Fortbildung und CME-Punkte
Was sind CME-Punkte und wie viele gibt es pro Fortbildung?
Kurz gesagtCME-Punkte (Fortbildungspunkte) vergeben die Landesärztekammern für anerkannte Fortbildungen. Grundeinheit ist nach § 10 der (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 der Bundesärztekammer die 45-minütige Fortbildungseinheit, die mit einem Punkt bewertet wird. Kongresse bringen 3 Punkte pro halbem und 6 Punkte pro ganzem Tag, Hospitationen höchstens 8 Punkte pro Tag, das Selbststudium pauschal 50 Punkte in fünf Jahren. Für das Fortbildungszertifikat sind 250 Punkte in fünf Jahren nötig.
Stand 01.10.2026 · 5 amtliche Quellen
Was CME-Punkte sind und wer sie vergibt
CME steht für Continuing Medical Education. In Deutschland heißen die Punkte in den Fortbildungsordnungen Fortbildungspunkte. Rechtswirkung entfaltet die Fortbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer; sie folgt strukturell und inhaltlich der (Muster-)Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer (MFBO 2024, beschlossen vom 128. Deutschen Ärztetag am 09.05.2024). Ergänzend gibt die Bundesärztekammer die Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung heraus, aktuell die 5. Auflage vom 20.11.2025.
Punkte gibt es nur für Fortbildungen, die eine Ärztekammer vorab anerkannt hat. Der Anbieter stellt den Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn (§ 8 MFBO); zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk der Präsenzteil stattfindet, bei rein digitalen Formaten die Kammer am Sitz des Anbieters (§ 9 MFBO). Jede anerkannte Maßnahme erhält eine Veranstaltungsnummer (VNR), die auf der Teilnahmebescheinigung steht.
Die Kategorien A bis L nach § 10 MFBO 2024
| Kategorie | Format | Punkte |
|---|---|---|
| A | Vortragsveranstaltung mit Diskussion | 1 Punkt je 45 Minuten; 1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle je Maßnahme |
| B | Kongresse im In- und Ausland, die keine andere Kategorie erfasst | 3 Punkte je halbem Tag (mindestens 4 Stunden Anwesenheit), 6 Punkte je Tag (mindestens 8 Stunden) |
| C | Kleingruppen bis 25 Personen mit vorgesehener Beteiligung (Workshop, Qualitätszirkel, Fallkonferenz, Balintgruppe, Supervision, Peer Review) | 1 Punkt je 45 Minuten; 1 Zusatzpunkt je Maßnahme für bis zu 5 Einheiten, höchstens 2 Zusatzpunkte je Tag; 1 weiterer Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle |
| D | Fortbildungsbeiträge in Print oder elektronisch mit obligatorischer Lernerfolgskontrolle als Fragentest | 1 Punkt je 45 Minuten bei bestandener Lernerfolgskontrolle |
| E | Selbststudium durch Fachliteratur und Lehrmittel | 50 Punkte in fünf Jahren ohne Einzelnachweis |
| F | Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge | 5 Punkte je Veröffentlichung als Autorin oder Autor; 1 Punkt je Beitrag als Referentin, Referent, Qualitätszirkelmoderation oder wissenschaftliche Leitung; höchstens 50 Punkte in fünf Jahren |
| G | Hospitationen | 1 Punkt je Stunde, höchstens 8 Punkte je Tag |
| H | Curricular vermittelte Inhalte, z. B. BÄK-Curricula und Weiterbildungskurse nach den (Muster-)Kursbüchern | 1 Punkt je 45 Minuten |
| I | Tutoriell unterstütztes eLearning mit Lernerfolgskontrolle nach den Qualitätskriterien eLearning der BÄK | 1 Punkt je 45 Minuten; 1 Zusatzpunkt je bis zu 8 Einheiten bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien |
| K | Blended Learning: verzahnte Kombination aus tutoriell unterstütztem eLearning und Präsenz | 1 Punkt je 45 Minuten; 1 Zusatzpunkt je bis zu 8 Einheiten eLearning |
| L | Zusatzstudiengänge | 1 Punkt je 45 Minuten |
Die Kategorie L (Zusatzstudiengänge) ist mit der MFBO 2024 hinzugekommen. Ob und wann Ihre Landesärztekammer sie übernommen hat, steht in deren Fortbildungsordnung; die Ärztekammer Nordrhein hat ihre neue Fortbildungsordnung zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Lernerfolgskontrolle, Zusatzpunkte und Obergrenzen
Eine Lernerfolgskontrolle ist in den Kategorien D und I verpflichtend und bringt in A und C einen Zusatzpunkt. Nach Anlage 3 der Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung besteht sie in D und I aus einem Fragentest mit mindestens 10 Multiple-Choice-Fragen je Maßnahme und einer Bestehensgrenze von 70 Prozent richtiger Antworten; für A und C sind mindestens 10 Fragen, davon mindestens 2 Multiple-Choice-Fragen, vorgesehen.
- Obergrenzen gelten nur in den Kategorien E und F (je 50 Punkte in fünf Jahren) sowie bei Hospitationen (8 Punkte je Tag). Überzählige Punkte lassen sich nach Auskunft der Bayerischen Landesärztekammer nicht in den nächsten Fünfjahreszeitraum übertragen.
- Nicht anerkennungsfähig sind Tätigkeiten, die Teil der regulären Berufsausübung sind: Fallbesprechungen und Visiten mit unverschlüsselten Patientendaten, klinische Routinen, Gremienarbeit, Begutachtung, Mentoring sowie rein betriebswirtschaftliche Inhalte (§ 10 Abs. 2 MFBO). Tumorkonferenzen gelten nicht als Fallkonferenz im Sinne der MFBO.
- Präsenzformate (A, B, C, G, H, K, L) dürfen auch in virtueller Präsenz als Live-Webinar oder hybrid stattfinden, wenn Teilnehmende und Mitwirkende die ganze Zeit synchron über Audio, Video und Chat kommunizieren können und der Anbieter die Anwesenheit kontrolliert (§ 10 Abs. 3 MFBO). Mehr dazu in Online-Fortbildung und CME.
Was das für Sie bedeutet
Rechenbeispiel mit den Werten der MFBO: Von 250 Punkten decken 50 Punkte das Selbststudium ab. Für die übrigen 200 Punkte in fünf Jahren, also 40 Punkte je Jahr, reichen zum Beispiel ein zweitägiger Kongress (12 Punkte), vier Abendveranstaltungen der Kategorie A mit je 4 Einheiten und Lernerfolgskontrolle (20 Punkte) und acht Online-Beiträge der Kategorie D zu je einer Einheit (8 Punkte).
- Die Teilnahmebescheinigung muss Anbieter, Name, Geburtsdatum, Thema, VNR, Datum, Ort, wissenschaftliche Leitung, anerkennende Ärztekammer, Punktzahl und Kategorie nennen (§ 7 Nr. 4 MFBO).
- Sponsoring, Interessenkonflikte und Teilnehmergebühren müssen vor der Anmeldung erkennbar sein (Empfehlungen, Abschnitt 3). Was das für kostenlose Angebote heißt, steht in Kostenlose Fortbildungen mit CME-Punkten.
- Wie viele Punkte Sie insgesamt brauchen und bis wann, erklärt Fortbildungspflicht: 250 Punkte in fünf Jahren.
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Verwandte Fragen
BegriffeÄrztekammerWeiterbildungFacharzt
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- (Muster-)Fortbildungsordnung 2024, Stand 09.05.2024, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, 5. überarbeitete Auflage vom 20.11.2025, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen zur ärztlichen Fortbildung, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Fortbildungspunktekonto, Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Fortbildung: Fragen und Antworten, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.