Weiterbildungsstätte Dermatologie

Praxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. med. Edwin Hilbert

Tauentzienstraße 1, 10789 Berlin

2 Befugte mit 4 Weiterbildungsbefugnissen fürDermatologie, nach dem Verzeichnis der Landesärztekammer.

Weiterbildungsbefugte

  • Frau Dr. med. Romika Alexandra Hilbert18 Monate · WBO 2021 · seit 22.04.2024Praxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. med. Edwin Hilbert

    Veröffentlichter Umfang: 18 Monate

    Hinweis: Da die ärztliche Tätigkeit an zwei Standorten, mit jeweils 50% ausgeübt wird, muss eine Ärztin/ein Arzt in Weiterbildung gleichzeitig mit der Befugten am jeweiligen Standort tätig sein, damit die Weiterbildungszeit in vollem Umfang angerechnet werden kann. Eine Weiterbildung in Teilzeit von mindestens 50 % ist unter der oben genannten Voraussetzung ebenfalls möglich. An beiden Standorten erbrachte Weiterbildungszeiten können maximal im Umfang von insgesamt 22 Monaten für die Facharztqualifikation Haut- und Geschlechtskrankheiten gemäß WBO 2021 angerechnet werden.

    Ärztekammer Berlin · Quellenstand 06.09.2026

    Kammerquelle dieser Befugnis
  • Herr Dr. med. Delano Pathirana22 Monate · WBO 2021 · seit 13.11.2023Praxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. med. Edwin Hilbert

    Veröffentlichter Umfang: 22 Monate

    Ärztekammer Berlin · Quellenstand 06.09.2026

    Kammerquelle dieser Befugnis
  • Herr Dr. med. Delano Pathirana18 Monate · WBO 2004 · seit 26.10.2023Praxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. med. Edwin Hilbert

    Veröffentlichter Umfang: 18 Monate

    Ärztekammer Berlin · Quellenstand 06.09.2026

    Kammerquelle dieser Befugnis
  • Frau Dr. med. Romika Alexandra Hilbert18 Monate · WBO 2004 · seit 22.04.2024Praxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. med. Edwin Hilbert

    Veröffentlichter Umfang: 18 Monate

    Hinweis: Da die ärztliche Tätigkeit an zwei Standorten, mit jeweils 50% ausgeübt wird, muss eine Ärztin/ein Arzt in Weiterbildung gleichzeitig mit der Befugten am jeweiligen Standort tätig sein, damit die Weiterbildungszeit in vollem Umfang angerechnet werden kann. Eine Weiterbildung in Teilzeit von mindestens 50 % ist unter der oben genannten Voraussetzung ebenfalls möglich. An beiden Standorten erbrachte Weiterbildungszeiten können maximal im Umfang von insgesamt 24 Monaten für die Facharztqualifikation Haut- und Geschlechtskrankheiten gemäß WBO 2004 angerechnet werden.

    Ärztekammer Berlin · Quellenstand 06.09.2026

    Kammerquelle dieser Befugnis

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Quellen