Fortbildung und CME-Punkte

Zählen Online-Fortbildungen für das Fortbildungszertifikat?

Kurz gesagtJa. Nach § 10 der (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 zählen elektronische Fortbildungsbeiträge mit bestandener Lernerfolgskontrolle (Kategorie D), tutoriell unterstütztes eLearning (Kategorie I) und Blended Learning (Kategorie K) mit je einem Punkt pro 45-minütiger Einheit. Live-Webinare mit synchroner Kommunikation gelten als Präsenz und werden je nach Format als Kategorie A, B, C, H oder K bewertet. Die MFBO 2024 enthält keine Obergrenze für Online-Punkte; der Anbieter bucht die Punkte über den EIV auf Ihr Punktekonto.

Stand 01.10.2026 · 5 amtliche Quellen · 372 kommende Veranstaltungen

Welche Online-Formate wie bewertet werden

Online-Formate nach § 10 MFBO 2024 und Anlage 2 der Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung
FormatKategoriePunkteVoraussetzung
On-demand-Webinar, Lernmodul, CME-Beitrag in einer Fachzeitschrift oder onlineD1 Punkt je 45 Minutenobligatorische Lernerfolgskontrolle als Fragentest, bestanden; Abruf höchstens ein Jahr
On-demand-Format mit tutorieller Betreuung (asynchron per E-Mail oder Forum)I1 Punkt je 45 Minuten; 1 Zusatzpunkt je bis zu 8 Einheiten bei vollständiger Erfüllung der Qualitätskriterien eLearningQualitätskriterien eLearning der Bundesärztekammer, Lernerfolgskontrolle bestanden
Blended Learning (Online-Module plus Präsenz)K1 Punkt je 45 Minuten; 1 Zusatzpunkt je bis zu 8 Einheiten eLearninginhaltlich und didaktisch verzahnte Kombination, Qualitätskriterien eLearning
Live-Webinar in EchtzeitA, B, C, H oder Präsenzanteil von Kwie das jeweilige Präsenzformat, z. B. 1 Punkt je 45 Minuten plus Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrollesynchrone Kommunikation über Audio, Video und Chat, Anwesenheitskontrolle
Video oder Text ohne LernerfolgskontrolleE (Selbststudium)pauschal 10 Punkte je Jahrkein Einzelnachweis, keine Einzelbewertung

Nach Anlage 3 der Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung (5. Auflage vom 20.11.2025) besteht die Lernerfolgskontrolle in den Kategorien D und I aus einem Fragentest mit mindestens 10 Multiple-Choice-Fragen je Maßnahme und einer Bestehensgrenze von 70 Prozent richtiger Antworten. Mediengestützte Maßnahmen müssen zudem eine Bearbeitungszeit von mindestens 45 Minuten haben, die zuständige Kammer nennen und ihr einen kostenfreien Zugang gewähren.

Live-Webinare gelten als Präsenz

§ 10 Abs. 3 MFBO 2024 erlaubt, Fortbildungen der Kategorien A, B, C, G, H, K und L in physischer Präsenz, in virtueller Präsenz als Live-Webinar oder hybrid durchzuführen. Die virtuelle Präsenz ist nur zulässig, wenn Teilnehmende und Mitwirkende während der gesamten Dauer zeitgleich im virtuellen Raum sind, die direkte synchrone Kommunikation über Audio, Video und Chat gewährleistet ist und der Anbieter eine geeignete Anwesenheitskontrolle durchführt, bei Bedarf wiederholt.

  • Ein Live-Webinar wird je nach Gestaltung als Vortrag mit Diskussion (A), Kongress (B), Kleingruppe mit Beteiligung (C), Kurs oder Curriculum (H) oder als Präsenzanteil von Blended Learning (K) bewertet (Anlage 2 der Empfehlungen, Stand 06.10.2021). Eine Lernerfolgskontrolle wird empfohlen und bringt in A und C einen Zusatzpunkt.
  • Ein Live-Webinar mit mindestens 4 Stunden Anwesenheit als Kongress (B) bringt 3 Punkte je halbem Tag, mit mindestens 8 Stunden 6 Punkte je Tag.
  • Hybridfortbildungen erhalten für Präsenz und Live-Übertragung eine gemeinsame VNR; zusätzliche On-demand-Aufzeichnungen bekommen jeweils eine eigene VNR.
  • Zuständig für die Anerkennung eines Webinars ist die Kammer, in deren Bezirk der Anbieter seinen Sitz hat (§ 9 MFBO).

Gibt es eine Obergrenze für Online-Punkte?

In der (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 nicht. § 10 begrenzt nur das Selbststudium (Kategorie E, 50 Punkte in fünf Jahren ohne Einzelnachweis), Veröffentlichungen und Vorträge (Kategorie F, höchstens 50 Punkte in fünf Jahren) und Hospitationen (höchstens 8 Punkte je Tag). Für die Kategorien D, I und K und für Live-Webinare nennt die MFBO keine Höchstzahl. Auch die G-BA-Regelung für das Krankenhaus verlangt nur, dass die Fortbildung überwiegend fachgebietsspezifisch ist, nicht, dass sie in Präsenz stattfindet.

Rechtsverbindlich ist nur die Fortbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer in der jeweils gültigen Fassung. Die Ärztekammer Nordrhein hat ihre neue Fortbildungsordnung zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt; ob eine Kammer von der MFBO abweicht, steht in deren Satzungstext.

Wie die Punkte auf Ihr Konto kommen

Anbieter der Kategorien D und I müssen die Fortbildungspunkte kontinuierlich elektronisch über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) an die Kammer melden (Empfehlungen, Abschnitt 4); nach § 7 Nr. 5 MFBO gilt allgemein eine Frist von 14 Tagen nach Ende der Maßnahme. Dafür geben Sie bei der Registrierung Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) an. Zusätzlich muss die Teilnahmebescheinigung ausdruckbar sein und Anbieter, Titel, Datum, VNR, Punkte, Kategorie und anerkennende Kammer nennen.

Kommende Online-Fortbildungen mit CME-Punkten

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Verwandte Fragen

BegriffeÄrztekammer

Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. (Muster-)Fortbildungsordnung 2024, Stand 09.05.2024, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
  2. Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, 5. überarbeitete Auflage vom 20.11.2025, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
  3. Gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen zur ärztlichen Fortbildung, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
  4. Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R), in Kraft seit 1. Dezember 2020, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 01.10.2026.
  5. Fortbildung: Fragen und Antworten, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.