Fortbildung und CME-Punkte

Wie bekommt man die Fachkunde im Strahlenschutz?

Kurz gesagtDie Fachkunde im Strahlenschutz erwirbt eine Ärztin oder ein Arzt nach § 47 StrlSchV durch die geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung (Sachkunde) im jeweiligen Anwendungsgebiet und anerkannte Kurse; die zuständige Stelle prüft und bescheinigt sie. Die Richtlinie von 2005/2012 verlangt Grundkurs (24 Stunden), Spezialkurs (20 Stunden) und je nach Anwendungsgebiet 2 bis 36 Monate Sachkunde; spätestens ab 1. Januar 2027 gilt die FK-RL Medizin vom 12. Juni 2026. Nach § 48 StrlSchV ist die Fachkunde mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.

Stand 01.10.2026 · 14 amtliche Quellen

Wer Röntgenstrahlung anwenden darf

Nach § 145 Abs. 1 StrlSchV dürfen nur approbierte Ärztinnen und Ärzte Röntgenstrahlung am Menschen anwenden, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen oder mit den erforderlichen Kenntnissen unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person tätig sind. Nach § 47 Abs. 1 StrlSchV prüft und bescheinigt die zuständige Stelle den Erwerb anhand der Nachweise über Ausbildung, praktische Erfahrung und anerkannte Kurse, deren Teilnahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegen soll.

Kurse und Sachkunde je Anwendungsgebiet legen Richtlinien des Bundesumweltministeriums fest: bis Ende 2026 die Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ vom 22. Dezember 2005 (geändert 2012, korrigiert am 28. November 2012), die die Ärztekammer Nordrhein laut Merkblatt (Stand September 2024) anwendet, und spätestens ab dem 1. Januar 2027 die mit Rundschreiben vom 30. Juni 2026 bekannt gegebene „FK-RL Medizin“ vom 12. Juni 2026. Ein vorher begonnener Erwerb kann nach den alten Festlegungen beendet werden, eine bestehende Fachkunde gilt fort.

Zuständige Stelle ist nach Landesrecht meist die Ärztekammer: in Nordrhein per Heilberufsgesetz, in Bayern für Kammermitglieder über das Portal meineBLÄK.

Die Kurse: Grundkurs, Spezialkurs, Kenntniskurs

KursRichtlinie 2005/2012 (bis Ende 2026)FK-RL Medizin 2026
Grundkurs24 Stunden mit Übungen und Prüfung (Anlage 1)GKS, mindestens 20 UE mit 60-minütiger Prüfung; gilt für Ärzte zugleich als Kenntnisse
Spezialkurs Röntgendiagnostik20 Stunden mit Übungen und Prüfung, nach dem Grundkurs (Anlage 2.1)RDK-1 (planare Aufnahmen und Durchleuchtung), mindestens 20 UE mit Prüfung
Computertomographie8 Unterrichtsstunden (ÄKNO-Merkblatt)RDK-2, mindestens 8 UE, setzt RDK-1 voraus
Interventionen8 Unterrichtsstunden (ÄKNO-Merkblatt)RDK-3, mindestens 8 UE
Kenntniskursmindestens 8 Stunden, davon 4 theoretisch (Anlage 7.1)im GKS enthalten, Anlage 7.1 bleibt zulässig
Aktualisierung8 Stunden mit Prüfung (Anlage 6)mindestens 8 UE mit 30-minütiger Prüfung

Nach § 47 Abs. 3 StrlSchV gilt die Teilnahme als erfolgreich, wenn die Abschlussprüfung bestanden ist; anerkannt werden Kurse nach § 51 StrlSchV von der für den Sitz des Anbieters zuständigen Stelle, wenn Inhalte, Lehrpersonal und Kurskonzept geeignet sind und eine Erfolgskontrolle stattfindet.

Sachkunde: Monate und Untersuchungszahlen je Anwendungsgebiet

Die Sachkunde wird nach § 47 Abs. 2 StrlSchV durch eine schriftliche Bestätigung der Person nachgewiesen, unter deren Aufsicht sie erworben wurde; Dauer und Umfang hängen vom Anwendungsgebiet ab. Tabelle 4.2.1 der Richtlinie von 2005/2012 (Auswahl):

AnwendungsgebietUntersuchungenMindestzeit
Rö1 Gesamtbereich der Röntgendiagnostik einschließlich CT5.00036 Monate, davon 12 Monate CT
Rö2 Notfalldiagnostik ohne CT60012 Monate
Rö3.1 Skelett / Rö3.2 Thoraxje 1.000je 12 Monate
Rö3.3 Abdomen / Rö3.4 Mamma200 / 500je 12 Monate
Rö4 sonstiger begrenzter Bereich, z. B. einfache intraoperative Röntgendiagnostik, Thorax auf der Intensivstationje 100je 6 Monate
Rö5.1 CT (mit Rö3.1 bis 3.3)1.00012 Monate
Rö6 Kinder / Rö7 fluoroskopische Interventionenje 100je 6 Monate
  • Die Mindestzeiten halbieren sich bei ganztägiger Sachkunde in einer fachradiologischen Abteilung mit Weiterbildungsbefugnis (Fußnote 1). Nach Auskunft der Bayerischen Landesärztekammer zählen Sachkundezeiten seit dem 01.01.2025 erst ab dem Grundkurs; das Zeugnis unterschreibt eine Person mit mindestens der beantragten Fachkunde, in Nordrhein der zuständige Strahlenschutzbeauftragte.
  • Die FK-RL Medizin 2026 ersetzt die Rö-Nummern durch RD-R (Radiologie, 36 Monate) und RD-E1 bis RD-E14, etwa RD-E1 Skelett (9 Monate) oder RD-E4 für eine sonstige eingeschränkte Anwendung wie die einfache intraoperative Röntgendiagnostik (6 Monate); die Dauer gilt für Vollzeit. Keine Richtlinie ordnet Anwendungsgebiete Facharztbezeichnungen zu.

Kenntnisse statt Fachkunde: die Weiterbildungsphase

Wer die Fachkunde noch nicht hat, arbeitet nach § 145 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchV mit Kenntnissen im Strahlenschutz unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person; § 49 StrlSchV nennt diese Ärzte, für den Erwerb gilt § 47 entsprechend. Die Richtlinie von 2005/2012 sieht den Kenntniskurs nach Anlage 7.1 vor; die FK-RL Medizin verlangt die Kenntnisse vor Beginn der Sachkunde und lässt sie mit dem Grundkurs als erworben gelten. Auch Kenntnisse sind nach § 49 Abs. 3 alle fünf Jahre zu aktualisieren.

Teleradiologie: Nach § 14 Abs. 2 StrlSchG muss am Ort der technischen Durchführung ein Arzt mit Kenntnissen im Strahlenschutz anwesend sein.

Aktualisierung alle fünf Jahre und Antrag

§ 48 Abs. 1 StrlSchV: Die Fachkunde muss mindestens alle fünf Jahre durch einen anerkannten Kurs oder eine als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahme aktualisiert werden; der Nachweis ist auf Anforderung vorzulegen, im Einzelfall ist eine andere geeignete Weise möglich (Abs. 2), eine passive Tagungsteilnahme reicht nach der Richtlinie nicht. Fehlt der Nachweis, kann die Stelle die Anerkennung nach § 50 StrlSchV widerrufen oder mit Auflagen versehen; nach der Rahmenrichtlinie vom 26. Juni 2026 führt eine verspätete Aktualisierung nicht unmittelbar zum Verlust.

  • Antrag in Nordrhein bei der Ärztekammer, Bearbeitungsgebühr zur Zeit 50 Euro, Aktualisierung mit dem Kurs nach Anlage 6 (8 Unterrichtsstunden); in Bayern über meineBLÄK mit Ausbildungszeugnissen, Sachkundezeugnis und Kursbescheinigungen. Kurse dürfen dort bei Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sein.
  • Anerkannte Kurse listen die Kammern und das Bundesamt für Strahlenschutz; Termine auf Job Clerk unter Strahlenschutz.

Brauchen Chirurgen, Orthopäden oder Kardiologen die volle Fachkunde?

Nein, nur für ihr Anwendungsgebiet: Skelett ist Rö3.1 (1.000 Untersuchungen, 12 Monate), einfache intraoperative Röntgendiagnostik Rö4 (100 Untersuchungen, 6 Monate), Interventionen unter Durchleuchtung Rö7 mit einem Organgebiet; ab 2027 heißen sie RD-E1, RD-E4 und RD-E5 oder RD-E6.

Bei Job Clerk

Verwandte Fragen

BegriffeÄrztekammerWeiterbildungFacharztAssistenzarzt / Ärztin in WeiterbildungWeiterbildungsbefugnisGebiet / Facharztkompetenz

Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. § 145 StrlSchV Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 01.10.2026.
  2. § 47 StrlSchV Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 01.10.2026.
  3. § 48 StrlSchV Aktualisierung der Fachkunde, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 01.10.2026.
  4. § 49 StrlSchV Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 01.10.2026.
  5. § 50 StrlSchV Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 01.10.2026.
  6. § 51 StrlSchV Anerkennung von Kursen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 01.10.2026.
  7. § 14 StrlSchG Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 01.10.2026.
  8. Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005, geändert 2012 (GMBl. 2012 S. 724), korrigiert am 28. November 2012, Bundesministerium für Umwelt (Text bereitgestellt von der Landesärztekammer Hessen), abgerufen am 01.10.2026.
  9. Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) vom 12. Juni 2026, Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, abgerufen am 01.10.2026.
  10. Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz (Rahmen-RL FK) vom 26. Juni 2026, Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, abgerufen am 01.10.2026.
  11. FK-RL Medizin (Richtlinienseite, Aktualisierungsdatum 21.07.2026), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, abgerufen am 01.10.2026.
  12. Fachkunde im Strahlenschutz (Richtlinien und Kursanbieter), Bundesamt für Strahlenschutz, abgerufen am 01.10.2026.
  13. Merkblatt zur Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung, Stand September 2024, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
  14. Fachkunden im Strahlenschutz, Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.