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title: "Zusatzbezeichnungen: Liste und Mindestzeiten nach MWBO | Job Clerk"
description: "MWBO 2018, Abschnitt C (Stand 03.07.2026): 48 Zusatz-Weiterbildungen, von 50 Stunden Kurs (Suchtmedizin) bis 24 Monate unter Befugnis (etwa Geriatrie)."
canonical: "https://jobclerk.de/wissen/zusatzbezeichnungen-dauer"
language: "de"
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# Welche Zusatzbezeichnungen gibt es und wie lange dauern sie?

**Kurz gesagt:** Abschnitt C der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 führt in der Fassung vom 03.07.2026 48 Zusatz-Weiterbildungen auf. 44 setzen eine Facharztanerkennung voraus, vier (Ärztliches Qualitätsmanagement, Medizinische Informatik, Notfallmedizin, Tropenmedizin) nur 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet. Die Mindestzeiten unter Befugnis reichen von 9 Monaten (Tropenmedizin) bis 24 Monaten (etwa Geriatrie, Handchirurgie, Transplantationsmedizin); elf Zusatz-Weiterbildungen bestehen allein aus einer Kurs-Weiterbildung von 50 bis 320 Stunden, Palliativmedizin zum Beispiel aus 160 Stunden.

Stand: 2026-10-07. Bereich: Weiterbildung.

## Was eine Zusatzbezeichnung ist

Eine Zusatz-Weiterbildung „beinhaltet die Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten, die zusätzlich zu den Facharzt- und Schwerpunktweiterbildungsinhalten abzuleisten sind“ (§ 2 Abs. 4 MWBO). Wer die in Abschnitt C geregelten Mindestanforderungen erfüllt und die Prüfung besteht, erhält die Zusatzbezeichnung von der Landesärztekammer (§ 2 Abs. 4, § 11). Sie darf nur zusammen mit „Arzt“, „Praktischer Arzt“ oder einer Facharztbezeichnung geführt werden; ist sie bestimmten Gebieten zugeordnet, nur mit diesen Facharztbezeichnungen (§ 3 Abs. 3). Die Gebietsgrenzen der fachärztlichen Tätigkeit erweitert sie nicht.

Ist eine Zusatz-Weiterbildung integraler Bestandteil einer Facharztweiterbildung, darf die Zusatzbezeichnung mit der Facharztanerkennung geführt werden (§ 3 Abs. 3). Abschnitt C nennt das unter anderem für Betriebsmedizin (Arbeitsmedizin), Diabetologie (Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie), Infektiologie (Innere Medizin und Infektiologie), Krankenhaushygiene (Hygiene und Umweltmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie), Magnetresonanztomographie (Radiologie), Physikalische Therapie (Physikalische und Rehabilitative Medizin) und Psychotherapie (Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie).

## Alle 48 Zusatz-Weiterbildungen der MWBO

Die Tabelle gibt die „Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO“ aus Abschnitt C wieder. „Facharzt (Patientenversorgung)“ steht für eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung nach § 2a Abs. 7. Zeiten „unter Befugnis“ sind Mindestzeiten an Weiterbildungsstätten; Stunden bezeichnen Kurs-Weiterbildungen nach § 4 Abs. 8.

Zusatz-Weiterbildungen nach Abschnitt C der MWBO 2018, Stand 03.07.2026

| Zusatz-Weiterbildung | Voraussetzung | Mindestanforderung an Zeit und Kurs |
| --- | --- | --- |
| Ärztliches Qualitätsmanagement | 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet | 200 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Akupunktur | Facharzt (Patientenversorgung) | 200 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Allergologie | Facharzt für Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin | Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit |
| Andrologie | Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Urologie | Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit |
| Balneologie und Medizinische Klimatologie | Facharzt (Patientenversorgung) | 80 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Betriebsmedizin | Facharzt (Patientenversorgung) | 360 Stunden Kurs-Weiterbildung und 1.200 Stunden Betriebsmedizin unter Befugnis |
| Dermatopathologie | Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten | Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit |
| Diabetologie | Facharzt im Gebiet Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin | 12 Monate unter Befugnis |
| Ernährungsmedizin | Facharzt (Patientenversorgung) | 220 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Flugmedizin | Facharzt (Patientenversorgung) | 180 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Geriatrie | Facharzt (Patientenversorgung) | 24 Monate unter Befugnis |
| Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie | Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit |
| Hämostaseologie | Facharzt (Patientenversorgung) oder Laboratoriumsmedizin | 12 Monate unter Befugnis |
| Handchirurgie | Facharzt für Allgemeinchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie | 24 Monate unter Befugnis |
| Immunologie | Facharztanerkennung | 12 Monate unter Befugnis, davon 6 Monate im immunologischen Labor |
| Infektiologie | Facharzt (Patientenversorgung), Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder Hygiene und Umweltmedizin | 12 Monate unter Befugnis |
| Intensivmedizin | Facharzt in Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie | 18 Monate unter Befugnis; 6 Monate aus der Gebietsweiterbildung anrechenbar, wenn dort bereits 12 Monate Intensivmedizin abgeleistet wurden |
| Kardiale Magnetresonanztomographie | Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie | 12 Monate unter Befugnis |
| Kinder- und Jugend-Orthopädie | Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Kinder- und Jugendchirurgie | 18 Monate unter Befugnis |
| Klinische Akut- und Notfallmedizin | Facharzt (Patientenversorgung) | 24 Monate in einer interdisziplinären Notfallaufnahme unter Befugnis, 6 Monate Intensivmedizin (auch während der Facharztweiterbildung) und 80 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Klinische Palliativmedizin | Facharzt (Patientenversorgung) | 12 Monate unter Befugnis |
| Krankenhaushygiene | Facharzt (Patientenversorgung) | 200 Stunden Kurs-Weiterbildung (40 Grundkurs, 160 Aufbaukurs) und Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit |
| Magnetresonanztomographie | Facharztanerkennung | 24 Monate im Gebiet Radiologie unter Befugnis, davon bis zu 12 Monate bei einem Befugten für Magnetresonanztomographie |
| Manuelle Medizin | Facharzt (Patientenversorgung) | 320 Stunden Kurs-Weiterbildung (120 Grundkurs, 200 Aufbaukurs) |
| Medikamentöse Tumortherapie | Facharzt in Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Neurologie | 12 Monate unter Befugnis |
| Medizinische Informatik | 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet | 240 Stunden Kurs-Weiterbildung, 480 Stunden in einer Einrichtung der medizinischen Informatik oder IT-Abteilung (ersetzbar durch eine Projektarbeit) und Weiterbildung unter Befugnis |
| Naturheilverfahren | Facharztanerkennung | 240 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Notfallmedizin | 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notfallaufnahme | 80 Stunden Kurs-Weiterbildung, anschließend 50 Notarzteinsätze (bis zu 25 im Simulationskurs) und Weiterbildung unter Befugnis |
| Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen | Facharzt für Radiologie | 24 Monate unter Befugnis |
| Palliativmedizin | Facharzt (Patientenversorgung) | 160 Stunden Kurs-Weiterbildung (40 Stunden Kurs, 120 Stunden Fallseminare) |
| Phlebologie | Facharztanerkennung | Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit |
| Physikalische Therapie | Facharzt (Patientenversorgung) | 12 Monate unter Befugnis und 120 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Plastische und Ästhetische Operationen | Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie | 24 Monate unter Befugnis |
| Proktologie | Facharzt für Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Innere Medizin und Gastroenterologie, Kinder- und Jugendchirurgie, Urologie oder Viszeralchirurgie | 12 Monate unter Befugnis |
| Psychoanalyse | Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, oder Facharzt (Patientenversorgung) mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie | Weiterbildung unter Befugnis nach Stundenkatalog, unter anderem 180 Stunden Lehranalyse |
| Psychotherapie | Facharzt (Patientenversorgung) | Weiterbildung unter Befugnis nach Stundenkatalog |
| Rehabilitationswesen | Facharzt (Patientenversorgung) | 320 Stunden Kurs-Weiterbildung und Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit |
| Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner | Facharzt für Nuklearmedizin | 24 Monate unter Befugnis |
| Schlafmedizin | Facharzt für Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie | Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit |
| Sexualmedizin | Facharzt (Patientenversorgung) | 240 Stunden Kurs-Weiterbildung und 80 Stunden Kurs Psychosomatische Grundversorgung (oder Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie oder Psychoanalyse) |
| Sozialmedizin | Facharztanerkennung | 320 Stunden Kurs-Weiterbildung und Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit |
| Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) | Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie | 18 Monate unter Befugnis |
| Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie | Facharzt für Urologie oder Kinder- und Jugendchirurgie | 18 Monate unter Befugnis |
| Spezielle Schmerztherapie | Facharztanerkennung | 12 Monate unter Befugnis und 80 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Sportmedizin | Facharzt (Patientenversorgung) | 320 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Suchtmedizinische Grundversorgung | Facharztanerkennung | 50 Stunden Kurs-Weiterbildung |
| Transplantationsmedizin | Facharzt für Allgemeinchirurgie, Anästhesiologie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie oder Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin oder Urologie | 24 Monate in einem Transplantationszentrum unter Befugnis |
| Tropenmedizin | 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung | 9 Monate unter Befugnis, 9 Monate Tätigkeit in einer medizinischen Einrichtung in den Tropen und 3 Monate Kurs-Weiterbildung |

## Mit Facharzt, ohne Facharzt, neben dem Beruf

44 der 48 Zusatz-Weiterbildungen setzen eine Facharztanerkennung voraus; die Zulassung zur Prüfung ist dann erst nach der Facharztanerkennung möglich (§ 12 Abs. 3). Vier beginnen früher: Ärztliches Qualitätsmanagement, Medizinische Informatik, Notfallmedizin und Tropenmedizin verlangen nur 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet, Notfallmedizin davon 6 Monate in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder einer interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme. Für Klinische Akut- und Notfallmedizin können die 6 Monate Intensivmedizin „auch während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden“; bei Intensivmedizin sind 6 der 18 Monate aus der Gebietsweiterbildung anrechenbar, wenn dort bereits 12 Monate Intensivmedizin bei einem Befugten abgeleistet wurden.

Die Weiterbildung ist grundsätzlich ganztägig und hauptberuflich; eine berufsbegleitende Zusatz-Weiterbildung ist nur zulässig, „sofern dies in Abschnitt C vorgesehen ist“ (§ 4 Abs. 5). In der Fassung vom 03.07.2026 enthält Abschnitt C keine solche ausdrückliche Regelung. Neben der Berufstätigkeit laufen in der Praxis die Kurs-Weiterbildungen: Wer ausschließlich in anerkannten Kursen unterwiesen wird, braucht weder eine Befugnis (§ 5 Abs. 1) noch ein Logbuch (§ 8 Abs. 1).

## Kurs-Weiterbildungen: 50 bis 360 Stunden

Kurse müssen vorab von der Ärztekammer am Veranstaltungsort anerkannt sein, ebenso der Kursleiter (§ 4 Abs. 8). Ein Fallseminar ist nach § 2a Abs. 2 eine Maßnahme mit „konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers“ anhand von Fallbeispielen. Elf Zusatz-Weiterbildungen bestehen neben der Facharztanerkennung oder den 24 Monaten Gebietsweiterbildung allein aus Kursen:

- 50 Stunden: Suchtmedizinische Grundversorgung
- 80 Stunden: Balneologie und Medizinische Klimatologie
- 160 Stunden: Palliativmedizin (40 Stunden Kurs, 120 Stunden Fallseminare)
- 180 Stunden: Flugmedizin
- 200 Stunden: Ärztliches Qualitätsmanagement, Akupunktur (180 Stunden Kurs, 20 Stunden Fallseminare)
- 220 Stunden: Ernährungsmedizin (100 Stunden Kurs, 120 Stunden Fallseminare)
- 240 Stunden: Naturheilverfahren (160 Stunden Kurs, 80 Stunden Fallseminare)
- 320 Stunden: Manuelle Medizin, Sportmedizin (240 Stunden Kurs, 80 Stunden Fallseminare), Sexualmedizin (240 Stunden plus 80 Stunden Psychosomatische Grundversorgung)

Die längste Kurs-Weiterbildung verlangt Betriebsmedizin mit 360 Stunden, dazu 1.200 Stunden Betriebsmedizin unter Befugnis. Kurs-Weiterbildung und eine feste Mindestzeit unter Befugnis verbinden außerdem Klinische Akut- und Notfallmedizin (80 Stunden plus 24 Monate), Physikalische Therapie (120 Stunden plus 12 Monate), Spezielle Schmerztherapie (80 Stunden plus 12 Monate) und Tropenmedizin (3 Monate Kurs plus 9 Monate unter Befugnis und 9 Monate in den Tropen); Krankenhaushygiene, Medizinische Informatik, Notfallmedizin, Rehabilitationswesen und Sozialmedizin verlangen neben dem Kurs Weiterbildung unter Befugnis ohne feste Mindestzeit.

## Wo die Kammern abweichen

Die MWBO hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter; verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer. Änderungen der MWBO kommen dort mit Verzögerung an. Beispiel Geriatrie: Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat die Mindestzeit von 18 auf 24 Monate angehoben und den Zugang auf alle Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung geöffnet; die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des Saarlandes von 2020 verlangt weiterhin 18 Monate Geriatrie unter Befugnis und eine Facharztanerkennung in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin, Neurologie oder weiteren genannten Gebieten.

Für Palliativmedizin stimmen Saarland und MWBO überein (160 Stunden Kurs-Weiterbildung: 40 Stunden Kurs, 120 Stunden Fallseminare), ebenso für Intensivmedizin (18 Monate), Klinische Akut- und Notfallmedizin (24 Monate) und Spezielle Schmerztherapie (12 Monate). Bei einem Kammerwechsel während einer Zusatz-Weiterbildung gilt die Weiterbildungsordnung der neuen Kammer, siehe [Welche Weiterbildungsordnung gilt für mich?](<https://jobclerk.de/wissen/weiterbildungsordnung-welche-gilt>).

## Befugte finden und Prüfung ablegen

Jede Ärztekammer „führt ein Verzeichnis der befugten Ärzte und der Weiterbildungsstätten mit Angaben über den Umfang der Befugnis“ (§ 5 Abs. 6 MWBO). Die Bundesärztekammer verweist für die Adressen der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte auf die Landesärztekammern. Die Bayerische Landesärztekammer bietet dafür die WBB-Suche an, in der sich nach Weiterbildungsfach, Befugnis und Umkreis suchen lässt; ist ein Fach dort nicht auswählbar, besteht in Bayern derzeit keine gültige Befugnis. Was eine Befugnis umfasst und wie Teilbefugnisse wirken, steht in [Was ist eine Weiterbildungsbefugnis?](<https://jobclerk.de/wissen/weiterbildungsbefugnis>).

Die Prüfung läuft wie die Facharztprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Kammer (§§ 12 bis 16); bei Nichtbestehen darf der Ausschuss die Weiterbildungszeit für Zusatz-Weiterbildungen um höchstens ein Jahr verlängern (§ 14 Abs. 6). Den Ablauf beschreibt [Wie läuft die Facharztprüfung ab?](<https://jobclerk.de/wissen/facharztpruefung-ablauf>). Stellen mit Weiterbildungsbezug finden Sie unter [Facharztstellen](<https://jobclerk.de/arztstellen/karrierestufe/facharzt>); den Begriff erklärt das [Glossar](<https://jobclerk.de/glossar#zusatzbezeichnung>).

## Quellen

- [(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Stand 03.07.2026](<https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20260703_Muster-Weiterbildungsordnung_MWBO_.pdf>), Bundesärztekammer, abgerufen am 2026-10-07
- [(Muster-)Weiterbildungsordnung: Übersicht und Stand](<https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/muster-weiterbildungsordnung>), Bundesärztekammer, abgerufen am 2026-10-07
- [Ärztliche Weiterbildung: Zuständigkeit der Landesärztekammern](<https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung>), Bundesärztekammer, abgerufen am 2026-10-07
- [WBB-Suche: Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten in Bayern](<https://secure.blaek.de/Portal/WBBSuchePortal/WBBSuchePortal/Suche>), Bayerische Landesärztekammer, abgerufen am 2026-10-07
- [Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des Saarlandes vom 07.10.2020 in der Fassung vom 10.12.2025: Übersicht](<https://www.aerztekammer-saarland.de/aerzte/imn7cexk/l8u49mcv/>), Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 2026-10-07
- [WBO Saarland: Zusatz-Weiterbildung Geriatrie](<https://www.aerztekammer-saarland.de/files/19BEA7EF624/11.%20ZWB%20Geriatrie.pdf>), Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 2026-10-07
- [WBO Saarland: Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin](<https://www.aerztekammer-saarland.de/files/19BEA81315E/35.%20ZWB%20Palliativmedizin.pdf>), Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 2026-10-07
- [WBO Saarland: Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin](<https://www.aerztekammer-saarland.de/files/19C27BB8CD6/17.%20ZWB%20Intensivmedizin.pdf>), Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 2026-10-07
- [WBO Saarland: Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin](<https://www.aerztekammer-saarland.de/files/19E163B3C86/20.%20ZWB%20Klinische%20Akut-%20und%20Notfallmedizin%20-%20RL.pdf>), Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 2026-10-07
- [WBO Saarland: Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie](<https://www.aerztekammer-saarland.de/files/1849F166A92/50.%20ZWB%20Spezielle%20Schmerztherapie.pdf>), Ärztekammer des Saarlandes, abgerufen am 2026-10-07

## Verwandte Fragen

- [Welche Facharztrichtungen gibt es?](<https://jobclerk.de/wissen/facharztrichtungen-liste>)
- [Was ist eine Weiterbildungsbefugnis?](<https://jobclerk.de/wissen/weiterbildungsbefugnis>)
- [Wie läuft die Facharztprüfung ab?](<https://jobclerk.de/wissen/facharztpruefung-ablauf>)
- [Welche Weiterbildungsordnung gilt für mich?](<https://jobclerk.de/wissen/weiterbildungsordnung-welche-gilt>)
- [Wie wird man Notarzt?](<https://jobclerk.de/wissen/notarzt-werden>)

## Bei Job Clerk

- [Facharztstellen](<https://jobclerk.de/arztstellen/karrierestufe/facharzt>)
- [Weiterbildungsatlas Psychiatrie](<https://jobclerk.de/weiterbildung/psychiatrie>)
- [Weiterbildungsatlas Radiologie](<https://jobclerk.de/weiterbildung/radiologie>)
- [Glossar: Zusatzbezeichnung](<https://jobclerk.de/glossar#zusatzbezeichnung>)

Kanonische Seite: https://jobclerk.de/wissen/zusatzbezeichnungen-dauer