Fortbildung und CME-Punkte

Wie viele Fortbildungspunkte braucht ein Arzt pro Jahr?

Kurz gesagtEine Jahresquote gibt es nicht. Nachzuweisen sind 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren, rechnerisch 50 Punkte pro Jahr (§ 95d SGB V mit KBV-Regelung, G-BA-Regelung für Krankenhäuser, Fortbildungsordnungen der Ärztekammern). Die Nachweispflicht trifft Vertragsärzte, in Praxis oder MVZ angestellte Ärzte und Fachärzte im Krankenhaus, nicht Ärzte in Weiterbildung. Eine Fortbildungseinheit von 45 Minuten bringt meist einen Punkt. Fehlt einem Vertragsarzt der Nachweis, kürzt die KV das Honorar um 10, später um 25 Prozent.

Stand 08.10.2026 · 12 amtliche Quellen · 40 kommende Veranstaltungen

250 Punkte in fünf Jahren, keine Jahresquote

Die Zahl 250 steht nicht im Gesetz selbst. § 95d Abs. 3 SGB V verpflichtet Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie sich fortgebildet haben; den angemessenen Umfang regelt nach Abs. 6 die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Ihre Regelung (in Kraft seit 01.10.2016) verlangt in § 1 Abs. 3 innerhalb des Fünfjahreszeitraums insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkte. Dieselbe Zahl nennen § 2 Abs. 1 der G-BA-Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R) und § 4 Abs. 1 der (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 der Bundesärztekammer (MFBO) für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer.

Rechnerischer Durchschnitt pro Jahr, eigene Rechnung aus den Werten der MFBO 2024
PunkteIn fünf JahrenPro Jahr im Schnitt
Pflicht für das Fortbildungszertifikat25050
davon Selbststudium ohne Einzelnachweis (Kategorie E)5010
aus anerkannten Veranstaltungen und Beiträgen20040

Eine Jahresquote gibt es nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schreibt: „Es besteht in diesem Zusammenhang keine Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Anzahl von Fortbildungspunkten nachzuweisen.“ Nach der Sächsischen Landesärztekammer entscheiden Ärztinnen und Ärzte selbst, wann sie die Punkte innerhalb ihres Fünfjahreszeitraums erwerben. Überzählige Punkte helfen später nicht: Sie können nach der Landesärztekammer Baden-Württemberg nicht in den nächsten Nachweiszeitraum übertragen werden.

Wer die Punkte nachweisen muss und wer nicht

GruppeNachweis über 250 PunkteRechtsgrundlageGegenüber
Zugelassene und ermächtigte Vertragsärztinnen und Vertragsärzteja, alle fünf Jahre ab Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit§ 95d Abs. 3 SGB V, § 1 Abs. 3 und 4 KBV-RegelungKassenärztliche Vereinigung
In Praxis oder MVZ angestellte Ärztinnen und Ärzteja; den Nachweis führt das MVZ oder die anstellende Praxis§ 95d Abs. 5 SGB V, § 1 Abs. 5 KBV-RegelungKassenärztliche Vereinigung
Fachärztinnen und Fachärzte in zugelassenen Krankenhäusern, unabhängig vom zeitlichen Umfangja, erstmals nicht innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Facharztanerkennung§ 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V, §§ 1 bis 3 FKH-RÄrztliche Leitung des Krankenhauses
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildungnein, keine Nachweispflicht nach § 95d SGB V oder FKH-RGeltungsbereich von § 1 Abs. 2 FKH-R (fachärztlich Tätige); für Weiterbildungsassistenten in der Praxis die KV Baden-WürttembergÄrztekammer nur auf Verlangen (§ 4 Abs. 2 MBO-Ä)

Fortbilden müssen sich trotzdem alle: § 4 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sich so weit fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten notwendig ist; auf Verlangen der Ärztekammer ist die Fortbildung durch ein Fortbildungszertifikat nachzuweisen (Abs. 2). Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung folgt die Ausnahme aus dem Geltungsbereich: Die FKH-R gilt nach § 1 Abs. 2 für Fachärztinnen und Fachärzte, die im Krankenhaus fachärztlich tätig sind, und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schreibt, dass die Fortbildungspflicht nicht für Weiterbildungsassistenten, Vertreter oder Sicherstellungsassistenten gilt. Punkte aus der Weiterbildungszeit zählen für das erste Zertifikat, soweit sie im Fünfjahreszeitraum liegen; mehr dazu in Fortbildungspflicht in der Weiterbildung.

Der Umfang hängt nicht von der Arbeitszeit ab: Die KBV nennt die Mindestanforderung ausdrücklich auch für Teilzeitbeschäftigte, und die FKH-R gilt unabhängig vom zeitlichen Umfang und der Dauer der Tätigkeit im Krankenhaus.

Wie viele Punkte eine Fortbildung bringt

Die Punkte vergibt die Landesärztekammer nach ihrer Fortbildungsordnung. Muster dafür ist § 10 der MFBO 2024 mit den Kategorien A bis L (ein J gibt es nicht). Rechtsverbindlich ist nur die Ordnung Ihrer Kammer: Die Ärztekammer Nordrhein hat ihre neue Fortbildungsordnung am 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt, die Landesärztekammer Baden-Württemberg informiert über ihre neue Fortbildungsordnung ab dem 1. Juli 2026.

Kategorien und Punkte nach § 10 Abs. 1 (Muster-)Fortbildungsordnung 2024
KategorieFormatPunkte
AVortrag mit Diskussion1 je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle
BKongress im In- und Ausland3 je halbem Tag (mindestens 4 Stunden), 6 je Tag (mindestens 8 Stunden)
CKleingruppe bis 25 Personen, z. B. Workshop, Qualitätszirkel, Balintgruppe1 je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt je Maßnahme bis 5 Einheiten (höchstens 2 je Tag), 1 weiterer bei Lernerfolgskontrolle
DBeitrag in Print oder online mit Fragentest1 je 45 Minuten bei bestandener Lernerfolgskontrolle
ESelbststudium50 in fünf Jahren ohne Einzelnachweis
FVeröffentlichungen und Vorträge5 je Veröffentlichung, 1 je Vortrag, höchstens 50 in fünf Jahren
GHospitation1 je Stunde, höchstens 8 je Tag
HCurricula und Weiterbildungskurse1 je 45 Minuten
ITutoriell unterstütztes eLearning mit Fragentest1 je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt je bis zu 8 Einheiten bei Erfüllung der Qualitätskriterien
KBlended Learning (eLearning und Präsenz)1 je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt je bis zu 8 Einheiten eLearning bei Erfüllung der Qualitätskriterien
LZusatzstudiengänge1 je 45 Minuten

Live-Webinare zählen als Präsenz in ihrer Kategorie, wenn Teilnehmende und Mitwirkende die ganze Zeit synchron über Audio, Video und Chat verbunden sind und der Anbieter die Anwesenheit kontrolliert (§ 10 Abs. 3 MFBO). Einzelheiten stehen in CME-Punkte: Kategorien A bis L und Online-Fortbildung.

Was passiert, wenn der Nachweis fehlt

LageFolge
Vertragsärztin oder Vertragsarzt ohne vollständigen Nachweis zum Ende des FünfjahreszeitraumsDie KV kürzt das Honorar für die ersten vier Quartale danach um 10 Prozent, ab dem darauf folgenden Quartal um 25 Prozent (§ 95d Abs. 3 SGB V).
Angestellte Ärztin oder angestellter Arzt in Praxis oder MVZGekürzt wird das Honorar des MVZ, der anstellenden Praxis oder der Einrichtung (§ 95d Abs. 5 SGB V).
Fortbildung wird nachgeholtMöglich binnen zwei Jahren; die nachgeholte Fortbildung zählt nicht für den folgenden Fünfjahreszeitraum. Die Kürzung endet nach Ablauf des Quartals, in dem der vollständige Nachweis erbracht wird.
Nachweis fehlt auch nach zwei JahrenDie KV soll die Entziehung der Zulassung beantragen, bei Angestellten den Widerruf der Genehmigung der Anstellung (§ 95d Abs. 3 und 5 SGB V).
Fachärztin oder Facharzt im KrankenhausKeine Honorarkürzung: Die ärztliche Leitung prüft jährlich, ob ein Zertifikat vorliegt, das nicht älter als fünf Jahre ist, und das Krankenhaus dokumentiert die Erfüllung im Qualitätsbericht (§ 3 Abs. 4, § 5 FKH-R).

Was das für Sie bedeutet

  • Planen Sie mit 50 Punkten im Jahr, aber ohne Jahresfrist: Wer in einem Jahr wenig sammelt, kann im nächsten nachholen, solange der Fünfjahreszeitraum reicht.
  • Rechnen Sie das Selbststudium mit: 50 Punkte (Kategorie E) werden ohne Einzelnachweis anerkannt. Für die übrigen 40 Punkte im Jahr reichen zum Beispiel ein zweitägiger Kongress (12 Punkte) und sieben Abendvorträge mit je vier Einheiten (28 Punkte).
  • Sammeln Sie nicht über 250 Punkte hinaus für später: Überzählige Punkte werden nicht übertragen (Landesärztekammer Baden-Württemberg, Sächsische Landesärztekammer).
  • Kostenlose Punkte: Die Liste unten zeigt die nächsten kostenlosen Online- und Hybrid-Fortbildungen mit CME-Punkten, alle Termine stehen unter Kostenlose Online-Fortbildungen mit CME-Punkten. Punkte und Gebühr stammen aus der Ankündigung des Veranstalters.
  • Wie die Punkte auf Ihr Konto kommen und wie Sie das Zertifikat beantragen, erklärt Fortbildungspunkte nachweisen.

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Verwandte Fragen

BegriffeÄrztekammerKassenärztliche VereinigungVertragsarzt / KassensitzFacharztWeiterbildungKrankenhaus / Klinik

Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. § 95d SGB V Pflicht zur fachlichen Fortbildung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 08.10.2026.
  2. Regelung der KBV zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V, in Kraft seit 01.10.2016, Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 08.10.2026.
  3. Fortbildungspflicht, Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 08.10.2026.
  4. § 136b SGB V Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 08.10.2026.
  5. Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R), zuletzt geändert am 3. Dezember 2020, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 08.10.2026.
  6. Fortbildung im Krankenhaus (Richtlinienseite), Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 08.10.2026.
  7. (Muster-)Fortbildungsordnung 2024, Stand 09.05.2024, Bundesärztekammer, abgerufen am 08.10.2026.
  8. (Muster-)Berufsordnung MBO-Ä in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026, Bundesärztekammer, abgerufen am 08.10.2026.
  9. Fortbildungspflicht, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, abgerufen am 08.10.2026.
  10. FAQ Fortbildung, Landesärztekammer Baden-Württemberg, abgerufen am 08.10.2026.
  11. Häufige Fragen zur Fortbildung, Sächsische Landesärztekammer, abgerufen am 08.10.2026.
  12. Fortbildung: Fragen und Antworten, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 08.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 08.10.2026, zuletzt geprüft am 08.10.2026.