Weiterbildung

Wie lange dauert die Facharztweiterbildung Kardiologie?

Kurz gesagtWer Kardiologe oder Kardiologin werden will, braucht nach der Musterweiterbildungsordnung mindestens 72 Monate Weiterbildung. Davon müssen 36 Monate in Innere Medizin und Kardiologie liegen. Die Weiterbildung läuft unter Befugnis an Weiterbildungsstätten. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer, sie kann von der Musterordnung abweichen.

Stand 07.11.2026 · 2 Quellen · 353 aktuelle Stellen

Mindestzeit und Aufbau: Kardiologie

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung nennt für den Facharzt Innere Medizin und Kardiologie mindestens 72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten.

MWBO 2018, Stand 03.07.2026, Seite 167
AbschnittMonateArt
In Innere Medizin und Kardiologie36Pflicht
In Innere Medizin oder in mindestens zwei weiteren Facharztkompetenzen des Gebiets24Pflicht
In der Notfallaufnahme6Pflicht
In der Intensivmedizin6Pflicht

Zu Notfallaufnahme und Intensivmedizin kommen insgesamt 24 Monate stationäre Patientenversorgung. Davon liegen 18 Monate in der Facharztkompetenz Innere Medizin und Kardiologie.

Das sind Mindestzeiten. Sie verlängern sich, wenn Inhalte in der Mindestzeit nicht erlernt wurden. Teilzeit verlängert die Weiterbildung entsprechend.

Was in Ihrem Bundesland gilt

Die MWBO ist eine Musterordnung. Rechtlich gilt die Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer, und Dauer oder Abschnitte können dort abweichen. Welche Fassung für Sie gilt, erklärt dieser Artikel.

Wer bei Ihrer Wunschklinik zur Weiterbildung befugt ist und für wie viele Monate, zeigt das Verzeichnis Ihrer Kammer. Ihre Zeiten plant der Rechner für die Weiterbildungszeit.

Stellen in Kardiologie

Offene Stellen stehen unter Arztstellen Kardiologie. Für den Einstieg gibt es Assistenzarzt-Stellen Kardiologie.

Aktuelle Stellen in Kardiologie

Bei Job Clerk sind aktuell 353 Stellen in diesem Fach ausgeschrieben, mit Arbeitgeberquelle, Arbeitsort und, soweit veröffentlicht, Vergütung.

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Verwandte Fragen

Quellen

Originalveröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Stand 03.07.2026, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.11.2026.
  2. (Muster-)Weiterbildungsordnung: Übersicht und Stand, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 07.11.2026, zuletzt geprüft am 07.11.2026.