Fortbildung und CME-Punkte
Wie viele Fortbildungspunkte braucht ein Arzt pro Jahr?
Kurz gesagtEine Jahresquote gibt es nicht. Nachzuweisen sind 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren, rechnerisch 50 Punkte pro Jahr (§ 95d SGB V mit KBV-Regelung, G-BA-Regelung für Krankenhäuser, Fortbildungsordnungen der Ärztekammern). Die Nachweispflicht trifft Vertragsärzte, in Praxis oder MVZ angestellte Ärzte und Fachärzte im Krankenhaus, nicht Ärzte in Weiterbildung. Eine Fortbildungseinheit von 45 Minuten bringt meist einen Punkt. Fehlt einem Vertragsarzt der Nachweis, kürzt die KV das Honorar um 10, später um 25 Prozent.
Stand 08.10.2026 · 12 amtliche Quellen · 40 kommende Veranstaltungen
250 Punkte in fünf Jahren, keine Jahresquote
Die Zahl 250 steht nicht im Gesetz selbst. § 95d Abs. 3 SGB V verpflichtet Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie sich fortgebildet haben; den angemessenen Umfang regelt nach Abs. 6 die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Ihre Regelung (in Kraft seit 01.10.2016) verlangt in § 1 Abs. 3 innerhalb des Fünfjahreszeitraums insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkte. Dieselbe Zahl nennen § 2 Abs. 1 der G-BA-Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R) und § 4 Abs. 1 der (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 der Bundesärztekammer (MFBO) für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer.
| Punkte | In fünf Jahren | Pro Jahr im Schnitt |
|---|---|---|
| Pflicht für das Fortbildungszertifikat | 250 | 50 |
| davon Selbststudium ohne Einzelnachweis (Kategorie E) | 50 | 10 |
| aus anerkannten Veranstaltungen und Beiträgen | 200 | 40 |
Eine Jahresquote gibt es nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schreibt: „Es besteht in diesem Zusammenhang keine Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Anzahl von Fortbildungspunkten nachzuweisen.“ Nach der Sächsischen Landesärztekammer entscheiden Ärztinnen und Ärzte selbst, wann sie die Punkte innerhalb ihres Fünfjahreszeitraums erwerben. Überzählige Punkte helfen später nicht: Sie können nach der Landesärztekammer Baden-Württemberg nicht in den nächsten Nachweiszeitraum übertragen werden.
Wer die Punkte nachweisen muss und wer nicht
| Gruppe | Nachweis über 250 Punkte | Rechtsgrundlage | Gegenüber |
|---|---|---|---|
| Zugelassene und ermächtigte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte | ja, alle fünf Jahre ab Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit | § 95d Abs. 3 SGB V, § 1 Abs. 3 und 4 KBV-Regelung | Kassenärztliche Vereinigung |
| In Praxis oder MVZ angestellte Ärztinnen und Ärzte | ja; den Nachweis führt das MVZ oder die anstellende Praxis | § 95d Abs. 5 SGB V, § 1 Abs. 5 KBV-Regelung | Kassenärztliche Vereinigung |
| Fachärztinnen und Fachärzte in zugelassenen Krankenhäusern, unabhängig vom zeitlichen Umfang | ja, erstmals nicht innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Facharztanerkennung | § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V, §§ 1 bis 3 FKH-R | Ärztliche Leitung des Krankenhauses |
| Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung | nein, keine Nachweispflicht nach § 95d SGB V oder FKH-R | Geltungsbereich von § 1 Abs. 2 FKH-R (fachärztlich Tätige); für Weiterbildungsassistenten in der Praxis die KV Baden-Württemberg | Ärztekammer nur auf Verlangen (§ 4 Abs. 2 MBO-Ä) |
Fortbilden müssen sich trotzdem alle: § 4 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sich so weit fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten notwendig ist; auf Verlangen der Ärztekammer ist die Fortbildung durch ein Fortbildungszertifikat nachzuweisen (Abs. 2). Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung folgt die Ausnahme aus dem Geltungsbereich: Die FKH-R gilt nach § 1 Abs. 2 für Fachärztinnen und Fachärzte, die im Krankenhaus fachärztlich tätig sind, und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schreibt, dass die Fortbildungspflicht nicht für Weiterbildungsassistenten, Vertreter oder Sicherstellungsassistenten gilt. Punkte aus der Weiterbildungszeit zählen für das erste Zertifikat, soweit sie im Fünfjahreszeitraum liegen; mehr dazu in Fortbildungspflicht in der Weiterbildung.
Der Umfang hängt nicht von der Arbeitszeit ab: Die KBV nennt die Mindestanforderung ausdrücklich auch für Teilzeitbeschäftigte, und die FKH-R gilt unabhängig vom zeitlichen Umfang und der Dauer der Tätigkeit im Krankenhaus.
Wie viele Punkte eine Fortbildung bringt
Die Punkte vergibt die Landesärztekammer nach ihrer Fortbildungsordnung. Muster dafür ist § 10 der MFBO 2024 mit den Kategorien A bis L (ein J gibt es nicht). Rechtsverbindlich ist nur die Ordnung Ihrer Kammer: Die Ärztekammer Nordrhein hat ihre neue Fortbildungsordnung am 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt, die Landesärztekammer Baden-Württemberg informiert über ihre neue Fortbildungsordnung ab dem 1. Juli 2026.
| Kategorie | Format | Punkte |
|---|---|---|
| A | Vortrag mit Diskussion | 1 je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle |
| B | Kongress im In- und Ausland | 3 je halbem Tag (mindestens 4 Stunden), 6 je Tag (mindestens 8 Stunden) |
| C | Kleingruppe bis 25 Personen, z. B. Workshop, Qualitätszirkel, Balintgruppe | 1 je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt je Maßnahme bis 5 Einheiten (höchstens 2 je Tag), 1 weiterer bei Lernerfolgskontrolle |
| D | Beitrag in Print oder online mit Fragentest | 1 je 45 Minuten bei bestandener Lernerfolgskontrolle |
| E | Selbststudium | 50 in fünf Jahren ohne Einzelnachweis |
| F | Veröffentlichungen und Vorträge | 5 je Veröffentlichung, 1 je Vortrag, höchstens 50 in fünf Jahren |
| G | Hospitation | 1 je Stunde, höchstens 8 je Tag |
| H | Curricula und Weiterbildungskurse | 1 je 45 Minuten |
| I | Tutoriell unterstütztes eLearning mit Fragentest | 1 je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt je bis zu 8 Einheiten bei Erfüllung der Qualitätskriterien |
| K | Blended Learning (eLearning und Präsenz) | 1 je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt je bis zu 8 Einheiten eLearning bei Erfüllung der Qualitätskriterien |
| L | Zusatzstudiengänge | 1 je 45 Minuten |
Live-Webinare zählen als Präsenz in ihrer Kategorie, wenn Teilnehmende und Mitwirkende die ganze Zeit synchron über Audio, Video und Chat verbunden sind und der Anbieter die Anwesenheit kontrolliert (§ 10 Abs. 3 MFBO). Einzelheiten stehen in CME-Punkte: Kategorien A bis L und Online-Fortbildung.
Was passiert, wenn der Nachweis fehlt
| Lage | Folge |
|---|---|
| Vertragsärztin oder Vertragsarzt ohne vollständigen Nachweis zum Ende des Fünfjahreszeitraums | Die KV kürzt das Honorar für die ersten vier Quartale danach um 10 Prozent, ab dem darauf folgenden Quartal um 25 Prozent (§ 95d Abs. 3 SGB V). |
| Angestellte Ärztin oder angestellter Arzt in Praxis oder MVZ | Gekürzt wird das Honorar des MVZ, der anstellenden Praxis oder der Einrichtung (§ 95d Abs. 5 SGB V). |
| Fortbildung wird nachgeholt | Möglich binnen zwei Jahren; die nachgeholte Fortbildung zählt nicht für den folgenden Fünfjahreszeitraum. Die Kürzung endet nach Ablauf des Quartals, in dem der vollständige Nachweis erbracht wird. |
| Nachweis fehlt auch nach zwei Jahren | Die KV soll die Entziehung der Zulassung beantragen, bei Angestellten den Widerruf der Genehmigung der Anstellung (§ 95d Abs. 3 und 5 SGB V). |
| Fachärztin oder Facharzt im Krankenhaus | Keine Honorarkürzung: Die ärztliche Leitung prüft jährlich, ob ein Zertifikat vorliegt, das nicht älter als fünf Jahre ist, und das Krankenhaus dokumentiert die Erfüllung im Qualitätsbericht (§ 3 Abs. 4, § 5 FKH-R). |
Was das für Sie bedeutet
- Planen Sie mit 50 Punkten im Jahr, aber ohne Jahresfrist: Wer in einem Jahr wenig sammelt, kann im nächsten nachholen, solange der Fünfjahreszeitraum reicht.
- Rechnen Sie das Selbststudium mit: 50 Punkte (Kategorie E) werden ohne Einzelnachweis anerkannt. Für die übrigen 40 Punkte im Jahr reichen zum Beispiel ein zweitägiger Kongress (12 Punkte) und sieben Abendvorträge mit je vier Einheiten (28 Punkte).
- Sammeln Sie nicht über 250 Punkte hinaus für später: Überzählige Punkte werden nicht übertragen (Landesärztekammer Baden-Württemberg, Sächsische Landesärztekammer).
- Kostenlose Punkte: Die Liste unten zeigt die nächsten kostenlosen Online- und Hybrid-Fortbildungen mit CME-Punkten, alle Termine stehen unter Kostenlose Online-Fortbildungen mit CME-Punkten. Punkte und Gebühr stammen aus der Ankündigung des Veranstalters.
- Wie die Punkte auf Ihr Konto kommen und wie Sie das Zertifikat beantragen, erklärt Fortbildungspunkte nachweisen.
Kostenlose Online-Fortbildungen mit CME-Punkten
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BegriffeÄrztekammerKassenärztliche VereinigungVertragsarzt / KassensitzFacharztWeiterbildungKrankenhaus / Klinik
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- § 95d SGB V Pflicht zur fachlichen Fortbildung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 08.10.2026.
- Regelung der KBV zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V, in Kraft seit 01.10.2016, Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 08.10.2026.
- Fortbildungspflicht, Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 08.10.2026.
- § 136b SGB V Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 08.10.2026.
- Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R), zuletzt geändert am 3. Dezember 2020, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 08.10.2026.
- Fortbildung im Krankenhaus (Richtlinienseite), Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 08.10.2026.
- (Muster-)Fortbildungsordnung 2024, Stand 09.05.2024, Bundesärztekammer, abgerufen am 08.10.2026.
- (Muster-)Berufsordnung MBO-Ä in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026, Bundesärztekammer, abgerufen am 08.10.2026.
- Fortbildungspflicht, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, abgerufen am 08.10.2026.
- FAQ Fortbildung, Landesärztekammer Baden-Württemberg, abgerufen am 08.10.2026.
- Häufige Fragen zur Fortbildung, Sächsische Landesärztekammer, abgerufen am 08.10.2026.
- Fortbildung: Fragen und Antworten, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 08.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 08.10.2026, zuletzt geprüft am 08.10.2026.