Grafik
Approbation oder Berufserlaubnis in Stellenanzeigen
Jede dritte Arztstellen-Anzeige verlangt die Approbation, nur 1,3 % lassen die Berufserlaubnis zu.
Stand 14.10.2026. Zeigt immer den neuesten Monat des Arztstellen-Reports; der laufende Monat wird täglich neu gezählt.
Daten zur Grafik
| Angabe in der Anzeige | Anzeigen | Anteil |
|---|---|---|
| Verlangen die Approbation | 3.527 | 34,1 % |
| Lassen die Berufserlaubnis zu, auch mit Bedingung | 133 | 1,3 % |
| Nennen keins von beidem | 6.680 | 64,6 % |
| Gelesene Anzeigen | 10.340 | 100,0 % |
| Noch nicht gelesen | 13 |
Methode
Gezählt sind die Arztstellen-Anzeigen auf jobclerk.de am 14.10.2026, deren Text auf die ärztliche Zulassung gelesen ist: 10.340 von 10.353. Jede Anzeige zählt in genau einer Gruppe.
Approbation: Die Anzeige verlangt sie ausdrücklich. Berufserlaubnis: Die Anzeige lässt die Berufserlaubnis nach § 10 BÄO zu, auch unter einer Bedingung wie einem laufenden Approbationsverfahren. Jede Angabe ist mit dem Satz aus der Anzeige belegt, den die Stellenseite zeigt.
Nennt eine Anzeige keins von beidem, sagt das nichts darüber, ob der Arbeitgeber eine Berufserlaubnis akzeptiert; viele Anzeigen schweigen dazu.
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Die Grafik steht unter der Lizenz CC BY 4.0: frei nutzbar, auch bearbeitet und kommerziell, mit der Quellenangabe „Grafik: Job Clerk (jobclerk.de), CC BY 4.0“ und einem Link auf die Seite der Grafik. Zitierweise und Kontakt für Redaktionen unter jobclerk.de/presse.
Quelle: Job Clerk, Auswertung der Anzeigentexte von 10.340 Arztstellen, Stand 14.10.2026; jede Angabe mit dem Satz aus der Anzeige belegt. 13 weitere Anzeigen sind noch nicht gelesen. Berufserlaubnis nach § 10 BÄO. Stellen unter jobclerk.de/arztstellen/mit-berufserlaubnis. Lizenz CC BY 4.0, Zitierweise unter jobclerk.de/presse. Die Grafik steht unter der Lizenz CC BY 4.0.