anzeige.
Hamburg
BesonderheitDie erstmalige Kammeranmeldung verlangt persönliches Erscheinen. Ausländische Wege können beglaubigte Papierkopien verlangen.
Hessen
BesonderheitNeue Drittstaatenanträge laufen zuerst über die Vollständigkeitsprüfung des Pflegequalifizierungszentrums. Die Mitgliedschaft erfasst auch approbierte Ärzte mit Wohnsitz in Hessen ohne Tätigkeit.
Mecklenburg-Vorpommern
BesonderheitDie Mitgliedschaft erfasst tätige Ärzte und approbierte Nichttätige mit Wohnsitz. Anmeldung binnen eines Monats.
Niedersachsen
BesonderheitDeutsche Abschlüsse bearbeitet Abteilung 2. Das Online-Kammerformular muss ausgedruckt, unterschrieben und gesendet werden.
Nordrhein-Westfalen
BesonderheitZulassungs- und Kammergeografie sind zwei verschiedene Fragen. Die Erstanmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein erfolgt persönlich über die Kreisstelle.
Rheinland-Pfalz
BesonderheitEinen Drittstaaten-Erstantrag niemals direkt an das LSJV richten. Er läuft über ProfeS, das vollständige Anträge weiterleitet.
Saarland
BesonderheitDie Meldung an die Kammer ist binnen zwei Wochen fällig, also kürzer als in den meisten Ländern.
Sachsen
BesonderheitAnträge gehen zentral in Dresden ein. Kammeranmeldung binnen eines Monats, Formular ausdrucken und unterschrieben senden.
Sachsen-Anhalt
BesonderheitDigitale Formulare können den Vorgang starten, Nachweise werden aber oft auf Papier verlangt. Eine verbindliche Arbeitszusage ist für die Berufserlaubnis relevant.
Schleswig-Holstein
BesonderheitZuständig ist seit Anfang 2026 das SHIBB, nicht mehr die früheren Stellen. Eine Berufserlaubnis ist an abhängige Beschäftigung gebunden.
Thüringen
BesonderheitÄltere Merkblätter nennen Referat 720. Zuständig ist Referat 321. Die Mitgliedschaft erfasst auch approbierte Nichttätige mit Wohnsitz.
Stellen, deren Anzeige die Berufserlaubnis zulässt
Mehrere Länder verlangen für die Berufserlaubnis eine Stellenzusage eines Arbeitgebers im Land. Welche aktuellen Anzeigen die Berufserlaubnis zulassen, mit Anzahl und Stand, und was jede Landesbehörde verlangt, mit Quelle:
Arzt Stellenangebote mit BerufserlaubnisWas als Nächstes gilt, hängt von Ihnen ab
Welche dieser Verfahren Sie betreffen und in welcher Reihenfolge, entscheidet sich an drei Angaben: wo Sie Ihren Abschluss erworben haben, was Sie heute schon besitzen und wo Sie arbeiten wollen.
Stand 2. August 2026. Rechtsgrundlagen: Bundesärzteordnung §3 und §10, Ärzte-ZV §3 und §4, SGB V §95. Diese Seite ersetzt keine Entscheidung der zuständigen Behörde. Verbindlich ist immer die aktuelle Auskunft der jeweils genannten Stelle.