Fortbildung und CME-Punkte
Wie wird man Hygienebeauftragter Arzt?
Kurz gesagtHygienebeauftragter Arzt wird, wer die Fortbildung nach dem BÄK-Curriculum „Hygienebeauftragter Arzt“ (40 Unterrichtseinheiten, 1. Auflage vom 23.09.2022) erfolgreich abschließt und von der Einrichtung bestellt wird. Die KRINKO-Empfehlung 2023 setzt dafür die Facharztanerkennung oder mindestens zwei Jahre Weiterbildung im klinischen Fach sowie Weisungsbefugnis voraus. Die Pflicht zur Bestellung steht in den Landeshygieneverordnungen nach § 23 Abs. 8 IfSG; Bayern verlangt den Facharzt, Nordrhein-Westfalen eine Fortbildung in längstens zweijährigem Abstand.
Stand 01.10.2026 · 9 amtliche Quellen · 3.266 kommende Veranstaltungen
Wer hygienebeauftragte Ärzte bestellen muss
§ 23 Abs. 8 IfSG verpflichtet die Landesregierungen, für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, krankenhausvergleichbare Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken per Rechtsverordnung die Bestellung hygienebeauftragter Ärzte und die Anforderungen an ihre Fort- und Weiterbildung zu regeln. Jedes Land hat deshalb eine eigene Hygieneverordnung; zwei Beispiele:
| Regelung | NRW: HygMedVO vom 13. März 2012 | Bayern: MedHygV § 8 |
|---|---|---|
| Wer bestellen muss | jede Einrichtung nach § 1 Abs. 1, von Krankenhäusern bis Tageskliniken (§ 5 Abs. 1) | Krankenhäuser, Vorsorge-, Reha- und Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie ambulantes Operieren mit krankenhausvergleichbarer Versorgung (§ 8 Abs. 3) |
| Wie viele | mindestens eine klinisch tätige Ärztin oder ein Arzt; bei mehreren Fachabteilungen mit besonderem Risiko jede Abteilung eine oder einen | mindestens eine oder einer; je Fachabteilung mit besonderem Risikoprofil sollte eine oder einer bestellt werden, Orientierung ist die KRINKO-Empfehlung |
| Qualifikation | Kenntnisse und Erfahrungen in Hygiene, fachliche Weisungsbefugnis, erfolgreiche Fortbildung in der Hygiene | Facharztanerkennung, Weisungsbefugnis, strukturierte curriculare Fortbildung von mindestens 40 Stunden (§ 8 Abs. 2) |
| Arztpraxen | Praxen mit invasiven Eingriffen legen Hygienepläne fest und benennen Hygienebeauftragte (§ 1 Abs. 2) | in § 8 nicht geregelt |
KRINKO 2023 (Abschnitt 4.1.4): Jedes Krankenhaus muss mindestens einen hygienebeauftragten Arzt benennen, bei mehreren Fachabteilungen gegebenenfalls mehrere; in Behandlungszentren mit Abteilungen mit speziellem Risikoprofil, etwa Hämato-Onkologie, Intensivstationen, Neurochirurgie oder Pädiatrie, jede Fachabteilung einen, dazu sollte eine Stellvertretung benannt werden.
Persönliche Voraussetzungen nach KRINKO
Die KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ (Bundesgesundheitsblatt 2023) ersetzt die Fassung von 2009. Hygienebeauftragte Ärzte sollen in ihrem Gebiet Facharzt sein oder bereits eine mindestens zweijährige Weiterbildung in ihrem klinischen Fach absolviert haben und in ihrer Klinik weisungsbefugt sein. Die Kenntnisse werden durch Fortbildungen erworben; die Kurse sollen den Vorgaben der Fachgesellschaften entsprechen und durch eine Landesärztekammer anerkannt sein, als Beispiel nennt die KRINKO das DGKH-Curriculum für einen 40-stündigen Grundkurs.
- Bindeglied zwischen Behandlungs- und Hygieneteam (Tab. 5): Entscheidungen der Hygienekommission in den eigenen Bereich tragen, bei bereichsspezifischen Infektionsrisiken, Hygieneplan-Kapiteln, Personalfortbildung und Surveillance mitwirken.
- Ausbruchsmanagement: Ausbrüche schon bei begründetem Verdacht an ärztliche Leitung, Hygienefachpersonal und gegebenenfalls Gesundheitsamt melden, Mitglied des Ausbruchsteams.
- Antibiotikaeinsatz im eigenen Bereich optimieren; Kenntnisse im Antibiotic Stewardship sind nicht obligat, aber von Vorteil.
Der 40-Stunden-Kurs nach dem BÄK-Curriculum
Das BÄK-Curriculum „Hygienebeauftragter Arzt“ (1. Auflage, beschlossen am 23.09.2022) besteht aus einem Modul mit 40 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten und entspricht dem Modul I des (Muster-)Kursbuchs „Krankenhaushygiene“: Die 200 Stunden Kurs-Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Krankenhaushygiene bestehen aus 40 Stunden Grundkurs (Modul I) und 160 Stunden Aufbaukurs (Module II bis VI); mit dem Modul I wird zugleich die Befähigung zur Funktion als hygienebeauftragter Arzt erworben. Das Modul kann bereits während der Facharztweiterbildung oder später als Fortbildung absolviert werden.
- Format: Präsenz, virtuelle Präsenz oder Blended Learning; der eLearning-Anteil soll 50 Prozent (20 UE) nicht überschreiten, die Anwesenheit wird per Liste und Stichprobe geprüft.
- Abschluss: Lernerfolgskontrolle als Fragentest, Projektarbeit, Kolloquium oder Fallbeschreibung; der Veranstalter bescheinigt die Teilnahme, die Kammer kann ein Kammerzertifikat ausstellen.
- Anerkennung: Der Anbieter braucht eine Äquivalenzbestätigung seiner Ärztekammer, die alle anderen Kammern wechselseitig anerkennen; Fortbildungspunkte vergibt die Kammer am Veranstaltungsort als curricular vermittelte Inhalte (CME-Punkte: Kategorien A bis L).
- Inhalte: gesetzliche Regelungen, Hygienemanagement, nosokomiale Infektionen und Surveillance, Mikrobiologie und Resistenztestung, Antibiotic Stewardship, Ausbruchsmanagement, Händehygiene, Aufbereitung von Medizinprodukten, OP, Endoskopie, Dialyse.
Anbieter sind vor allem die Kammerakademien. Die Landesärztekammer Hessen führt den Kurs mit 40 UE durch (9 UE eLearning, 6 UE Live-Webinar, 25 UE Präsenz) für 1.260,00 Euro, ermäßigt 1.134,00 Euro. Bei der Ärztekammer Nordrhein ist das Modul I der vierzigstündige Grundkurs, nach dem sich Teilnehmende „Hygienebeauftragter Arzt“ nennen dürfen; die Module II bis VI führen zum Kammerzertifikat Krankenhaushygiene mit mündlicher Abschlussprüfung.
Fortbildungspflicht und Freistellung
Das BÄK-Curriculum regelt keine Wiederholung; die Pflicht steht im Landesrecht. Nach § 6 Abs. 2 HygMedVO NRW bedürfen Hygienebeauftragte der regelmäßigen Fortbildung in längstens zweijährigem Abstand, mit Gebieten von den Regelungen der Krankenhaushygiene bis zu Desinfektion und Sterilisation, aber ohne Stundenzahl; nach Abs. 3 sind sie dafür im erforderlichen Umfang freizustellen. Die Akademie der Ärztekammer Nordrhein bietet dafür einen Refresher-Kurs mit 4 Unterrichtseinheiten an.
Die KRINKO 2023 verlangt, den Umfang der Freistellung schriftlich zu hinterlegen, weil die Funktion regelmäßig mehrere Wochenarbeitsstunden beansprucht; der regelmäßige Besuch hygienespezifischer Fortbildungen soll in der Arbeitszeit möglich sein.
Was das für Sie bedeutet
- Der Kurs ist in der Weiterbildung möglich; die Bestellung setzt nach KRINKO Facharzt oder zwei Jahre Weiterbildung und Weisungsbefugnis voraus, in Bayern den Facharzt (§ 8 Abs. 2 MedHygV), in NRW eine klinische Tätigkeit in der Einrichtung.
- Das Modul I ist der erste Baustein der 200-stündigen Kurs-Weiterbildung Krankenhaushygiene, die immer mit Modul I beginnt; wer später die Zusatzbezeichnung anstrebt, baut darauf auf.
- Termine: Kurse auf Job Clerk und die Suche nach Hygiene.
Gilt die Pflicht auch in der Praxis?
In Nordrhein-Westfalen müssen Praxen mit invasiven Eingriffen Hygienepläne festlegen und Hygienebeauftragte benennen (§ 1 Abs. 2 HygMedVO); nur insoweit gilt die Verordnung für sie. Andere Länder regeln das in ihren eigenen Verordnungen.
Kommende Kurse
3.266 kommende Veranstaltungen im Kalender von Job Clerk passen zu dieser Auswahl, jede mit Termin, Veranstalter und offizieller Quelle.
8.–9. Okt. 2026 · Stuttgart · Vor Ort · 390 €; Abendprogramm am 08.10.2026: 55,00 €
17. Kurs für Kardiovaskuläre Nuklearmedizin / Nuklear-Kardiologie8.–10. Okt. 2026 · Bonn · Vor Ort · 100 €
1. BONNER KURS ÜBER Anatomische Grundlagen für die Neurochirurgie8.–10. Okt. 2026 · Würzburg · Vor Ort
21. Würzburger NNH-Workshop8.–10. Okt. 2026 · Berlin · Vor Ort · 1400,00 Euro
22. Berliner EEG-Kurs 3 Blöcke8.–9. Okt. 2026
5. Mammakarzinom OP-Workshop8. Okt. 2026 · Traunstein
Adjunctive Intra-Arterial Alteplase After Successful Thrombectomy for Acute Ischemic Stroke
Bei Job Clerk
Verwandte Fragen
BegriffeKrankenhaus / KlinikFachabteilungFacharztWeiterbildungÄrztekammerZusatzbezeichnung / Zusatz-WeiterbildungPraxisGesundheitsamt
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- § 23 IfSG Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 01.10.2026.
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) vom 13. März 2012, Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de), abgerufen am 01.10.2026.
- Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV), § 8 Hygienebeauftragte Ärztin und hygienebeauftragter Arzt, Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de), abgerufen am 01.10.2026.
- Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen, Empfehlung der KRINKO, Bundesgesundheitsblatt 2023, 66:332 bis 351, Robert Koch-Institut, abgerufen am 01.10.2026.
- BÄK-Curriculum Hygienebeauftragter Arzt, 1. Auflage, Stand 23.09.2022, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- (Muster-)Kursbuch Krankenhaushygiene, 1. Auflage vom 28.04.2020, Bundesärztekammer, abgerufen am 01.10.2026.
- Hygienebeauftragte Ärztin / Hygienebeauftragter Arzt (Veranstaltungsverzeichnis der Akademie), Landesärztekammer Hessen, abgerufen am 01.10.2026.
- Kammerzertifikat Krankenhaushygiene, Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
- Refresher-Kurs Hygienebeauftragter Arzt, Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein, abgerufen am 01.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 01.10.2026.