Arbeitszeit und Vertrag

Wie lange darf ein Bereitschaftsdienst dauern und welche Ruhezeit folgt?

Kurz gesagtBis zu 24 Stunden, unter zwei Bedingungen (§ 10 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA, § 7 Abs. 4 TV-Ärzte/TdL). Mindestens die Zeit über acht Stunden ist Bereitschaftsdienst. Und die Klinik hat vorher mit dem Betriebsarzt andere Arbeitszeitmodelle geprüft. Direkt nach dem Dienst haben Sie mindestens elf Stunden Ruhezeit (§ 7 Abs. 9 ArbZG). Kürzer darf diese Ruhezeit nicht sein, auch nicht im Krankenhaus. Stand: VKA 1. Juli 2025, TdL 1. April 2026.

Stand 14.10.2026 · 9 amtliche Quellen

Was gibt das Arbeitszeitgesetz vor?

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, keine Ruhezeit. So hat es der Europäische Gerichtshof 2003 für Ärzte entschieden (Rechtssache C-151/02, Jaeger, Urteil vom 9. September 2003). Der Bundestag hat das Arbeitszeitgesetz danach angepasst (Drucksache 15/1587 vom 24. September 2003). Von den folgenden Grenzen darf nur ein Tarifvertrag abweichen (§ 7 ArbZG).

RegelGrenzeFundstelle
Werktägliche Arbeitszeit8 Stunden. Bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden§ 3 ArbZG
Verlängerung über 10 Stundennur durch Tarifvertrag, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst fällt§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4 ArbZG
Ruhezeit11 Stunden ohne Unterbrechung nach Ende der täglichen Arbeitszeit§ 5 Abs. 1 ArbZG
Kürzung in Krankenhäusernum bis zu 1 Stunde, wenn jede Kürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird. Gilt nicht nach mehr als 12 Stunden Arbeitszeit (nächste Zeile)§ 5 Abs. 2, § 7 Abs. 9 ArbZG
Nach mehr als 12 Stunden ArbeitszeitRuhezeit von mindestens 11 Stunden direkt im Anschluss, ohne Kürzung§ 7 Abs. 9 ArbZG

Was erlauben die Ärztetarifverträge?

Beide Ärztetarifverträge nutzen diesen Spielraum fast gleich: der TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser und der TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken.

RegelTV-Ärzte/VKATV-Ärzte/TdL
Höchstdauer eines Dienstesbis zu 24 Stunden, wenn mindestens die Zeit über 8 Stunden Bereitschaftsdienst ist und die Klinik vorher andere Arbeitszeitmodelle mit dem Betriebsarzt geprüft hat (§ 10 Abs. 2)gleich (§ 7 Abs. 4 Satz 3)
Arbeitsabschnitt vor dem Diensthöchstens 8 Stunden regelmäßige Arbeit. Eine anschließende Übergabe bis 60 Minuten ist zulässig, wenn der Abschnitt davor entsprechend kürzer war (§ 10 Abs. 3)keine eigene Übergaberegel. Die 8 Stunden ergeben sich aus § 7 Abs. 4 Satz 3
Zahl der Dienstegrundsätzlich bis zu 4 im Kalendermonat, in einem Monat je Kalendervierteljahr 5. Mehr nur bei drohender Gefährdung der Patientensicherheit (§ 10 Abs. 10)gleich. In unbefristeten Arbeitsverhältnissen nach der Wartezeit des § 1 KSchG (sechs Monate) schriftlich bis zu 7 Dienste, widerrufbar mit 3 Kalendermonaten Frist (§ 7 Abs. 5a)
Kombination mit Rufbereitschaftim Kalendermonat bei 1 Bereitschaftsdienst höchstens 10 Rufbereitschaften, bei 2 höchstens 7, bei 3 höchstens 4, bei 4 keine (§ 10 Abs. 12)Dienste über 8 Stunden nicht mit direkt anschließender Rufbereitschaft. Ausnahme nur durch schriftliche Vereinbarung in unbefristeten Arbeitsverhältnissen nach der Wartezeit des § 1 KSchG (§ 7 Abs. 4 Satz 4)
Wochenarbeitszeit mit Opt-outdurchschnittlich bis zu 56 Stunden, Ausgleichszeitraum 6 Monate (§ 10 Abs. 5 und 6)bis zu 58 Stunden in Bereitschaftsdienststufe I, 54 Stunden in Stufe II, Ausgleichszeitraum 1 Jahr (§ 7 Abs. 5)

Jeder Bereitschaftsdienst gehört zu einer Stufe. Sie richtet sich danach, wie viel Arbeit im Dienst erfahrungsgemäß anfällt. Die Klinik vereinbart sie mit Ihnen als Nebenabrede, also als schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Die Stufe bestimmt, welcher Anteil des Dienstes für die Bezahlung als Arbeitszeit gilt:

Bewertung des Bereitschaftsdienstes für die Entgeltberechnung
StufeArbeit im DienstTV-Ärzte/VKA (§ 12 Abs. 1)TV-Ärzte/TdL (§ 9 Abs. 2)
Ibis 25 Prozent70 Prozent60 Prozent
IIVKA: mehr als 25 bis 40 Prozent. TdL: mehr als 25 bis 49 Prozent85 Prozent95 Prozent
IIImehr als 40 bis 49 Prozent (nur VKA)100 Prozentkeine Stufe III

Was das in Euro heißt, steht im Artikel Bereitschaftsdienst: Vergütung.

Wie viel Ruhe steht Ihnen nach dem Dienst zu?

  • Ein Beispiel: Ihr 24-Stunden-Dienst beginnt am Montag um 8 Uhr und endet am Dienstag um 8 Uhr. Ihre Ruhezeit beginnt direkt danach und dauert mindestens bis Dienstag 19 Uhr (§ 7 Abs. 9 ArbZG).
  • Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Es zählt nur die Zeit, in der Sie tatsächlich arbeiten (Drucksache 15/1587 zu § 5 ArbZG). Werden Sie in der Rufbereitschaft nachts in die Klinik gerufen, kürzt dieser Einsatz Ihre Ruhezeit. Krankenhäuser dürfen solche Kürzungen zu anderen Zeiten ausgleichen, wenn sie nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen (§ 5 Abs. 3 ArbZG).
  • Arbeiten Sie in der Rufbereitschaft tatsächlich, darf die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden am Tag überschritten werden (§ 10 Abs. 8 TV-Ärzte/VKA, § 7 Abs. 6 TV-Ärzte/TdL). Im TV-Ärzte/VKA leisten Sie höchstens 13 Rufbereitschaften im Kalendermonat, jede höchstens 24 Stunden lang (§ 10 Abs. 8). Diese Regeln zur Rufbereitschaft im TV-Ärzte/VKA hat der Marburger Bund im September 2026 für die Tarifrunde 2027 gekündigt.

Wer erfasst Ihre Arbeitszeit?

Ihr Arbeitgeber muss jede Arbeitszeit über acht Stunden am Werktag aufzeichnen. Die Nachweise bewahrt er mindestens zwei Jahre auf (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Die Tarifverträge verlangen mehr: Die Klinik erfasst Ihre gesamte Anwesenheit. Im TV-Ärzte/TdL geschieht das elektronisch, im TV-Ärzte/VKA elektronisch oder ebenso genau. Sie dürfen die Aufzeichnung einsehen, und die Klinik muss das unverzüglich ermöglichen (§ 14 TV-Ärzte/VKA, § 10 Abs. 2 TV-Ärzte/TdL). Außerdem müssen alle Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG abgeleitet (Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21).

Worauf sollten Sie achten?

  • Zählen Sie Ihre Bereitschaftsdienste pro Monat mit. Grundsätzlich sind vier erlaubt, in einem Monat pro Quartal fünf. Mehr sind nur erlaubt, wenn sonst eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. An Universitätskliniken können Sie schriftlich bis zu sieben vereinbaren, wenn Sie unbefristet angestellt sind und die Wartezeit hinter sich haben.
  • Für 24-Stunden-Dienste ohne Zeitausgleich und für 56 oder 58 Wochenstunden brauchen Sie Ihre schriftliche Einwilligung. Mehr dazu im Artikel Arbeitszeit und Opt-out.

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Verwandte Fragen

BegriffeBereitschaftsdienst / RufbereitschaftTarifvertragMarburger BundKrankenhaus / Klinik

Quellen

Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.

  1. § 3 Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeit der Arbeitnehmer), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11.10.2026.
  2. § 5 Arbeitszeitgesetz (Ruhezeit), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11.10.2026.
  3. § 7 Arbeitszeitgesetz (Abweichende Regelungen), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11.10.2026.
  4. § 16 Arbeitszeitgesetz (Aushang und Arbeitszeitnachweise), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11.10.2026.
  5. TV-Ärzte/VKA in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 10 (Stand: 1. Juli 2025), Marburger Bund, abgerufen am 11.10.2026.
  6. TV-Ärzte (TdL) in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 (Stand: 1. April 2026), Marburger Bund, abgerufen am 11.10.2026.
  7. Beschlussempfehlung und Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt, Drucksache 15/1587 vom 24. September 2003, Deutscher Bundestag, abgerufen am 07.10.2026.
  8. Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 07.10.2026.
  9. VKA: Mitgliederbefragung abgeschlossen, Kündigungen beschlossen und zugestellt (22. September 2026), Marburger Bund, abgerufen am 07.10.2026.

Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 14.10.2026.