Ärztliche Laufbahn
Wie wird man Chefarzt?
Kurz gesagtChefarzt wird, wen der Krankenhausträger zum leitenden Arzt einer Abteilung bestellt. Weiterbildungsordnung und Tarifvertrag regeln dafür keine Voraussetzungen; der TV-Ärzte/VKA gilt für Chefärzte mit Einzelvertrag nicht (§ 1 Abs. 2). Träger verlangen in der Praxis die Facharztanerkennung, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen und oberärztliche Leitungserfahrung. An Universitätskliniken ist die Abteilungsleitung an eine Professur gebunden: In Nordrhein-Westfalen setzt die Berufung zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, etwa eine Habilitation, und die Gebietsanerkennung voraus (§ 36 HG NRW). Den Vertrag gestaltet der Träger außertariflich.
Stand 07.10.2026 · 12 amtliche Quellen · 212 aktuelle Stellen
Voraussetzungen in der Praxis
„Chefarzt“ ist kein Begriff des Berufsrechts, sondern der leitende Arzt einer Klinik oder Abteilung. Der TV-Ärzte/VKA „gilt nicht für Chefärztinnen und Chefärzte, wenn deren Arbeitsbedingungen einzelvertraglich vereinbart worden sind oder werden“ (§ 1 Abs. 2). Zum 31.12.2025 zählte die Bundesärztekammer im stationären Bereich 16.842 leitende Ärztinnen und Ärzte, darunter 3.122 Ärztinnen (Ärztestatistik 2025, Tabelle 3).
- Facharztanerkennung im Gebiet der Abteilung, meist mit Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung; an Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen ist die „Anerkennung als Gebietsärztin oder Gebietsarzt“ Einstellungsvoraussetzung für Professoren mit ärztlichen Aufgaben (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 HG NRW).
- Leitungserfahrung: in der Regel Jahre als Oberarzt mit eigenem Bereich, oft als Leitender Oberarzt mit ständiger Vertretung des Chefarzts (§ 16 Buchst. c und d TV-Ärzte/VKA).
- Eignung zur Weiterbildungsbefugnis: Die Kammer verlangt dafür „eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung“ (§ 5 Abs. 2 MWBO); mehr unter Weiterbildungsbefugnis.
- Habilitation: Außerhalb der Universitätskliniken schreibt sie keine Norm vor; Anzeigen nennen sie dort häufig als erwünscht.
Universitätskliniken: Berufung auf eine Professur
An Universitätskliniken ist die Abteilungsleitung mit einer Professur verbunden. Die Satzung des Universitätsklinikums Essen bestimmt: „Zur Leiterin oder zum Leiter einer Abteilung mit Aufgaben in der Krankenversorgung wird eine Professorin oder ein Professor bestellt. Die Bestellung erfolgt durch den Vorstand, der dazu das Einvernehmen mit der Universität Duisburg-Essen herstellt“ (§ 11 Abs. 1). Die Vertragsverhältnisse „sollen in einem Vertrag zwischen der Professorin oder dem Professor, der Universität und dem Universitätsklinikum geregelt werden“ (§ 15 UKVO NRW).
| Schritt | Regel |
|---|---|
| Einstellungsvoraussetzungen | Hochschulstudium, pädagogische Eignung, in der Regel Promotion, an Universitäten „zusätzliche wissenschaftliche Leistungen“ aus „einer Juniorprofessur, einer Habilitation“ oder wissenschaftlicher Tätigkeit, bei ärztlichen Aufgaben die Gebietsanerkennung (§ 36 Abs. 1) |
| Ausschreibung | Die Stellen „sind vom Rektorat auf Vorschlag des Fachbereichs öffentlich auszuschreiben“; Ausnahmen regelt § 38 Abs. 1 |
| Berufungsvorschlag | „soll drei Einzelvorschläge in bestimmter Reihenfolge enthalten“, dazu „zwei vergleichende Gutachten auswärtiger Professorinnen oder Professoren“ (§ 38 Abs. 3) |
| Einvernehmen des Klinikums | Entscheidungen in Berufungsverfahren „erfolgen im Einvernehmen mit dem Universitätsklinikum, soweit die Krankenversorgung und das öffentliche Gesundheitswesen betroffen sind“; es „darf nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Eignung“ bestehen (§ 31 Abs. 1) |
| Berufung | „Die Rektorin oder der Rektor beruft die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf Vorschlag des Fachbereichs“ (§ 37 Abs. 1) |
Die Regeln gelten für Nordrhein-Westfalen; andere Länder haben eigene Hochschul- und Universitätsklinikagesetze mit abweichenden Verfahren.
Außerhalb der Universitätskliniken: Auswahl durch den Träger
Kommunale, kirchliche und private Träger besetzen Chefarztstellen ohne gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, meist über Ausschreibung, Personalberater oder Chiffre-Anzeige, Vorstellung vor Geschäftsführung und Ärztlicher Direktion und ein Konzept für die Abteilung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt den Trägern die „Beratungs- und Formulierungshilfe Chefarztvertrag“ bereit, inzwischen in der 12., überarbeiteten Auflage 2023 (W. Kohlhammer), mit Mustern für den Chefarztdienstvertrag.
Für Zielvereinbarungen gilt § 135c SGB V: Die DKG hat „im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen abzugeben, die sicherstellen, dass Zielvereinbarungen ausgeschlossen sind, die auf finanzielle Anreize insbesondere für einzelne Leistungen, Leistungsmengen, Leistungskomplexe oder Messgrößen hierfür abstellen“; der Qualitätsbericht des Krankenhauses muss ausweisen, ob es sich daran hält (Abs. 2). Mehr zum Vertrag: Was ist ein Chefarzt?.
Liquidationsrecht oder Beteiligungsvergütung
Nach § 17 Abs. 1 KHEntgG dürfen Wahlleistungen gesondert berechnet werden, „wenn die allgemeinen Krankenhausleistungen durch die Wahlleistungen nicht beeinträchtigt werden und die gesonderte Berechnung mit dem Krankenhaus vereinbart ist“. Der berechtigte Arzt kann die Abrechnung „dem Krankenhausträger überlassen“; dann leitet das Krankenhaus die Vergütung „nach Abzug der anteiligen Verwaltungskosten und der nach § 19 Abs. 2 zu erstattenden Kosten an den berechtigten Arzt weiter“ (§ 17 Abs. 3).
Ob der Chefarzt selbst liquidiert (Liquidationsrecht) oder das Krankenhaus abrechnet und ihn am Erlös beteiligt (in Verträgen Beteiligungsvergütung genannt), steht im Dienstvertrag. Ein 2018 vom Marburger Bund NRW/RLP veröffentlichter Kommentar des Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz berichtet: „Immer mehr Chefärzte verlieren ihr persönliches Liquidationsrecht“; die Leistungen „rechnet das Krankenhaus mittlerweile im Namen des Arztes direkt mit dem Patienten ab“. Das Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz verpflichtet liquidationsberechtigte Ärzte, Beträge an das Krankenhaus abzugeben, und sichert die Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter auch bei Abrechnung durch das Krankenhaus (§§ 27 und 29 Abs. 3 LKG); maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht.
Was Stellenanzeigen verlangen
Chefarztanzeigen nennen die Facharztanerkennung mit Schwerpunkt oder Zusatzbezeichnung, „langjährige oberärztliche oder leitende Erfahrung“, Führungskompetenz und oft eine Weiterbildungsbefugnis; zur Vergütung meist nur „außertarifliche Vergütung“. An Universitätskliniken kommen Habilitation, Drittmittel und Publikationen hinzu. Offene Stellen: Chefarztstellen.
Häufige Fragen
Braucht man für eine Chefarztstelle eine Habilitation?
Außerhalb der Universitätskliniken nicht. An Universitätskliniken ist die Leitung an eine Professur gebunden; in NRW zählen „zusätzliche wissenschaftliche Leistungen“ dazu, die Habilitation ist ein Weg von mehreren (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 HG NRW).
Gilt der Tarifvertrag für Chefärzte?
Nicht, wenn die Arbeitsbedingungen einzelvertraglich vereinbart sind (§ 1 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA); das ist der Regelfall. Muster liefert die DKG-Formulierungshilfe (12. Auflage 2023).
Kann ein Leitender Oberarzt ohne Ausschreibung Chefarzt werden?
Bei kommunalen, kirchlichen und privaten Trägern entscheidet der Träger; eine Ausschreibungspflicht wie im Hochschulrecht gibt es dort nicht. An Universitätskliniken in NRW sind Professuren öffentlich auszuschreiben, Ausnahmen regelt § 38 Abs. 1 HG NRW.
Aktuelle Chefarztstellen
Bei Job Clerk sind aktuell 212 Stellen dieser Karrierestufe ausgeschrieben, mit Arbeitgeberquelle, Arbeitsort und, soweit veröffentlicht, Vergütung.
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Verwandte Fragen
BegriffeChefarztUniversitätsklinikumFachabteilungTrägerWeiterbildungsbefugnisChiffre-AnzeigeTarifvertrag
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- TV-Ärzte/VKA in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 10 (Stand 1. Juli 2025), §§ 1, 2, 15 bis 19, Marburger Bund, abgerufen am 07.10.2026.
- Ärztestatistik 2025: Diagramme und Tabellen (Tabellen 1, 2, 3, 5, 9 und 11, Abbildung 3), Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
- (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Stand 03.07.2026: §§ 4 und 5, Gebiete Arbeitsmedizin und Chirurgie, Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
- Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG), Fassung gültig ab 4. August 2026, §§ 31, 36, 37 und 38, Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de, abgerufen am 07.10.2026.
- Satzung des Universitätsklinikums Essen vom 22. Juli 2021 (MBl. NRW. 2021 Nr. 23), § 11 Abteilungen, Land Nordrhein-Westfalen, Ministerialblatt, recht.nrw.de, abgerufen am 07.10.2026.
- Universitätsklinikum-Verordnung (UKVO) Nordrhein-Westfalen, Fassung gültig ab 4. August 2026, § 15, Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de, abgerufen am 07.10.2026.
- DKG-Beratungs- und Formulierungshilfe „Chefarztvertrag“, Hinweis zur 11. Auflage 2017 vom 9.8.2017 (inzwischen 12. Auflage 2023), Deutsche Krankenhausgesellschaft, abgerufen am 07.10.2026.
- Buchhinweis: DKG, Beratungs- und Formulierungshilfe Chefarztvertrag, 12. überarbeitete Auflage 2023 (Bayerisches Ärzteblatt 3/2024, S. 98 f.), Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
- Chefarztrecht: Gestaltung von Chefarztdienstverträgen und Zielvereinbarungen, Deutsche Krankenhausgesellschaft, abgerufen am 07.10.2026.
- § 135c SGB V (Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07.10.2026.
- § 17 KHEntgG (Wahlleistungen), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07.10.2026.
- Finger weg von der Pool-Regelung, Kommentar von Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (14.03.2018), Marburger Bund Landesverband NRW/RLP, abgerufen am 07.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 07.10.2026.