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title: "Werbungskosten für angestellte Ärzte: Was zählt | Job Clerk"
description: "Werbungskosten über 1.230 Euro: Fortbildung, Kongressreisen (28 und 14 Euro Verpflegung), Kammerbeitrag, Haftpflicht, Arbeitszimmer 1.260 Euro, Umzug 964 Euro."
canonical: "https://jobclerk.de/wissen/berufskosten-absetzen"
language: "de"
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# Welche Berufskosten kann ein angestellter Arzt steuerlich absetzen?

**Kurz gesagt:** Angestellte Ärztinnen und Ärzte setzen Werbungskosten nach § 9 EStG ab, sobald sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (§ 9a EStG) übersteigen: Fortbildungen und Kongresse mit Verpflegungspauschalen von 28 und 14 Euro, Kammer- und Verbandsbeiträge, Berufshaftpflicht, Fachliteratur und Arbeitsmittel (bis 800 Euro netto sofort), Fahrten mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer, das Arbeitszimmer mit 1.260 Euro Jahrespauschale oder 6 Euro Tagespauschale, berufliche Umzüge mit 964 Euro Pauschale. Beiträge zum Versorgungswerk sind Sonderausgaben (§ 10 EStG).

Stand: 2026-10-07. Bereich: Gehalt und Tarif.

## Grundsatz und Pauschbetrag

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Ohne Nachweis zieht das Finanzamt bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG); nur darüber hinausgehende Kosten wirken sich aus. Ausnahme seit 2026: Gewerkschaftsbeiträge, etwa an den Marburger Bund, werden zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt (§ 9a Satz 3 EStG). Aufwendungen für eine Berufsausbildung sind nur Werbungskosten, wenn zuvor eine Erstausbildung abgeschlossen wurde oder die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (§ 9 Abs. 6 EStG); für die Facharztweiterbildung nach abgeschlossenem Studium ist das der Fall.

## Fortbildung, Kongresse, Dienstreisen

- Teilnahmegebühren, Kurs- und Prüfungskosten beruflicher Fortbildungen sind Werbungskosten nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; welche Veranstaltungen die Fortbildungspflicht erfüllen, erklärt [Welche Fortbildungspflicht gilt?](<https://jobclerk.de/wissen/fortbildungspflicht-aerzte>).
- Verpflegungsmehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit: 28 Euro je Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit, je 14 Euro für An- und Abreisetag bei Übernachtung und 14 Euro für Tage ohne Übernachtung mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG).
- Fahrten zu Kongressen und Kursen: tatsächliche Kosten oder die pauschalen Kilometersätze der höchsten Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG), für den Pkw 30 Cent je Kilometer (§ 5 Abs. 2 BRKG).
- Übernachtungskosten an einer Tätigkeitsstätte, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist, in tatsächlicher Höhe (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG).

## Beiträge, Versicherungen, Versorgungswerk

- Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 EStG): der Kammerbeitrag ([Ärztekammerbeitrag](<https://jobclerk.de/wissen/aerztekammer-beitrag>)) ebenso wie der Beitrag zum Marburger Bund; Gewerkschaftsbeiträge wie dieser zählen seit 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 3 EStG), der Kammerbeitrag nicht.
- Die Berufshaftpflichtversicherung für die ärztliche Tätigkeit dient der Sicherung der Einnahmen und fällt unter § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ([Berufshaftpflicht](<https://jobclerk.de/wissen/berufshaftpflicht-angestellter-arzt>)).
- Beiträge zum Versorgungswerk sind keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG), seit 2023 zu 100 Prozent bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG); 2026 sind das 24,7 Prozent von 124.800 Euro, aufgerundet 30.826 Euro, gekürzt um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss.
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben, soweit sie die Basisabsicherung betreffen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

## Arbeitsmittel, Fachliteratur, Arbeitszimmer

- Arbeitsmittel wie Fachbücher, Zeitschriften, Stethoskop, Berufskleidung oder ein beruflich genutzter Computer sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG). Bis 800 Euro Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer werden sie sofort abgezogen, teurere Gegenstände über die Nutzungsdauer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 EStG).
- Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet; dann gilt wahlweise eine Jahrespauschale von 1.260 Euro (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Für Klinikärzte ist der Mittelpunkt in der Regel die Klinik.
- Für Tage, an denen die Tätigkeit überwiegend zu Hause ausgeübt und keine außerhalb der Wohnung gelegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, gibt es eine Tagespauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG); beide Regeln gelten über § 9 Abs. 5 EStG auch für Arbeitnehmer.

## Fahrten zur Klinik, Umzug, Zweitwohnung

- Entfernungspauschale: 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte je Arbeitstag, höchstens 4.500 Euro im Jahr, darüber nur mit eigenem oder überlassenem Pkw (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der geltenden Fassung).
- Beruflich veranlasster Umzug, etwa zum Stellenantritt in einer anderen Stadt: Umzugskosten bis zu den Beträgen nach dem Bundesumzugskostengesetz (R 9.9 Abs. 2 LStR). Die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Umzüge ab 1. März 2024 964 Euro für die Berechtigte oder den Berechtigten und 643 Euro für jede weitere Person des Haushalts, 193 Euro ohne eigene Wohnung vor oder nach dem Umzug; umzugsbedingte Unterrichtskosten je Kind bis 1.286 Euro (BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023). Gesetzliche Grundlage der Pauschale sind 15 Prozent beziehungsweise 10 Prozent des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 13 (§ 10 BUKG).
- Doppelte Haushaltsführung: Unterkunftskosten am Beschäftigungsort bis 1.000 Euro im Monat, wenn außerhalb des Beschäftigungsorts ein eigener Hausstand mit finanzieller Beteiligung an den Kosten der Lebensführung besteht (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).

## Was das für Sie bedeutet

- Ein Kongress mit Reise, zwei Übernachtungen und Verpflegungspauschalen überschreitet den Pauschbetrag von 1.230 Euro schnell; Belege und Teilnahmebescheinigungen sind die Nachweise.
- Erstattet der Arbeitgeber Fortbildungs- oder Umzugskosten steuerfrei, entfällt insoweit der Werbungskostenabzug (§ 3c EStG, Hinweis im BMF-Schreiben zu Umzugskosten); [Fortbildungstage](<https://jobclerk.de/wissen/fortbildungstage-arzt>) und Kostenübernahme stehen im Arbeitsvertrag.
- Versorgungswerk, Kranken- und Pflegeversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, nicht in die Anlage N.
- Ob Gebühren für Approbation, Fachsprach- oder Kenntnisprüfung Werbungskosten sind, richtet sich nach § 9 Abs. 6 EStG und damit danach, ob zuvor eine Erstausbildung abgeschlossen war; eine amtliche Einzelregelung zu diesen Gebühren liegt diesem Artikel nicht zugrunde.

## Quellen

- [§ 9 Einkommensteuergesetz (Werbungskosten)](<https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html>), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-10-07
- [§ 9a Einkommensteuergesetz (Pauschbeträge für Werbungskosten)](<https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html>), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-10-07
- [§ 4 Einkommensteuergesetz (häusliches Arbeitszimmer, Abs. 5 Nr. 6b und 6c)](<https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html>), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-10-07
- [§ 6 Einkommensteuergesetz (geringwertige Wirtschaftsgüter, Abs. 2)](<https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html>), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-10-07
- [§ 10 Einkommensteuergesetz (Sonderausgaben)](<https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html>), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-10-07
- [§ 5 Bundesreisekostengesetz (Wegstreckenentschädigung)](<https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html>), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-10-07
- [§ 10 Bundesumzugskostengesetz (Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen)](<https://www.gesetze-im-internet.de/bukg_1990/__10.html>), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-10-07
- [Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 29 IV: BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 zu Umzugskosten ab 1. März 2024 (BStBl I 2024 S. 84)](<https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/B-Anhaenge/Anhang-29/IV/inhalt.html>), Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 2026-10-07
- [Aktuelle Zahlen der knappschaftlichen Rentenversicherung](<https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/KBSexklusiv/Kn_besonderheiten_BY-Recht/Werte>), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, abgerufen am 2026-10-07
- [Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 (Meldung vom 10. September 2025)](<https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250910-sv-rechengroessen-vo-2026.html>), Deutsche Rentenversicherung, abgerufen am 2026-10-07

## Verwandte Fragen

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- [Was kostet die Mitgliedschaft in der Ärztekammer?](<https://jobclerk.de/wissen/aerztekammer-beitrag>)
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## Bei Job Clerk

- [Fortbildungen mit CME-Punkten](<https://jobclerk.de/veranstaltungen?cme=1>)
- [Kongresse](<https://jobclerk.de/veranstaltungen/art/kongresse>)
- [Gehälter nach Tarif](<https://jobclerk.de/gehaelter>)
- [Glossar: Ärztekammer](<https://jobclerk.de/glossar#aerztekammer>)

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