Gehalt und Tarif
In welcher Fachrichtung verdient man als Arzt am meisten?
Kurz gesagtAngestellte Ärzte verdienen fachunabhängig: Der TV-Ärzte/VKA zahlt Fachärzten ab 1. Juni 2026 7.552,19 bis 9.698,91 Euro brutto im Monat, in jedem Fach gleich. In der Niederlassung weist Destatis für 2024 den höchsten durchschnittlichen Reinertrag je Praxis für Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie aus (1.287.000 Euro), vor Augenheilkunde (547.000) und Urologie (413.000); Frauenheilkunde liegt mit 241.000 Euro am niedrigsten. Das ist Praxisertrag, kein Gehalt.
Stand 11.10.2026 · 10 amtliche Quellen
Angestellt: Das Tabellenentgelt kennt kein Fachgebiet
Der TV-Ärzte/VKA gruppiert nach der ausgeübten Tätigkeit: Entgeltgruppe I Ärztin oder Arzt, II Fachärztin oder Facharzt, III Oberärztin oder Oberarzt, IV Leitende Oberärztin oder Leitender Oberarzt (§ 16). Ein Fachgebiet kommt im Tarifvertrag nur in der Definition der Fachärztin oder des Facharztes vor, nicht als Merkmal für das Entgelt. Eine Fachärztin für Radiologie und ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin erhalten in derselben Stufe dasselbe Tabellenentgelt, ab 1. Juni 2026 zwischen 7.552,19 und 9.698,91 Euro. Chefärztinnen und Chefärzte fallen nicht unter den Tarifvertrag, wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich vereinbart sind (§ 1 Abs. 2).
Unterschiede zwischen Abteilungen entstehen über Dienste und Zulagen: Bereitschaftsdienst wird je gewertete Stunde mit 36,86 bis 51,50 Euro vergütet (§ 12 Abs. 2, Tabelle ab 1. Juni 2026) zuzüglich 15 Prozent Zeitzuschlag; Wechselschichtarbeit bringt 315 Euro monatlich, Schichtarbeit ab 1. Januar 2026 ebenfalls 315 Euro (§ 11 Abs. 5 und 6). Der Marburger Bund hat am 22. September 2026 die Entgelttabelle und die Regelungen zur Schicht- und Wechselschichtarbeit für die Tarifrunde 2027 gekündigt; gekündigte Tarifnormen gelten weiter, bis sie ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Wie viele Dienste anfallen, hängt vom Dienstplan der Abteilung ab, nicht von einer tariflichen Fachzuordnung. Die Einzelheiten stehen in Wie wird Bereitschaftsdienst bezahlt?.
Niedergelassen: Reinertrag je Praxis 2024 (Destatis)
Das Statistische Bundesamt erhebt in der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich jährlich bei höchstens 7 Prozent der Praxen Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag und rechnet auf alle Praxen hoch. Für 2024 (Pressemitteilung Nr. 262 vom 23. Juli 2026) betrug der Reinertrag je Arztpraxis einschließlich fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ im Durchschnitt 338.000 Euro, der Median 232.000 Euro. Der Reinertrag ist nicht das Einkommen der Ärztin oder des Arztes: Er enthält weder die Aufwendungen für Praxisübernahmen noch die Beiträge zur Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Inhaberinnen und Inhaber.
| Fachgebiet | Durchschnitt | Median |
|---|---|---|
| Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie | 1.287.000 | 939.000 |
| Augenheilkunde | 547.000 | 305.000 |
| Urologie | 413.000 | 314.000 |
| Orthopädie und Unfallchirurgie | 360.000 | 243.000 |
| Innere Medizin | 341.000 | 237.000 |
| Hals-Nasen-Ohrenheilkunde | 340.000 | 261.000 |
| Haut- und Geschlechtskrankheiten | 339.000 | 252.000 |
| Chirurgie, MKG-Chirurgie, Neurochirurgie | 325.000 | 251.000 |
| Kinder- und Jugendmedizin | 292.000 | 243.000 |
| Allgemeinmedizin | 273.000 | 225.000 |
| Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie | 242.000 | 182.000 |
| Frauenheilkunde und Geburtshilfe | 241.000 | 193.000 |
| Alle Fachgebiete ohne BAG und MVZ | 315.000 | 229.000 |
Welche Fachrichtungen haben den höchsten Reinertrag je Praxis?
Nach der Kostenstrukturstatistik von Destatis für 2024 liegen Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit durchschnittlich 1.287.000 Euro vorn, gefolgt von Augenheilkunde (547.000), Urologie (413.000), Orthopädie und Unfallchirurgie (360.000) und Innere Medizin (341.000). Am unteren Ende stehen Frauenheilkunde und Geburtshilfe (241.000) sowie Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie (242.000); der Durchschnitt aller Fachgebiete ohne Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ beträgt 315.000 Euro. Je Praxisinhaber führt im Zi-Praxis-Panel 2023 die Innere Medizin (sonstige Fachgebiete) mit 337.500 Euro Jahresüberschuss.
Der Abstand zwischen Durchschnitt und Median zeigt, wie stark einzelne große Praxen den Mittelwert heben: In der Radiologie liegt der Median 348.000 Euro unter dem Durchschnitt.
Niedergelassen: Jahresüberschuss je Inhaber 2023 (Zi-Praxis-Panel)
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung wertet im Zi-Praxis-Panel die steuerlichen Überschussrechnungen teilnehmender Praxen aus und rechnet auf die Inhaberin oder den Inhaber um. Der Jahresbericht für die Berichtsjahre 2020 bis 2023 (15. Jahrgang, April 2026) weist für 2023 einen Jahresüberschuss je Inhaber von durchschnittlich 177.100 Euro aus, Median 150.900 Euro, auf Basis von 1.932 Praxen. Inflationsbereinigt sind die Jahresüberschüsse 2023 gegenüber dem Vorjahr um 13,3 Prozent gesunken.
| Fachgebiet | Mittelwert | Median |
|---|---|---|
| Innere Medizin, sonstige Fachgebiete | 337,5 | 346,5 |
| Dermatologie | 286,1 | 215,0 |
| Augenheilkunde | 281,3 | 253,8 |
| Urologie | 263,1 | 209,6 |
| Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie | 257,0 | 272,4 |
| Anästhesiologie | 253,3 | 211,1 |
| Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde | 220,4 | 199,1 |
| Kinder- und Jugendmedizin | 217,9 | 202,4 |
| Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie | 210,6 | 181,8 |
| Chirurgie | 208,5 | 172,3 |
| Orthopädie | 208,3 | 195,0 |
| Neurologie | 202,7 | 199,2 |
| Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) | 198,8 | 183,1 |
| Psychiatrie | 178,5 | 145,8 |
| Gynäkologie | 176,3 | 150,2 |
| Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | 100,5 | 93,3 |
| Alle Praxen | 177,1 | 150,9 |
Fachgebiete mit einem relativen Standardfehler über 15 Prozent (Kardiologie, Pneumologie, Innere Medizin ohne Schwerpunkt, Physikalische und rehabilitative Medizin) sind im Bericht als unsicher markiert und hier weggelassen, ebenso die Gruppe Psychotherapie, die ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zusammenfasst (89,5 Tausend Euro). Innerhalb eines Fachs zählt das Leistungsspektrum: Operativ tätige Augenärzte erreichten 2023 331.000 Euro je Inhaber, konservativ tätige 185.200 Euro (Tabelle 25).
Chefärzte: außertariflich und ohne amtliche Statistik
Chefärztinnen und Chefärzte verhandeln ihre Vergütung einzelvertraglich; der TV-Ärzte/VKA nimmt sie aus (§ 1 Abs. 2). Zum Festgehalt kommen Einkünfte aus wahlärztlichen Leistungen, entweder aus einem eigenen Liquidationsrecht oder als Beteiligungsvergütung des Krankenhausträgers; die (Muster-)Berufsordnung nennt beide Formen in § 29 Abs. 3. Eine amtliche Statistik, die Chefarztvergütungen nach Fachgebiet ausweist, gibt es nicht. Wie die Erlöse aus Privatliquidation an nachgeordnete Ärztinnen und Ärzte weitergegeben werden, erklärt Was ist die Poolbeteiligung?.
Was das für Sie bedeutet
- Im Angestelltenverhältnis entscheidet die Entgeltgruppe, nicht das Fach: Eine Oberärztin in der Psychiatrie und ein Oberarzt in der Radiologie stehen in derselben Tabelle.
- Bereitschaftsdienst- und Schichtzulagen kommen zum Tabellenentgelt hinzu; sie ergeben sich aus dem Dienstplan der Abteilung und gehören in die Fragen vor der Vertragsunterschrift.
- Reinertrag und Jahresüberschuss sind Praxiskennzahlen vor Steuern und vor Altersvorsorge; der Median ist für die einzelne Praxis aussagekräftiger als der Durchschnitt.
- Offene Stellen nach Fachrichtung und Karrierestufe stehen unter /arztstellen, die Tariftabellen aller Stufen unter /gehaelter.
Bei Job Clerk
Verwandte Fragen
BegriffeTarifvertragNiederlassungPraxisChefarztFacharztBereitschaftsdienst / RufbereitschaftVertragsarzt / Kassensitz
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- TV-Ärzte/VKA in der Fassung des 10. Änderungstarifvertrags, Marburger Bund, abgerufen am 11.10.2026.
- Entgelttabellen und Bereitschaftsdienstentgelte TV-Ärzte/VKA, 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2026, Marburger Bund, abgerufen am 11.10.2026.
- Pressemitteilung Nr. 262 vom 23. Juli 2026: Arztpraxen 2024, Statistisches Bundesamt, abgerufen am 07.10.2026.
- Ausgewählte Grundzahlen je Praxis von Ärzten, Zahnärzten sowie psychologischen Psychotherapeuten (Stand 23. Juli 2026), Statistisches Bundesamt, abgerufen am 11.10.2026.
- Mittelwerte und Mediane der Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge je Praxis (Stand 23. Juli 2026), Statistisches Bundesamt, abgerufen am 07.10.2026.
- Zi-Praxis-Panel: Jahresbericht für die Berichtsjahre 2020 bis 2023 (15. Jahrgang, April 2026), Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, abgerufen am 07.10.2026.
- Medieninformation vom 31. März 2026: Vorabinformation zum Praxis-Panel 2020 bis 2023, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, abgerufen am 07.10.2026.
- (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages 2026, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
- VKA: Mitgliederbefragung abgeschlossen, Kündigungen beschlossen und zugestellt (22. September 2026), Marburger Bund, abgerufen am 11.10.2026.
- § 4 Tarifvertragsgesetz (Wirkung der Rechtsnormen), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 11.10.2026.