Kirchliches Arbeitsrecht
AVR DWBO Anlage 8a (Ärzte): Entgelttabelle und Laufzeit
AVR DWBO Anlage 8a (Ärzte): Assistenzarzt 5.546,44 € bis 6.898,74 €, Facharzt 7.086,19 € bis 9.139,76 €, Oberarzt 8.759,16 € bis 9.740,06 € brutto im Monat in Vollzeit (Tabelle 01.07.2026 bis 31.12.2026). Tabelle 01.07.2026 bis 31.12.2026; die Tabelle ab 01.01.2027 ist bereits beschlossen. Kirchliches Arbeitsrecht: eine Kündigungsfrist im Tarifsinn gibt es nicht.
Diakonie Berlin-Brandenburg. Stand 08.10.2026, Quellen unten.
- Laufzeit
- läuftTabelle 01.07.2026 bis 31.12.2026; die Tabelle ab 01.01.2027 ist bereits beschlossen. Kirchliches Arbeitsrecht: eine Kündigungsfrist im Tarifsinn gibt es nicht.Kirchliches Arbeitsrecht (Dritter Weg): keine Kündigung wie bei Tarifverträgen.
- Wochenarbeitszeit
- 40 Stunden in Vollzeit
- Urlaub
- nicht erfasst
- Jahressonderzahlung
- Jahressonderzahlung nach Anlage 14 AVR DWBO; die AVR drucken für A 1 bis A 3 eine Hilfstabelle der Jahresentgelte einschließlich Jahressonderzahlung.Anlage 14 AVR DWBO, Hilfstabelle zu Anhang 1 Anlage 8a
- Stufen
- Stufen nach Monaten in der Entgeltgruppe: A 1 nach 24, weiteren 36 und 48 Monaten, A 2 nach 24 und je weiteren 48 Monaten, A 3 nach 24 und weiteren 48 Monaten.
- Geltungsbereich
- Ärztliche Beschäftigte unter AVR DWBO. Gruppen A 1-A 3.
Entgelttabelle 01.07.2026 bis 31.12.2026
Monatliches Bruttoentgelt in Vollzeit, ohne Dienste und Zuschläge.
| Stufe | A 1 · Assistenzarzt | A 2 · Facharzt | A 3 · Oberarzt |
|---|---|---|---|
| 1 | 5.546,44 €1. Stufe | 7.086,19 €1. Stufe | 8.759,16 €1. Stufe |
| 2 | 6.101,68 €nach 24 Monaten | 7.620,42 €nach 24 Monaten | 9.276,22 €nach 24 Monaten |
| 3 | 6.570,22 €nach weiteren 36 Monaten | 8.484,58 €nach weiteren 48 Monaten | 9.740,06 €nach weiteren 48 Monaten |
| 4 | 6.898,74 €nach weiteren 48 Monaten | 8.704,51 €nach weiteren 48 Monaten | – |
| 5 | – | 9.139,76 €nach weiteren 48 Monaten | – |
Quellen
- AVR DWBO, Stand 07.09.2026abgerufen am 08.10.2026
Im Vergleich
Information, keine Beratung. Werte aus den Entgelttabellen der Tarifparteien, monatliches Bruttoentgelt in Vollzeit ohne Dienste und Zuschläge. Haustarife gelten nur in den Häusern des jeweiligen Konzerns, die der Tarifvertrag einbezieht; die Anzeige des Arbeitgebers ist maßgeblich. Verbindlich sind der Arbeitsvertrag und die Veröffentlichungen der Tarifparteien.