Ärztliche Laufbahn

Was ist ein Oberarzt?

Kurz gesagtEin Oberarzt ist nach der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA der Arzt, „dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist“. Er ist in Entgeltgruppe III eingruppiert (Stufe 1: 9.459,56 € brutto, Tabelle ab 1. Juni 2026). Voraussetzung ist in der Praxis die Facharztanerkennung. Der Titel allein begründet keinen Anspruch auf die Entgeltgruppe; die Übertragung muss vom Arbeitgeber ausgehen.

Stand 01.10.2026 · 7 amtliche Quellen · 2.453 aktuelle Stellen

Definition im Tarifvertrag

Der Oberarzt ist kein Begriff des Berufsrechts, sondern des Tarifrechts. § 16 TV-Ärzte/VKA ordnet die Entgeltgruppe III dem Oberarzt zu; die Protokollerklärung zu Buchst. c definiert: „Oberärztin/Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist.“

Das Bundesarbeitsgericht hat die Merkmale konkretisiert (Urteil vom 22.09.2010, 4 AZR 166/09): Ein selbstständiger Teilbereich ist „eine organisatorisch abgrenzbare Einheit“ mit eigener Aufgabe, eigener medizinischer Verantwortungsstruktur und eigener „räumlicher, personeller und sachlich-technischer Ausstattung“. Die Verantwortung muss ungeteilt beim Oberarzt liegen, und sein Aufsichts- und Weisungsrecht muss sich auf Fachärzte der Entgeltgruppe II erstrecken; die Unterstellung nur von Ärzten in Weiterbildung genügt in der Regel nicht (Urteil vom 20.04.2011, 4 AZR 241/09, mit Ausnahmen für vergleichbar qualifiziertes Personal). Der Titel selbst ist tariflich bedeutungslos: Ein Oberarzt „kann sich daher auf den ihm verliehenen Status oder Titel im Eingruppierungsprozess nicht berufen“, ebenso wenig schadet dessen Fehlen.

An Universitätskliniken (TV-Ärzte TdL) fehlt in der Definition der Entgeltgruppe Ä 3 das Wort „ausdrücklich“. Zusätzlich ist dort Oberarzt „der Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung fordert“ (§ 12 TV-Ärzte TdL). An den hessischen Universitätskliniken ist der Begriff nach Angaben des Marburger Bundes Hessen tariflich nicht geregelt.

Voraussetzungen

  • Facharztanerkennung: Der TV-Ärzte/VKA nennt sie in Buchst. c nicht, aber die Aufsicht über Fachärzte setzt sie faktisch voraus; der TV-Ärzte TdL spricht in der Spezialfunktion vom Facharzt. Anzeigen verlangen sie regelmäßig.
  • Übertragung durch den Arbeitgeber: Nach dem BAG enthält die Tarifnorm kein Vertretungsverbot. Die Zuweisung kann durch die Klinikleitung oder den Chefarzt erfolgen, wenn sie dem Arbeitgeber zivilrechtlich zuzurechnen ist; ausdrücklich erfolgen muss die Übertragung der medizinischen Verantwortung auf den Arzt (4 AZR 166/09).
  • Schriftform: Die Entgeltgruppe ist im Arbeitsvertrag anzugeben (§ 15 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA), Nebenabreden sind nur schriftlich wirksam (§ 2 Abs. 3). Ein Oberarztvertrag benennt daher den Bereich und die Übertragung der medizinischen Verantwortung; mündliche Zusagen genügen nicht.

Typische Aufgaben und Verantwortung

Der Oberarzt trägt die medizinische Verantwortung für seinen Bereich, etwa eine Station, Intensiveinheit, einen OP-Bereich oder eine Funktionsdiagnostik, mit Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber den dort tätigen Fachärzten und Ärzten in Weiterbildung. Üblich sind außerdem Dienstplanung, Supervision der Weiterbildung, Qualitätssicherung und der fachärztliche Hintergrunddienst. Tariflich heißt er Rufbereitschaft: Der Arzt hält sich außerhalb der Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle auf, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen; im Kalendermonat sind höchstens 13 Rufbereitschaften zu leisten, eine umfasst maximal 24 Stunden (§ 10 Abs. 8 TV-Ärzte/VKA).

Die Weiterbildungsbefugnis ist personengebunden: Die Kammer erteilt sie einem Arzt, der die Bezeichnung führt, geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach der Anerkennung nachweist (§ 5 Abs. 2 MWBO). Oberärzte können sie selbst halten, auch gemeinsam mit anderen Ärzten (§ 5 Abs. 4 MWBO); wer in Ihrer Abteilung befugt ist, steht im Kammerverzeichnis (§ 5 Abs. 6 MWBO). Mehr unter Weiterbildungsbefugnis.

Gehalt: Entgeltgruppe III

TV-Ärzte/VKA, Tabelle gültig vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 (brutto im Monat)
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3
III Oberarzt9.459,56 €10.015,53 € (nach 3 Jahren)10.810,95 € (nach 6 Jahren)
IV Leitender Oberarzt11.127,50 €11.922,95 € (nach 3 Jahren)nicht vorgesehen

Stufenlaufzeiten: § 19 Abs. 1 Buchst. c und d. Wer aus Entgeltgruppe II Stufe 6 nach III Stufe 1 höhergruppiert wird, behält das Entgelt der Stufe II/6, bis das Oberarztentgelt es übersteigt (§ 20 Abs. 4). Nach angemessener Zeit in der letzten Stufe ist ein außertarifliches Entgelt zulässig (§ 18 Abs. 2). Bei nur vorübergehender Übertragung besteht nach einem Monat Anspruch auf eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags (§ 17). Alle Tarife und Zuschläge: Gehalt als Oberarzt.

Was Stellenanzeigen für Oberärzte sagen

Anzeigen nennen fast immer die Facharztanerkennung und häufig eine Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung als Voraussetzung. Entscheidend ist, was die Anzeige über den Bereich sagt: „Leitung der Station“ oder „Verantwortung für die Endoskopie“ beschreibt einen Teil- oder Funktionsbereich im Tarifsinn; „oberärztliche Mitarbeit“ ohne eigenen Bereich beschreibt häufig eine Funktionsoberarztstelle in Entgeltgruppe II. Unikliniken, kirchliche Träger und private Konzerne verwenden dieselben Titel mit eigenen Tarifregeln. Offene Stellen: Oberarztstellen.

Häufige Fragen

Was unterscheidet den Oberarzt vom Funktionsoberarzt?

Der Funktionsoberarzt ist kein Tarifbegriff. Er übernimmt oberärztliche Aufgaben, ohne dass ihm die medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Bereich ausdrücklich übertragen wurde, und bleibt in Entgeltgruppe II. Einzelheiten: Was ist ein Funktionsoberarzt?.

Was ist ein Leitender Oberarzt?

Der Arzt, dem der Arbeitgeber die ständige Vertretung des Chefarztes in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben ausdrücklich übertragen hat; das Merkmal kann in einer Klinik in der Regel nur eine Person erfüllen (§ 16 Buchst. d TV-Ärzte/VKA). Er ist in Entgeltgruppe IV eingruppiert. Mehr: Was ist ein Leitender Oberarzt?.

Muss ein Oberarzt Fachärzte unterstellt haben?

Nach dem BAG grundsätzlich ja: Das Aufsichts- und Weisungsrecht muss sich auch auf Fachärzte der Entgeltgruppe II erstrecken. Ausnahmen sind möglich, wenn unterstelltes Personal „eine dem Facharzt vergleichbare herausgehobene Verantwortung für ihr eigenes Tun“ trägt, etwa Psychologische Psychotherapeuten in psychiatrischen Kliniken (4 AZR 241/09).

Aktuelle Oberarztstellen

Bei Job Clerk sind aktuell 2.453 Stellen dieser Karrierestufe ausgeschrieben, mit Arbeitgeberquelle, Arbeitsort und, soweit veröffentlicht, Vergütung.

2.453 Stellen ansehen

Bei Job Clerk

Verwandte Fragen

BegriffeOberarztFacharztTarifvertragWeiterbildungsbefugnisBereitschaftsdienst / RufbereitschaftFachabteilung

Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. TV-Ärzte/VKA in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 10 (Stand 1. Juli 2024), §§ 1, 2, 7, 10, 15 bis 20, Marburger Bund, abgerufen am 01.10.2026.
  2. Entgelttabellen zum TV-Ärzte/VKA, Tarifrunde 2024/2025 (Tabelle ab 1. Juni 2026), Marburger Bund, abgerufen am 01.10.2026.
  3. Urteil vom 22.09.2010, 4 AZR 166/09 (Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 01.10.2026.
  4. Urteil vom 20.04.2011, 4 AZR 241/09 (Unterstellung von anderem Personal als Fachärzten), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 01.10.2026.
  5. TV-Ärzte (TdL) für Universitätskliniken in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 8, §§ 6, 12, 13, Marburger Bund, abgerufen am 01.10.2026.
  6. Was im Vertrag steht gilt (04.06.2021), Marburger Bund Hessen, abgerufen am 01.10.2026.
  7. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Stand 03.07.2026, Abschnitt A und Kopfteile Abschnitt B, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.