Fortbildung und CME-Punkte

Wie viele Fortbildungstage stehen Klinikärzten zu?

Kurz gesagtNach § 6 Abs. 9 TV-Ärzte/VKA und § 29 Abs. 6 TV-Ärzte der Länder (Universitätskliniken) haben Ärztinnen und Ärzte Anspruch auf Arbeitsbefreiung von bis zu drei Arbeitstagen im Kalenderjahr für Kongresse und Fortbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Entgelts; bei Kostenerstattung durch Dritte bis zu fünf Arbeitstage. Die Tage werden auf den Bildungsurlaub nach Landesrecht angerechnet, der zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen fünf Arbeitstage im Jahr beträgt und in Bayern nicht existiert.

Stand 01.10.2026 · 6 amtliche Quellen

Was die Tarifverträge des Marburger Bundes vorsehen

Fortbildungsfreistellung in den Flächentarifverträgen (Texte des Marburger Bundes)
TarifvertragFundstelleFreistellungBei Kostenerstattung durch Dritte
TV-Ärzte/VKA (kommunale Krankenhäuser), Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 10 vom 13. Januar 2025§ 6 Abs. 9bis zu drei Arbeitstage im Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts für medizinisch-wissenschaftliche Kongresse, ärztliche Fortbildungsveranstaltungen und ähnliche Veranstaltungenbis zu fünf Arbeitstage
TV-Ärzte (TdL, Universitätskliniken), Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 9 vom 26. März 2024§ 29 Abs. 6bis zu drei Arbeitstage im Kalenderjahr für Arztkongresse, Fachtagungen und vergleichbare Veranstaltungen; Tabellenentgelt und monatliche Entgeltbestandteile werden weitergezahlt (Abs. 7)bis zu fünf Tage bei Personalkostenerstattung

Beide Tarifverträge rechnen die Arbeitsbefreiung auf einen Anspruch nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder an, also auf den Bildungsurlaub. Der TV-Ärzte/VKA regelt in § 6 außerdem die Qualifizierung: Ein individueller Anspruch besteht nur auf das jährliche Gespräch zum Qualifizierungsbedarf (Abs. 4) und auf die drei Tage nach Abs. 9; die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme einschließlich Reisekosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber, ein Eigenbeitrag wird in einer Qualifizierungsvereinbarung geregelt (Abs. 5). Zeiten vereinbarter Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit (Abs. 6).

Haustarifverträge und kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Caritas, AVR DWBO) können abweichen. Maßgeblich ist der im Arbeitsvertrag genannte Tarifvertrag; die Vergütungstabellen der Flächentarife finden Sie unter Gehälter.

Bildungsurlaub nach Landesrecht

Ob und wie viel Bildungsurlaub (auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) zusteht, regelt das Bundesland, in dem der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses liegt. Nach der Übersicht der Kultusministerkonferenz (Stand Oktober 2025) verfügen Bayern und Sachsen über keine Freistellungsgesetze. Zwei Beispiele mit Gesetzestext:

LandGesetzAnspruchVerfahren
Nordrhein-WestfalenArbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG), § 3fünf Arbeitstage im Kalenderjahr; der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden; entsteht nach sechs Monaten Beschäftigungschriftliche Mitteilung mindestens sechs Wochen vor Beginn; Ablehnung nur aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Belangen, schriftlich binnen drei Wochen, sonst gilt die Freistellung als erteilt (§ 5)
BerlinBerliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) vom 05.07.2021, § 2fünf Arbeitstage im Kalenderjahr; im Vorgriff auf das Folgejahr Zusammenlegung auf zehn Arbeitstage; Wartezeit sechs Monate (§ 3)Geltendmachung grundsätzlich sechs Wochen vor Beginn, schriftlich oder elektronisch; Ablehnung spätestens zwei Wochen nach der Mitteilung, sonst gilt die Freistellung als erteilt (§ 4)
Bayernkein Freistellungsgesetz (KMK-Übersicht)kein gesetzlicher Anspruchnur tarifliche oder vertragliche Freistellung

Bildungsurlaub gibt es nur für nach Landesrecht anerkannte Veranstaltungen. In NRW werden Bildungseinrichtungen anerkannt, keine Einzelveranstaltungen; in Berlin werden Einzelveranstaltungen anerkannt, und das Gesetz nennt ausdrücklich die berufliche Weiterbildung als Zweck (§ 1 Abs. 3 BiZeitG). Ob ein ärztlicher Kongress unter diese Anerkennung fällt, ergibt sich aus der jeweiligen Anerkennungsdatenbank des Landes.

Was das für Sie bedeutet

  • Drei Tarif-Tage decken die Fortbildungspflicht nicht allein: Ein Kongresstag bringt nach der (Muster-)Fortbildungsordnung höchstens 6 Punkte, drei Tage also 18 Punkte im Jahr und 90 in fünf Jahren. Die übrigen Punkte bis 250 kommen aus Abendveranstaltungen, Online-Fortbildung, Qualitätszirkeln und dem Selbststudium (50 Punkte); siehe CME-Punkte: Kategorien A bis L.
  • Die Freistellung nach TV-Ärzte/VKA setzt Kongresse und ärztliche Fortbildungsveranstaltungen voraus; Zeiten vereinbarter Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit, Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Maßnahme trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
  • Wer in Nordrhein-Westfalen oder Berlin arbeitet, kann über den Bildungsurlaub bis zu fünf weitere Arbeitstage im Jahr erhalten; die tariflichen Tage werden darauf angerechnet. In Bayern bleibt es bei den tariflichen oder vertraglichen Tagen.
  • Fristen: NRW und Berlin verlangen die Anmeldung sechs Wochen vor Beginn; der Freistellungsanspruch entsteht in beiden Ländern nach sechs Monaten Beschäftigung.

Gilt der Anspruch auch für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung?

Die Tarifnormen sprechen von „der Ärztin/dem Arzt“ ohne Einschränkung auf Fachärzte. Welche Pflichten in der Weiterbildung bestehen, steht in Fortbildungspflicht in der Weiterbildung.

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Verwandte Fragen

BegriffeTarifvertragMarburger BundKrankenhaus / KlinikUniversitätsklinikum

Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. TV-Ärzte/VKA in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 10 vom 13. Januar 2025, Marburger Bund, abgerufen am 01.10.2026.
  2. TV-Ärzte (TdL, Universitätskliniken) in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 9 vom 26. März 2024, Marburger Bund, abgerufen am 01.10.2026.
  3. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Nordrhein-Westfalen, Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de), abgerufen am 01.10.2026.
  4. Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) vom 05.07.2021, Land Berlin (berlin.de), abgerufen am 01.10.2026.
  5. Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub/Bildungszeit in Deutschland, Übersicht über die Regelungen in den Ländern (Stand Oktober 2025), Kultusministerkonferenz, abgerufen am 01.10.2026.
  6. (Muster-)Fortbildungsordnung 2024, Stand 09.05.2024, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.