Fortbildung und CME-Punkte

Was sind CME-Punkte und wie sammle und melde ich sie als Arzt?

Kurz gesagtCME-Punkte (Continuing Medical Education) sind die Fortbildungspunkte der Ärztekammern. Sie sammeln sie bei anerkannten Fortbildungen: meist 1 Punkt je 45 Minuten, auf Kongressen 6 Punkte je Tag, online 1 Punkt je 45 Minuten mit bestandenem Fragentest, dazu 50 Punkte Selbststudium ohne Einzelnachweis. Der Anbieter meldet Ihre Teilnahme innerhalb von 14 Tagen elektronisch an die Kammer. Mit 250 Punkten in fünf Jahren erhalten Sie das Fortbildungszertifikat (§§ 4, 7 und 10 MFBO 2024).

Stand 13.10.2026 · 11 amtliche Quellen · 118 kommende Veranstaltungen

Ihre Frage zu CME-Punkten und die ausführliche Antwort

FrageKurzAusführlich
Wie viele CME-Punkte brauche ich?250 in fünf Jahren, rechnerisch 50 pro Jahr, ohne JahresquoteFortbildungspunkte pro Jahr
Wer muss sie nachweisen, was droht?Vertragsärzte der KV, Fachärzte im Krankenhaus der ärztlichen Leitung; ohne KV-Nachweis wird das Honorar gekürztFortbildungspflicht für Ärzte
Wie viele Punkte bringt eine Fortbildung?meist 1 je 45 Minuten, auf Kongressen 3 je halbem und 6 je ganzem TagCME-Punkte pro Fortbildung
Wie reiche ich CME-Punkte ein?über Ihre EFN meldet der Anbieter elektronisch; das Zertifikat stellt die Kammer ausCME-Punkte einreichen
Zählen Online-Fortbildungen?ja, Kategorien D, I und K; Live-Webinare gelten als virtuelle PräsenzCME-Punkte online
Wo gibt es CME-Punkte kostenlos?bei Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und FachgesellschaftenKostenlose CME-Fortbildung
Brauche ich als Assistenzarzt schon Punkte?Fortbildungspflicht ja, den Nachweis über 250 Punkte verlangen KV und Krankenhaus erst späterCME-Punkte als Assistenzarzt
Zählen Punkte anderer Kammern und aus dem Ausland?ja, nach §§ 11 und 12 MFBO 2024Anerkennung von Fortbildungspunkten

So sammeln Sie CME-Punkte

Auswahl der Kategorien nach § 10 Abs. 1 MFBO 2024
WegKategoriePunkte
Vortrag mit Diskussion, auch als Live-WebinarA1 je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle
Kongress im In- oder AuslandB3 je halber Tag (mindestens 4 Stunden), 6 je Tag (mindestens 8 Stunden)
Fortbildungsbeitrag in einer Fachzeitschrift oder online mit FragentestD1 je 45 Minuten bei bestandener Lernerfolgskontrolle
Selbststudium mit FachliteraturE50 Punkte in fünf Jahren ohne Einzelnachweis
Tutoriell unterstütztes eLearningI1 je 45 Minuten bei bestandener Lernerfolgskontrolle
Blended Learning aus eLearning und PräsenzK1 je 45 Minuten

Live-Webinare zählen wie Präsenzveranstaltungen, wenn Teilnehmende und Mitwirkende „live, in Echtzeit synchron miteinander kommunizieren“ können (§ 1 Nr. 10 MFBO 2024). Alle Kategorien von A bis L mit Rechenbeispielen stehen in Wie viele CME-Punkte bringt welche Fortbildung?.

Rechtsverbindlich ist die Fortbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer, nicht das Muster der Bundesärztekammer. Einzelne Kammern bewerten manche Formate anders.

CME-Punkte einreichen und das Zertifikat erhalten

  1. Geben Sie bei jeder Fortbildung Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) an, meist als Barcode-Etikett. Ohne EFN übermittelt der Anbieter Ihre Punkte nicht elektronisch.
  2. Der Anbieter meldet Ihre Teilnahme innerhalb von 14 Tagen nach der Fortbildung elektronisch an die Ärztekammer (§ 7 MFBO 2024); die Kammer dokumentiert die Punkte elektronisch (§ 4 Abs. 2).
  3. Prüfen Sie Ihr Punktekonto im Portal der Kammer. Die Teilnahmebescheinigung des Veranstalters ist Ihr Beleg, falls eine Meldung fehlt; wie Sie nachreichen, regelt jede Kammer selbst: die 17 Kammern im Überblick.
  4. Bei mindestens 250 Punkten innerhalb von fünf Jahren erteilt die Kammer das Fortbildungszertifikat (§ 4 Abs. 1 MFBO 2024). Für den nächsten Zeitraum zählen nur Punkte, die nach dem letzten Zertifikat erworben wurden.
  5. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte reichen das Zertifikat bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein, jederzeit innerhalb der Nachweisfrist, spätestens zu ihrem Ablauf.

Assistenzarzt, Facharzt, Praxis: wer Punkte nachweisen muss

GruppeNachweis über 250 PunkteGrundlage
Vertragsärzte, angestellte Ärzte in Praxis und MVZgegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung§ 95d SGB V
Fachärzte im Krankenhausgegenüber der ärztlichen Leitung, erstmals nicht innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Facharztanerkennung§ 136b SGB V, FKH-R des G-BA
Ärzte in Weiterbildungkein Nachweis gegenüber KV oder Krankenhaus; die Fortbildungspflicht gilt trotzdem§ 4 MBO-Ä

Fehlt einem Vertragsarzt der Nachweis, kürzt die Kassenärztliche Vereinigung das Honorar in den ersten vier Quartalen nach dem Fünfjahreszeitraum um 10 Prozent, danach um 25 Prozent (§ 95d Abs. 3 SGB V). Punkte aus der Weiterbildungszeit zählen für das erste Zertifikat, soweit sie im Fünfjahreszeitraum liegen: CME-Punkte als Assistenzarzt.

Fortbildungen mit CME-Punkten finden

Der Kalender von Job Clerk nennt bei jeder Veranstaltung die Punkte und die Gebühr, wie der Veranstalter sie angibt, und verlinkt die offizielle Quelle: alle Fortbildungen mit CME-Punkten, kostenlose Online-Fortbildungen mit Punkten, Kongresse und Webinare. Die Bundesärztekammer führt zusätzlich eine bundesweite Fortbildungssuche der anerkannten Veranstaltungen.

Kostenlose Fortbildungen mit CME-Punkten

118 kommende Veranstaltungen im Kalender von Job Clerk passen zu dieser Auswahl (Stand 13.10.2026), jede mit Termin, Veranstalter und offizieller Quelle; Punkte und Gebühr laut Veranstalter.

Alle 118 Veranstaltungen

Bei Job Clerk

Verwandte Fragen

BegriffeÄrztekammerKassenärztliche VereinigungVertragsarzt / KassensitzFacharztWeiterbildung

Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. (Muster-)Fortbildungsordnung 2024, Stand 09.05.2024, Bundesärztekammer, abgerufen am 13.10.2026.
  2. § 95d SGB V Pflicht zur fachlichen Fortbildung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 13.10.2026.
  3. Fortbildungspflicht, Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 11.10.2026.
  4. Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R), in Kraft seit 1. Dezember 2020, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 11.10.2026.
  5. Fortbildungspflicht, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, abgerufen am 11.10.2026.
  6. (Muster-)Berufsordnung MBO-Ä in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
  7. FoBi-Punktekontoverwaltung und Fortbildungsverpflichtung, Ärztekammer Hamburg, abgerufen am 11.10.2026.
  8. Kostenfreie CME-Fortbildung zur Serie Patientensicherheit (09.02.2026), Landesärztekammer Hessen, abgerufen am 11.10.2026.
  9. Fortbildungsportal, Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 11.10.2026.
  10. DGIM e.Akademie, die digitale Fort- und Weiterbildung, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), abgerufen am 11.10.2026.
  11. Bundesweite Fortbildungssuche, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 13.10.2026, zuletzt geprüft am 13.10.2026.