Kirchliches Arbeitsrecht

AVR DWBO Anlage 8a (Ärzte): Entgelttabelle und Laufzeit

AVR DWBO Anlage 8a (Ärzte): Assistenzarzt 5.546,44 € bis 6.898,74 €, Facharzt 7.086,19 € bis 9.139,76 €, Oberarzt 8.759,16 € bis 9.740,06 € brutto im Monat in Vollzeit (Tabelle 01.07.2026 bis 31.12.2026). Tabelle 01.07.2026 bis 31.12.2026; die Tabelle ab 01.01.2027 ist bereits beschlossen. Kirchliches Arbeitsrecht: eine Kündigungsfrist im Tarifsinn gibt es nicht.

Diakonie Berlin-Brandenburg. Stand 08.10.2026, Quellen unten.

Laufzeit
läuftTabelle 01.07.2026 bis 31.12.2026; die Tabelle ab 01.01.2027 ist bereits beschlossen. Kirchliches Arbeitsrecht: eine Kündigungsfrist im Tarifsinn gibt es nicht.Kirchliches Arbeitsrecht (Dritter Weg): keine Kündigung wie bei Tarifverträgen.
Wochenarbeitszeit
40 Stunden in Vollzeit
Urlaub
nicht erfasst
Jahressonderzahlung
Jahressonderzahlung nach Anlage 14 AVR DWBO; die AVR drucken für A 1 bis A 3 eine Hilfstabelle der Jahresentgelte einschließlich Jahressonderzahlung.Anlage 14 AVR DWBO, Hilfstabelle zu Anhang 1 Anlage 8a
Stufen
Stufen nach Monaten in der Entgeltgruppe: A 1 nach 24, weiteren 36 und 48 Monaten, A 2 nach 24 und je weiteren 48 Monaten, A 3 nach 24 und weiteren 48 Monaten.
Geltungsbereich
Ärztliche Beschäftigte unter AVR DWBO. Gruppen A 1-A 3.

Entgelttabelle 01.07.2026 bis 31.12.2026

Monatliches Bruttoentgelt in Vollzeit, ohne Dienste und Zuschläge.

Entgelttabelle ab 01.07.2026
StufeA 1 · AssistenzarztA 2 · FacharztA 3 · Oberarzt
15.546,44 €1. Stufe7.086,19 €1. Stufe8.759,16 €1. Stufe
26.101,68 €nach 24 Monaten7.620,42 €nach 24 Monaten9.276,22 €nach 24 Monaten
36.570,22 €nach weiteren 36 Monaten8.484,58 €nach weiteren 48 Monaten9.740,06 €nach weiteren 48 Monaten
46.898,74 €nach weiteren 48 Monaten8.704,51 €nach weiteren 48 Monaten–
5–9.139,76 €nach weiteren 48 Monaten–

Quellen

Im Vergleich

Information, keine Beratung. Werte aus den Entgelttabellen der Tarifparteien, monatliches Bruttoentgelt in Vollzeit ohne Dienste und Zuschläge. Haustarife gelten nur in den Häusern des jeweiligen Konzerns, die der Tarifvertrag einbezieht; die Anzeige des Arbeitgebers ist maßgeblich. Verbindlich sind der Arbeitsvertrag und die Veröffentlichungen der Tarifparteien.