Weiterbildungsstätte Psychiatrie und Psychotherapie
Schön Klinik Bad Staffelstein · Psychosomatische Klinik
Am Kurpark 11, 96231 Bad Staffelstein
2 Befugte mit 4 Weiterbildungsbefugnissen fürPsychiatrie und Psychotherapie, nach dem Verzeichnis der Landesärztekammer.
Weiterbildungsbefugte
- Dr. med. Karina Hewera6 Monate · WBO 2021 · seit 30.11.2024Schön Klinik Bad Staffelstein · Psychosomatische Klinik
Veröffentlichter Umfang: 6 Monate
Umfang: Psychiatrie im Rotationsjahr (im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie), 6 Monate enthalten
Gemeinsam befugt mit: Dr. med. Marion Eichhorn
Kammerquelle dieser Befugnis - Dr. med. Marion Eichhorn6 Monate · WBO 2021 · seit 30.11.2024Schön Klinik Bad Staffelstein · Psychosomatische Klinik
Veröffentlichter Umfang: 6 Monate
Umfang: Psychiatrie im Rotationsjahr (im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie), 6 Monate enthalten
Gemeinsam befugt mit: Dr. med. Karina Hewera
Kammerquelle dieser Befugnis - Dr. med. Karina Hewera6 Monate · WBO 2004 · seit 30.11.2024Schön Klinik Bad Staffelstein · Psychosomatische Klinik
Veröffentlichter Umfang: 6 Monate
Umfang: 30.11.2024 · Sonstige Nebenbestimmung: Eine unter dieser Weiterbildungsbefugnis abgeleistete Weiterbildungszeit ist auf die im Weiterbildungsgang zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 bis einschließlich der Weiterbildungsordnung von 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 28. Oktober 2018, in Kraft getreten am 01. Januar 2019, unter der Überschrift „Weiterbildungszeit“ unter der ersten Punktaufzählung vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie nicht anrechenbar.
Gemeinsam befugt mit: Dr. med. Marion Eichhorn
Kammerquelle dieser Befugnis - Dr. med. Marion Eichhorn6 Monate · WBO 2004 · seit 30.11.2024Schön Klinik Bad Staffelstein · Psychosomatische Klinik
Veröffentlichter Umfang: 6 Monate
Umfang: 30.11.2024 · Sonstige Nebenbestimmung: Eine unter dieser Weiterbildungsbefugnis abgeleistete Weiterbildungszeit ist auf die im Weiterbildungsgang zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 bis einschließlich der Weiterbildungsordnung von 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 28. Oktober 2018, in Kraft getreten am 01. Januar 2019, unter der Überschrift „Weiterbildungszeit“ unter der ersten Punktaufzählung vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie nicht anrechenbar.
Gemeinsam befugt mit: Dr. med. Karina Hewera
Kammerquelle dieser Befugnis
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