Fortbildung und CME-Punkte

Werden Fortbildungspunkte anderer Kammern und aus dem Ausland anerkannt?

Kurz gesagtJa. Nach § 11 der (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 werden Fortbildungen, die eine andere Landesärztekammer anerkannt hat, für das Fortbildungszertifikat angerechnet, und Zertifikate anderer Kammern werden anerkannt. Ausländische Fortbildungen sind nach § 12 anrechnungsfähig, soweit sie den Anforderungen der Fortbildungsordnung im Grundsatz entsprechen; Sie müssen die Art der Fortbildung nachweisen. Kongresse im In- und Ausland zählen als Kategorie B mit 3 Punkten je halbem und 6 Punkten je ganzem Tag.

Stand 01.10.2026 · 7 amtliche Quellen · 1.107 kommende Veranstaltungen

Fortbildungen anderer Landesärztekammern

§ 11 der (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 regelt die gegenseitige Anerkennung in drei Sätzen: Von anderen Ärztekammern anerkannte Fortbildungsmaßnahmen werden für das Fortbildungszertifikat angerechnet; von anderen Ärztekammern ausgestellte Fortbildungszertifikate werden anerkannt; Maßnahmen, die eine andere Heilberufskammer anerkannt hat, können angerechnet werden. Die Ärztekammer Nordrhein beantwortet die Frage in ihren FAQ mit „Ja“, die Sächsische Landesärztekammer verlangt bei anderen Heilberufekammern eine auf der Bescheinigung dokumentierte Anerkennung.

  • Sie müssen nichts beantragen: Für die Anerkennung ist die Kammer zuständig, in deren Bezirk der Präsenzteil stattfindet, bei digitalen Formaten die Kammer am Sitz des Anbieters (§ 9 MFBO). Der Anbieter meldet Ihre Teilnahme mit der EFN über den EIV, der die Punkte über die Grenzen des Bundeslandes hinweg an Ihre Kammer leitet (Landesärztekammer Hessen).
  • Bei einem Kammerwechsel bleibt Ihre EFN bestehen (Sächsische Landesärztekammer); der aufnehmenden Kammer stehen die gebuchten Punkte über den EIV automatisch zur Verfügung (Landesärztekammer Hessen).

Fortbildungen im Ausland

§ 12 MFBO 2024: Ausländische Fortbildungsmaßnahmen sind für das Fortbildungszertifikat anrechnungsfähig, soweit sie den Anforderungen der Fortbildungsordnung im Grundsatz entsprechen; die Ärztin oder der Arzt muss einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der die Prüfung dieser Voraussetzungen erlaubt. Die Bundesärztekammer nennt in ihren Fortbildungshinweisen die Akkreditierungsstellen in Österreich (Österreichische Ärztekammer und Akademie der Ärzte), der Schweiz (SIWF), Kanada (Royal College), den USA (ACCME/AMA), Israel (IMA) und den Niederlanden (KNMG).

KammerAnforderung an ausländische Fortbildungen laut Kammerseite
Ärztekammer NordrheinBei Kongressen im Ausland muss die zuständige ärztliche Organisation im Gastland eine CME-Zertifizierung ausgesprochen haben
Sächsische LandesärztekammerTeilnahmebescheinigung und möglichst Programm einreichen; ohne Programm nur Pauschalbewertung
Bayerische Landesärztekammerformale Anerkennung durch die im Ausland zuständige Institution; Bescheinigung in meineBLÄK hochladen

Die Bewertung richtet sich nach den Kategorien der Fortbildungsordnung. Kongresse im In- und Ausland, die keine andere Kategorie erfasst, sind Kategorie B: 3 Punkte je halbem Tag bei mindestens 4 Stunden Anwesenheit, 6 Punkte je Tag bei mindestens 8 Stunden (§ 10 MFBO). Ein Workshop im Ausland kann als Kategorie C, ein Kurs als Kategorie H bewertet werden, wenn die Nachweise die Zuordnung erlauben.

EACCME-Credits der UEMS

Viele europäische Kongresse sind vom European Accreditation Council for Continuing Medical Education (EACCME) der UEMS akkreditiert und vergeben European CME Credits (ECMEC). Nach den Angaben der UEMS werden diese Credits durch Vorlage des EACCME-Zertifikats bei der nationalen Akkreditierungsstelle in nationale Credits umgewandelt; die Anerkennung gilt in den europäischen Ländern, mit denen Abkommen bestehen, sowie in den USA und Kanada. In Deutschland sind die Landesärztekammern zuständig; sie prüfen nach § 12 der Fortbildungsordnung und vergeben Punkte nach den deutschen Kategorien.

Die Fortbildungshinweise der Bundesärztekammer nennen die EACCME nicht ausdrücklich. Legen Sie deshalb neben dem EACCME-Zertifikat das Programm mit Zeiten vor, damit Ihre Kammer die Kategorie und die Punkte bestimmen kann. Einen festen Umrechnungskurs von ECMEC in deutsche Punkte weist keine der hier zitierten Quellen aus.

Was das für Sie bedeutet

  • Deutsche Veranstaltungen anderer Kammern: EFN angeben, der Rest läuft über den EIV. Kontrollieren Sie die Buchung im Punktekonto Ihrer Kammer.
  • Auslandskongresse: Teilnahmebescheinigung mit Name, Datum und Anwesenheitszeiten sowie das Programm aufbewahren und bei Ihrer Kammer einreichen; die Punkte werden erst nach Prüfung gebucht.
  • Die Bescheinigung sollte die Angaben enthalten, die § 7 Nr. 4 MFBO für deutsche Teilnahmebescheinigungen vorsieht: Anbieter, Thema, Datum, Ort, wissenschaftliche Leitung, Punkte und Kategorie, soweit der ausländische Veranstalter sie liefern kann.
  • Wie das Punktekonto geführt wird und wie Sie das Zertifikat erhalten, steht in Fortbildungspunkte nachweisen.

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Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. (Muster-)Fortbildungsordnung 2024, Stand 09.05.2024, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
  2. Informationen und Hinweise zur Fortbildungsanerkennung, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
  3. Fortbildung: Fragen und Antworten, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
  4. Häufige Fragen zur Fortbildung, Sächsische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
  5. Fortbildungspunktekonto, Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
  6. Fortbildungspunktekonto, Landesärztekammer Hessen, abgerufen am 01.10.2026.
  7. EACCME General Information, UEMS (Union Européenne des Médecins Spécialistes), abgerufen am 01.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.