Zulassung und Anerkennung
Wo wird die deutsche Approbation anerkannt?
Kurz gesagtDie Approbation ist die deutsche Berufszulassung; andere Staaten erkennen den Ausbildungsnachweis an und erteilen eine eigene Zulassung. In EU und EWR geschieht das automatisch: Jeder Mitgliedstaat erkennt das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung und die Fachärztliche Anerkennung der Landesärztekammer an (Art. 21 und Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG). Österreich trägt in die Ärzteliste ein, die Schweiz anerkennt über die MEBEKO für 800 bis 1.000 Franken, das Vereinigte Königreich registriert bei der GMC, die USA verlangen ECFMG-Zertifikat und USMLE.
Stand 07.10.2026 · 14 amtliche Quellen
EU und EWR: automatische Anerkennung des Ausbildungsnachweises
Die Richtlinie 2005/36/EG regelt die gegenseitige Anerkennung der ärztlichen Ausbildungsnachweise (Bundesärztekammer). Nach Art. 21 Abs. 1 erkennt jeder Mitgliedstaat die in Anhang V aufgeführten Nachweise an und verleiht ihnen dieselbe Wirkung wie den eigenen. Für Deutschland stehen dort:
- Nr. 5.1.1 (Grundausbildung): Zeugnis über die Ärztliche Prüfung der zuständigen Behörden, Stichtag 20. Dezember 1976.
- Nr. 5.1.2 (Facharzt): Fachärztliche Anerkennung der Landesärztekammer, Stichtag 20. Dezember 1976.
- Nr. 5.1.3: die Facharztbezeichnungen je Land mit Mindestdauern, etwa Anästhesiologie (drei Jahre) und (Allgemeine) Chirurgie (fünf Jahre).
Im EWR (nach der Bundesärztekammer 30 Staaten) gilt dasselbe. Verlangt der Zielstaat eine Bescheinigung, dass die deutschen Nachweise der Richtlinie entsprechen, erteilt sie das Bundesministerium für Gesundheit (§ 12 Abs. 7 BÄO).
Übersicht nach Zielland
| Zielland | Verfahren und Stelle | Was die Quelle zu Kosten und Dauer nennt |
|---|---|---|
| Österreich | Anerkennung der EWR-Berufsqualifikation und Eintragung in die Ärzteliste bei der Österreichischen Ärztekammer | automatisch bis zu drei Monate; nicht automatisch bis zu vier Monate und 290,03 bis 1.883,71 Euro (Tarife 2025) |
| Schweiz | direkte Anerkennung durch die MEBEKO des BAG, Eintrag ins Medizinalberuferegister, kantonale Berufsausübungsbewilligung | je 800 bis 1.000 Franken für Diplom und Weiterbildungstitel; laut BAG derzeit etwa drei Monate, in den FAQ bis zu sechs |
| Vereinigtes Königreich | Registrierung bei der GMC mit einer relevant European qualification (Stand der Richtlinie am 31. Dezember 2020); keine provisional registration | Registrierungsgebühr mit dem Antrag; GP oder Specialist Registration seit dem 15. Mai 2024 je Registerart gebührenpflichtig |
| USA | ECFMG-Zertifizierung mit USMLE Step 1, Step 2 CK und ECFMG Pathway; danach Step 3 und Lizenz des Bundesstaats | keine Anerkennung der Approbation; die ECFMG verifiziert Diplom und Approbation direkt bei Hochschule und Behörde |
Österreich und Schweiz im Detail
Was verlangt Österreich?
Den ärztlichen Beruf darf in Österreich nur ausüben, wer die allgemeinen Erfordernisse erfüllt, darunter ausreichende Deutschkenntnisse, und in die Ärzteliste eingetragen ist (§§ 4 und 27 ÄrzteG 1998). EWR-Berufsqualifikationen hat die Österreichische Ärztekammer nach der Berufsanerkennungsrichtlinie anzuerkennen. Die Anerkennung ersetzt die Eintragung nicht; Bescheinigung des Herkunftsstaats über die nicht untersagte Berufsausübung, ärztliches Zeugnis und Strafregisterauszug dürfen bei der Anmeldung nicht älter als drei Monate sein.
Was verlangt die Schweiz?
Wer in der Schweiz einen universitären Medizinalberuf ausübt, muss nach Art. 33a MedBG im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein. Die direkte Anerkennung eines EU/EFTA-Diploms setzt voraus, dass Sie oder Ihr Ehepartner die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU/EFTA-Staates besitzen und das Diplom der in der Richtlinie 2005/36/EG genannten Bezeichnung und Behörde entspricht. Für den MedReg-Eintrag ist mindestens Niveau B2 nachzuweisen, etwa mit einem höchstens sechs Jahre alten Sprachdiplom; die Berufsausübungsbewilligung erteilen die Kantone. Mit einem nur registrierten Diplom können Sie eine Facharztausbildung beginnen, aber nicht abschließen.
Vereinigtes Königreich und USA
Die GMC führt deutsche Abschlüsse als relevant European qualification nach dem Stand der Richtlinie am 31. Dezember 2020 und hat dafür einen eigenen Leitfaden zur full registration with a licence to practise; eine provisional registration ist mit deutschem Abschluss nicht möglich. Verlangt werden Nachweise der Grundausbildung, des Internships und der Englischkenntnisse sowie ein Certificate of Good Standing jeder Aufsichtsbehörde der letzten fünf Jahre.
In den USA gibt es keine Anerkennung der Approbation. Wer außerhalb der USA studiert hat, ist für die ECFMG ein international medical graduate; der Accreditation Council for Graduate Medical Education verlangt für Residency-Programme die ECFMG-Zertifizierung. Voraussetzungen: eine Hochschule mit ECFMG Sponsor Note im World Directory of Medical Schools, USMLE Step 1 und Step 2 CK, ein ECFMG Pathway mit OET Medicine und die Verifizierung des Diploms bei der Hochschule. Die Bundesärztekammer zu Drittstaaten: In fast allen Ländern muss das ärztliche Examen in der Landessprache nachgeholt werden.
Certificate of Good Standing: was es ist und wer es ausstellt
Das Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitsbescheinigung) belegt, dass Sie zur uneingeschränkten Berufsausübung berechtigt sind und keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden. Es stellt die Approbationsbehörde des Landes aus, in dem Sie zuletzt tätig waren; in Berlin das LAGeSo gegen Gebühr, mit einer Bescheinigung der Ärztekammer über die dort geführten Daten.
- EU und EWR: Anhang VII Nr. 1 der Richtlinie nennt die Bescheinigung, dass die Berufsausübung nicht untersagt wurde und keine Vorstrafen vorliegen; der Herkunftsstaat übermittelt binnen zwei Monaten (§ 12 Abs. 8 BÄO).
- Vereinigtes Königreich: Zertifikat jeder Aufsichtsbehörde der letzten fünf Jahre, möglichst direkt von der Behörde per E-Mail; gültig drei Monate ab Unterschrift.
- Österreich: Unbescholtenheitsbescheinigung, Strafregisterauskunft und ärztliches Zeugnis nicht älter als drei Monate.
- USA: Die ECFMG fordert die Echtheitsbestätigung der Approbation mit einem Vordruck direkt bei der Behörde an; dafür ist ein eigener Antrag nötig (LAGeSo Berlin).
Facharzttitel und was das für Sie bedeutet
- Der Facharzttitel ist ein eigener Nachweis: in EU und EWR automatisch anerkannt, wenn die Bezeichnung in Anhang V Nr. 5.1.3 steht; in der Schweiz ein zweites Gesuch; bei der GMC eigene Verfahren für Specialist und GP Registration.
- Ihre Approbation bleibt in Deutschland bestehen; was zu Rücknahme, Widerruf, Ruhen und Verzicht führt, steht im Artikel Kann die Approbation entzogen werden?.
- Für die Rückkehr zählt Weiterbildungszeit im Ausland nach den Regeln der Kammer (Anrechnung); Vergleiche: Arztgehalt in Österreich und der Schweiz, Weiterbildung im DACH-Vergleich.
- Vorübergehende Tätigkeit: In der Schweiz melden in einem EU/EFTA-Staat niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bis zu 90 Arbeitstage im Jahr mindestens 30 Tage vorher beim SBFI.
Bei Job Clerk
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BegriffeApprobationFacharztÄrztekammer
Quellen
Amtliche und tarifliche Veröffentlichungen, auf denen diese Antwort beruht, mit dem Datum des Abrufs.
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, konsolidierte Fassung vom 29. Oktober 2025, EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 07.10.2026.
- Ärztliche Tätigkeit in Staaten der EU, des EWR und der Schweiz, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
- Ärztliche Tätigkeit in Drittstaaten, Bundesärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
- § 12 Bundesärzteordnung (BÄO), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07.10.2026.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Echtheitsbestätigung (Certificate of good standing / Verifikation), Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, abgerufen am 07.10.2026.
- Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Österreich, Österreichische Ärztekammer, abgerufen am 07.10.2026.
- Arzt: Qualifikation, Anerkennung (Stand 8. Juli 2026), Unternehmensserviceportal, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Österreich), abgerufen am 07.10.2026.
- Gesuch einreichen für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Medizinalberufekommission MEBEKO, abgerufen am 07.10.2026.
- European Economic Area country qualifications, General Medical Council, abgerufen am 07.10.2026.
- Evidence of qualifications from Germany, General Medical Council, abgerufen am 07.10.2026.
- Full registration for doctors who hold a relevant European qualification, General Medical Council, abgerufen am 07.10.2026.
- Your certificate of good standing (full registration for doctors who hold a relevant European qualification), General Medical Council, abgerufen am 07.10.2026.
- ECFMG Certification Overview, Educational Commission for Foreign Medical Graduates (ECFMG), Intealth, abgerufen am 07.10.2026.
- Eligibility for the USMLE Steps, United States Medical Licensing Examination (FSMB und NBME), abgerufen am 07.10.2026.
Diese Seite fasst die genannten Veröffentlichungen zusammen; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Ärztekammer, Behörde oder Tarifpartei. Erstveröffentlicht am 01.10.2026, zuletzt geprüft am 07.10.2026.