Gehalt und Tarif
Was verdient ein Funktionsoberarzt?
Kurz gesagtFunktionsoberarzt ist kein tariflicher Begriff. Wer so bezeichnet wird, erhält im TV-Ärzte/VKA in der Regel das Facharztentgelt der Entgeltgruppe II, ab 1. Juni 2026 zwischen 7.552,19 und 9.698,91 Euro im Monat. Die Oberarztgruppe III (ab 9.459,56 Euro) setzt nach § 16 voraus, dass der Arbeitgeber die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche ausdrücklich übertragen hat; der Titel allein hat nach dem Bundesarbeitsgericht keine tarifliche Bedeutung.
Stand 01.10.2026 · 7 amtliche Quellen
Kein Begriff des Tarifvertrags
Der Marburger Bund Hessen beschreibt die Lage so: „Bei Funktionsoberärztinnen/ärzten handelt es sich um keinen tarifrechtlichen Begriff“, es „findet keine Eingruppierung in die Oberarzt-Entgelte statt“, es sei „ein Titel ohne Mittel“. Der TV-Ärzte/VKA kennt in § 16 nur vier Entgeltgruppen: I Ärztin/Arzt, II Fachärztin/Facharzt, III Oberärztin/Oberarzt und IV Leitende Oberärztin/Leitender Oberarzt. Die Protokollerklärung zu Buchstabe c definiert: „Oberärztin/Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist.“
Der TV-Ärzte/TdL formuliert in § 12 zwei Wege in die Entgeltgruppe Ä 3: die vom Arbeitgeber übertragene medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche oder eine vom Arbeitgeber übertragene Spezialfunktion, für die er eine abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung fordert. Eingruppiert wird nach der nicht nur vorübergehend und zeitlich mindestens zur Hälfte ausgeübten Tätigkeit (§ 15 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA, § 12 TV-Ärzte/TdL).
Was das Bundesarbeitsgericht verlangt
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juni 2011 (4 AZR 782/09) zum TV-Ärzte/VKA setzt die Entgeltgruppe III voraus, dass die medizinische Verantwortung für einen selbständigen Teil- oder Funktionsbereich ausdrücklich übertragen wurde; eine frühere Ernennung oder arbeitsvertragliche Bezeichnung als Oberarzt hat „für sich genommen keine tarifliche Bedeutung“. Die Verantwortung verlangt ein Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber dem medizinischen Personal des Bereichs, in der Regel mit mindestens einem unterstellten Facharzt der Entgeltgruppe II, und muss ungeteilt bei der Ärztin oder dem Arzt liegen. Im entschiedenen Fall blieb der Kläger in Entgeltgruppe II, weil weder ein abgrenzbarer Teilbereich noch ein unterstellter Facharzt nachgewiesen war.
Für den TV-Ärzte/TdL entschied das Gericht am 20. Juni 2012 (4 AZR 464/10), dass eine nur teil- oder zeitweise ausgeübte medizinische Verantwortung innerhalb der organisatorischen Einheit, etwa im Hintergrunddienst, regelmäßig nicht für Ä 3 ausreicht und dass eine Bestellung zum Oberarzt aus dem Jahr 1998 eingruppierungsrechtlich ohne Bedeutung war. Beide Urteile stützen sich auf die Leitentscheidung vom 9. Dezember 2009 (4 AZR 841/08).
Was ein Funktionsoberarzt verdient
| Stufe | EG II Facharzt | EG III Oberarzt |
|---|---|---|
| 1 | 7.552,19 € | 9.459,56 € |
| 2 | 8.185,40 € (nach 3 Jahren) | 10.015,53 € (nach 3 Jahren) |
| 3 | 8.741,40 € (nach 6 Jahren) | 10.810,95 € (nach 6 Jahren) |
| 4 | 9.065,74 € (nach 8 Jahren) | - |
| 5 | 9.382,33 € (nach 10 Jahren) | - |
| 6 | 9.698,91 € (nach 12 Jahren) | - |
Auch Bereitschaftsdienst und Zeitzuschläge folgen der Entgeltgruppe: Das Bereitschaftsdienstentgelt beträgt ab 1. Juni 2026 in Entgeltgruppe II 43,83 bis 46,64 Euro je gewertete Stunde, in Entgeltgruppe III 47,33 bis 48,72 Euro (§ 12 Abs. 2); Zeitzuschläge werden für Oberärzte aus der höchsten Stufe berechnet (§ 11 Abs. 1). An Unikliniken liegt Ä 2 ab 1. April 2026 zwischen 7.645,72 und 9.576,69 Euro, Ä 3 beginnt bei 9.576,69 Euro.
- Vorübergehende Übertragung: Wer mindestens einen Monat oberärztliche Aufgaben im Sinne des § 16 wahrnimmt, erhält eine persönliche Zulage in Höhe der Differenz zum Oberarztentgelt, rückwirkend ab dem ersten Tag (§ 17 TV-Ärzte/VKA, § 14 TV-Ärzte/TdL).
- Vorweggewährung: Zur Bindung qualifizierter Fachkräfte darf der Arbeitgeber bis zu zwei Stufen höher einstufen, in der Endstufe bis zu 20 Prozent der Stufe 2 zusätzlich zahlen (§ 20 Abs. 5 TV-Ärzte/VKA, § 16 Abs. 3 TV-Ärzte/TdL).
- Besitzstand: Ein Facharzt der Stufe 6 (9.698,91 Euro) verdient mehr als ein Oberarzt der Stufe 1 (9.459,56 Euro); bei Höhergruppierung bleibt das höhere Entgelt bestehen, bis das Oberarztentgelt es übersteigt (§ 20 Abs. 4).
Was das für Sie bedeutet
- Die Entgeltgruppe muss im Arbeitsvertrag stehen (§ 15 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA); eine Bezeichnung als Funktionsoberarzt ohne Entgeltgruppe III bedeutet Facharztentgelt.
- Für Entgeltgruppe III zählt die ausdrückliche Übertragung der Verantwortung für einen abgegrenzten Bereich, nicht die Bezeichnung im Dienstplan oder auf dem Namensschild.
- Der Marburger Bund nennt als Vorteil der Bezeichnung eine Heraushebung in der Abteilung und bessere Chancen bei Bewerbungen; die Laufbahnseite Funktionsoberarzt beschreibt die Rolle, offene Stellen stehen unter Oberarztstellen.
Oberarzt: Grundgehalt nach Tarif
Monatliches Grundgehalt in Vollzeit nach Tarif, je nach Berufsjahren: TV-Ärzte/VKA (Kommunale Kliniken) 9.459,56 bis 10.810,95 €; TV-Ärzte/TdL (Unikliniken) 9.576,69 bis 11.265,33 €. Dienste und Zuschläge kommen hinzu.
Tabellen Stand 27.07.2026. Alle Stufen und Tarife für Oberarzt
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Verwandte Fragen
BegriffeOberarztFacharztTarifvertragFachabteilungSchwerpunktZusatzbezeichnung / Zusatz-Weiterbildung
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- Was im Vertrag steht, gilt (4. Juni 2021), Marburger Bund Hessen, abgerufen am 01.10.2026.
- TV-Ärzte/VKA in der Fassung des 10. Änderungstarifvertrags, Marburger Bund, abgerufen am 01.10.2026.
- Entgelttabellen und Bereitschaftsdienstentgelte TV-Ärzte/VKA, 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2026, Marburger Bund, abgerufen am 01.10.2026.
- TV-Ärzte (TdL) in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 10, Tarifgemeinschaft deutscher Länder, abgerufen am 01.10.2026.
- Entgelttabellen TV-Ärzte (TdL), 1. April 2026 bis 31. Juli 2028, Marburger Bund, abgerufen am 01.10.2026.
- Urteil vom 15. Juni 2011, 4 AZR 782/09, Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 01.10.2026.
- Urteil vom 20. Juni 2012, 4 AZR 464/10, Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 01.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.