Weiterbildungsstätte Dermatologie
Gemeinschaftspraxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dres. med. Adrienne Bob und Dorothea Terhorst-Molawi
Am Schlachtensee 2, 14163 Berlin
2 Befugte mit 4 Weiterbildungsbefugnissen fürDermatologie, nach dem Verzeichnis der Landesärztekammer.
Weiterbildungsbefugte
- Frau Priv.-Doz. Dr. med. Dorothea Terhorst-Molawi12 Monate · WBO 2021 · seit 11.11.2024Gemeinschaftspraxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dres. med. Adrienne Bob und Dorothea Terhorst-Molawi
Veröffentlichter Umfang: 12 Monate
Hinweis: Eine Ärztin/Ein Arzt in Weiterbildung kann nur in Teilzeit von 50% und parallel zu den Anwesenheitszeiten der Befugten weitergebildet werden. Um 6 Monate anrechnen zu können, muss eine 12-monatige Weiterbildung erfolgen. In der Gemeinschaftspraxis erbrachte Weiterbildungszeiten können maximal im Umfang von 14 Monaten für die Facharztqualifikation Haut- und Geschlechtskrankheiten nach der Weiterbildungsordnung von 2021 angerechnet werden.
Ärztekammer Berlin · Quellenstand 06.09.2026
Kammerquelle dieser Befugnis - Frau Dr. med. Adrienne Bob14 Monate · WBO 2021 · seit 11.11.2024Gemeinschaftspraxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dres. med. Adrienne Bob und Dorothea Terhorst-Molawi
Veröffentlichter Umfang: 14 Monate
Hinweis: Eine Ärztin/Ein Arzt in Weiterbildung kann nur in Teilzeit von 50% und parallel zu den Anwesenheitszeiten der Befugten weitergebildet werden. Um 6 Monate anrechnen zu können, muss eine 12-monatige Weiterbildung erfolgen. An der Weiterbildungsstätte erbrachte Weiterbildungszeiten können maximal im Umfang von 14 Monaten für eine Facharztqualifikation Haut- und Geschlechtskrankheiten nach der Weiterbildungsordnung von 2021 angerechnet werden.
Ärztekammer Berlin · Quellenstand 06.09.2026
Kammerquelle dieser Befugnis - Frau Priv.-Doz. Dr. med. Dorothea Terhorst-Molawi6 Monate · WBO 2004 · seit 11.11.2024Gemeinschaftspraxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dres. med. Adrienne Bob und Dorothea Terhorst-Molawi
Veröffentlichter Umfang: 6 Monate
Hinweis: Eine Ärztin/Ein Arzt in Weiterbildung kann nur in Teilzeit von 50% und parallel zu den Anwesenheitszeiten der Befugten weitergebildet werden. Um 6 Monate anrechnen zu können, muss eine 12-monatige Weiterbildung erfolgen. An der Weiterbildungsstätte erbrachte Weiterbildungszeiten nach der Weiterbildungsordnung von 2004 können maximal im Umfang von 9 Monaten angerechnet werden.
Ärztekammer Berlin · Quellenstand 06.09.2026
Kammerquelle dieser Befugnis - Frau Dr. med. Adrienne Bob9 Monate · WBO 2004 · seit 13.11.2025Gemeinschaftspraxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dres. med. Adrienne Bob und Dorothea Terhorst-Molawi
Veröffentlichter Umfang: 9 Monate
Hinweis: Eine Ärztin/Ein Arzt in Weiterbildung kann nur in Teilzeit von 50% und parallel zu den Anwesenheitszeiten der Befugten weitergebildet werden. Um z. B. 6 Monate anrechnen zu können, muss eine 12-monatige Weiterbildung erfolgen. An der Weiterbildungsstätte erbrachte Weiterbildungszeiten nach der Weiterbildungsordnung von 2004 können maximal im Umfang von 9 Monaten angerechnet werden.
Ärztekammer Berlin · Quellenstand 06.09.2026
Kammerquelle dieser Befugnis
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