Fortbildung und CME-Punkte

Welche Sonografie-Kurse braucht ein Arzt für die Abrechnung?

Kurz gesagtFür die Abrechnung von Ultraschall zulasten der GKV ist nach § 3 der Ultraschall-Vereinbarung (KBV und GKV-Spitzenverband nach § 135 Abs. 2 SGB V, Fassung ab 1. Oktober 2025) eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung je Anwendungsbereich nötig. Wer nach der Weiterbildungsordnung sonografieren darf, weist nur die Untersuchungen nach Anlage I nach (§ 4). Sonst sind Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs nach Anlage II, die Untersuchungszahlen und ein Kolloquium nötig (§ 6), beim Abdomen 400 Sonografien und 24, 24 und 16 Unterrichtsstunden.

Stand 01.10.2026 · 6 amtliche Quellen · 2.686 kommende Veranstaltungen

Ohne KV-Genehmigung keine Abrechnung

§ 135 Abs. 2 SGB V erlaubt den Partnern der Bundesmantelverträge, für Leistungen mit besonderen Anforderungen an Kenntnisse (Fachkundenachweis) oder Praxisausstattung einheitliche Voraussetzungen für Ausführung und Abrechnung zu vereinbaren. Für den Ultraschall ist das die Ultraschall-Vereinbarung in der ab dem 1. Oktober 2025 geltenden Fassung, die nach § 1 nur für die vertragsärztliche Versorgung gilt.

Nach § 3 Abs. 1 ist die Ausführung und Abrechnung erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig, je Anwendungsbereich und Anwendungsklasse (§ 3 Abs. 2). Ein Anwendungsbereich umfasst Leistungen mit bestimmten Arbeitsmodi an einem Organ oder einer Körperregion, gegebenenfalls für Altersgruppen (§ 2); die KBV zählt rund 50. Neu seit dem 1. Oktober 2025 ist ein interdisziplinärer Grundkurs Kopf-Hals mit 16 Unterrichtsstunden.

Drei Wege zur fachlichen Befähigung

WegVoraussetzungenNachweis nach § 14
§ 4 WeiterbildungBerechtigung nach dem Weiterbildungsrecht und Untersuchungen nach Anlage I Spalte 3 unter AnleitungFacharzturkunde und Zeugnis über die Untersuchungen; kein Kurs, kein Kolloquium
§ 5 Ständige Tätigkeitmindestens 18 Monate (ganztägig oder entsprechend teilzeitlich) im Fachgebiet mit dem Anwendungsbereich im Kerngebiet, Untersuchungen nach Spalte 4, KolloquiumZeugnisse über Tätigkeit und Untersuchungen
§ 6 UltraschallkurseUntersuchungen nach Spalte 4 unter Anleitung, Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs nach Anlage II, KolloquiumZeugnisse und Kurszertifikate (Präsenz-, Online- oder Mischform)

Die Zeugnisse nennen nach § 14 Abs. 3 Krankengut, Untersuchungen und Techniken, die Zahl der selbständig und unter Anleitung erbrachten Untersuchungen samt pathologischer Befunde und eine Beurteilung der Befähigung; die KV prüft die Zahlen je Anwendungsbereich (§ 14 Abs. 3a). Nach § 5, § 6 oder § 7 wird die Genehmigung nur nach erfolgreichem Kolloquium erteilt (§ 14 Abs. 6), bei begründeten Zweifeln auch sonst (§ 14 Abs. 8). Die Geräte sind nach § 9 und Anlage III nachzuweisen, meist durch die Gewährleistungserklärung des Herstellers.

Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs

§ 6 Abs. 1 definiert Grundkurs (Basiskenntnisse, Indikationen), Aufbaukurs (Untersuchungstechnik, modular oder durch vier Wochen Tätigkeit unter Anleitung ersetzbar) und Abschlusskurs. Voraussetzung für den Abschlusskurs ist der Nachweis der Untersuchungen als Schrift- und Bilddokumentation, bis zu einem Drittel schon beim Aufbaukurs. Zwischen Grund- und Abschlusskurs sollen mindestens neun Monate liegen, eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten, praktische Übungen füllen die Hälfte, und je Gerät dürfen höchstens fünf Teilnehmende unterwiesen werden (§ 6 Abs. 2).

Unterrichtsstunden nach Anlage II (Fassung ab 1. Oktober 2025, Auswahl)
AnwendungsbereichGrundkursAufbaukursAbschlusskurs
AB 7.1 Abdomen und Retroperitoneum, AB 5.1 Thorax24 an mindestens 3 Tagen2416
Interdisziplinär für Schilddrüse, Thorax und Abdomen30 an mindestens 4 Tagen24je Anwendungsbereich
AB 3.3 Schilddrüse16 an mindestens 2 Tagen88
AB 4.1/4.2 Echokardiographie30 an mindestens 4 Tagen3030
AB 8.3 Weibliche Genitalorgane, AB 9.1 Geburtshilfliche Basisdiagnostik, AB 10.1 Bewegungsapparat24 an mindestens 3 Tagen2416

Die DEGUM-Kurse sind nach eigener Angabe an die Vereinbarung angepasst: Seit 2016 zählen auch Tagesmodule, zwei 8-stündige Module können den Abschlusskurs ersetzen, eine Abschlussprüfung am letzten Kurstag bleibt für die KV obligat, und die von der KBV geforderte Kursdauer ist in einigen Fächern länger als die DEGUM-Mindestanforderung. DEGUM-Stufen sind Zertifikate der Fachgesellschaft, keine Genehmigung: Stufe I Innere Medizin verlangt den Facharzt, 800 eigenständige Sonografien in zwei Jahren und die DEGUM-Kurse Abdomen.

Untersuchungszahlen nach Anlage I

AnwendungsbereichNach § 4 (Weiterbildung)Nach § 5 und § 6
AB 7.1 Abdomen und Retroperitoneum (einschl. Nieren)400400; mit B-Modus-Qualifikation in einem anderen Anwendungsbereich 300
AB 3.3 Schilddrüse150200
AB 4.1 Echokardiographie transthorakal400400
AB 8.3 Weibliche Genitalorgane200300

Beim Weg über § 4 leitet eine nach § 8 b oder c qualifizierte Person an, in der Regel in der Weiterbildungsstätte; das Zeugnis ersetzt den Kurs. Die KBV warnt im PraxisWissen (Stand August 2023), dass die Zahlen der Weiterbildungsordnung für manche Anwendungsbereiche nicht ausreichen, besonders wenn sie keine festlegt.

Stichproben, Kolloquium, Widerruf

Nach § 11 Abs. 2 fordert die KV jährlich von mindestens 6 Prozent der Genehmigungsinhaber die Dokumentationen zu 5 abgerechneten Untersuchungen an, zufällig ausgewählt (2024 und 2025 nach Protokollnotiz 6 nur 4 Prozent), eingestuft als keine, geringe, erhebliche oder schwerwiegende Beanstandung (§ 11 Abs. 3).

  • Erhebliche Beanstandung: Mitteilung, gegebenenfalls Beratung oder Fortbildung; die KV kann zudem Vergütung verweigern oder zurückfordern, ein Kolloquium ansetzen oder die Praxis begehen; wer auch das zweite Kolloquium nicht besteht, verliert die Genehmigung.
  • Schwerwiegende Beanstandung: Widerruf bei erheblicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit; die Genehmigung für die Säuglingshüfte ist zu widerrufen, wenn die Auflagen nach § 12 nicht erfüllt sind (§ 14 Abs. 9).

Was das für Sie bedeutet

  • In der Weiterbildung: Die Zahlen der Anlage I Spalte 3 werden in der Weiterbildungsstätte gesammelt und im Zeugnis bestätigt; mit Facharzturkunde und Zeugnis ist der Antrag nach § 4 ohne Kurs und Kolloquium möglich.
  • Ohne entsprechende Weiterbildung: drei Kurse nach Anlage II, Untersuchungen nach Spalte 4 und Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinigung; die Unterlagen nennt § 14 Abs. 3.
  • Termine: Sonografie-Kurse und alle Kurse.

Reicht die Facharztanerkennung allein für die Genehmigung?

Nein. § 4 verlangt zusätzlich das Zeugnis über die selbständig unter Anleitung durchgeführten Untersuchungen nach Anlage I Spalte 3; die KV prüft die Zahlen je Anwendungsbereich (§ 14 Abs. 3a).

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Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. § 135 SGB V Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 01.10.2026.
  2. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) vom 31.10.2008 in der ab dem 1. Oktober 2025 geltenden Fassung, Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 01.10.2026.
  3. PraxisWissen Ultraschalldiagnostik: Hinweise zur Genehmigung, zu Ultraschallkursen und Qualitätsprüfungen, Stand August 2023, Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 01.10.2026.
  4. Neuer Grundkurs für Genehmigungen zur Ultraschalldiagnostik (PraxisNachricht), Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 01.10.2026.
  5. Neue Ultraschall-Vereinbarung der KBV verabschiedet (Sektion Innere Medizin), Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM), abgerufen am 01.10.2026.
  6. DEGUM-Stufe I Innere Medizin (Mehrstufenkonzept), Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM), abgerufen am 01.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.