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Kosten der Fachsprachprüfung nach Ärztekammer
Die Fachsprachprüfung kostet je nach Ärztekammer zwischen 400 und 700 Euro je Versuch.
Stand 08.10.2026. Aus den Gebührenangaben der Kammern; die Grafik folgt jeder neuen Prüfung.
Daten zur Grafik
| Ärztekammer | Gebühr je Versuch |
|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | 700 € |
| Hessen | 650 € |
| Thüringen | 600 € |
| Niedersachsen | 595 € |
| Sachsen | 590 € |
| Bayern | 550 € |
| Berlin | 550 € |
| Hamburg | 550 € |
| Bremen | 530 € |
| Sachsen-Anhalt | 500 € |
| Brandenburg | 487 € |
| Rheinland-Pfalz | 470 € |
| Nordrhein | 430 € |
| Baden-Württemberg | 420 € |
| Westfalen-Lippe | 400 € |
| Saarland | keine Gebühr veröffentlicht |
| Schleswig-Holstein | keine Gebühr veröffentlicht |
Methode
Gebühr für einen Versuch der Fachsprachprüfung, wie die Gebührenordnung oder die Prüfungsseite der Kammer sie nennt, gelesen am 08.10.2026. Jede Angabe steht mit Quelle und Wortlaut auf der Seite zu den Kosten.
Ob ein zweiter Versuch erneut kostet und wie lange man auf einen Termin wartet, regelt jede Kammer selbst; beides steht auf der Kostenseite. Wer zur Prüfung geht, bestimmt das Land der Approbation oder Berufserlaubnis.
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Die Grafik steht unter der Lizenz CC BY 4.0: frei nutzbar, auch bearbeitet und kommerziell, mit der Quellenangabe „Grafik: Job Clerk (jobclerk.de), CC BY 4.0“ und einem Link auf die Seite der Grafik. Zitierweise und Kontakt für Redaktionen unter jobclerk.de/presse.
Quelle: Gebührenordnungen und Veröffentlichungen der 17 Ärztekammern, jede Angabe mit Quelle geprüft am 08.10.2026; Aufbereitung Job Clerk. Alle Kammern mit Wiederholung und Wartezeiten unter jobclerk.de/zulassung/fachsprachpruefung/kosten. Lizenz CC BY 4.0, Zitierweise unter jobclerk.de/presse. Die Grafik steht unter der Lizenz CC BY 4.0.