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title: "Assistenzarzt: Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich | Job Clerk"
description: "Einstieg: 5.722,05 Euro (TV-Ärzte/VKA, 40 Stunden), Wien 4.993,21 und KAGes 5.368,10 Euro (48 Stunden, 14 Gehälter), Basel 7.195 CHF (50 Stunden, 13 Löhne)."
canonical: "https://jobclerk.de/wissen/arzt-gehalt-oesterreich-schweiz"
language: "de"
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# Assistenzarzt in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Gehalt, Arbeitszeit, Weiterbildung im Vergleich

**Kurz gesagt:** Ein Assistenzarzt verdient 2026 an einer kommunalen Klinik in Deutschland 5.722,05 Euro im Monat (TV-Ärzte/VKA, Entgeltgruppe I Stufe 1, 40 Wochenstunden). Der Wiener Gesundheitsverbund zahlt Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung 4.993,21 Euro brutto (ab 1. Juli 2026), die steirische KAGes ab 1. Juli 2026 5.368,10 Euro, in Österreich üblicherweise 14-mal jährlich bei durchschnittlich höchstens 48 Wochenstunden, mit ausdrücklicher Zustimmung (Opt-out) bis Ende Juni 2028 bis zu 52 (KA-AZG). Das Universitätsspital Basel zahlt im ersten Jahr 7.195 CHF monatlich, 93.535 CHF mit 13. Monatslohn, bei höchstens 50 Wochenstunden.

Stand: 2026-10-07. Bereich: Gehalt und Tarif.

## Gehalt beim Berufseinstieg

Alle Beträge sind Bruttowerte in der Währung und für den Stand, den der jeweilige Herausgeber veröffentlicht; eine Umrechnung findet nicht statt.

Einstiegsgehalt für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

| Land | Arbeitgeber oder Tarif | Monatsbrutto | Zahlungen im Jahr |
| --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | TV-Ärzte/VKA, Entgeltgruppe I Stufe 1 (Tabelle ab 1. Juni 2026) | 5.722,05 € | monatliches Tabellenentgelt; eine Jahressonderzahlung sieht der Tarifvertrag nicht vor |
| Österreich | Wiener Gesundheitsverbund, Ärztin oder Arzt in Ausbildung, Gehaltsstufe 1 (ab 1. Juli 2026) | 4.993,21 € | Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) nach Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag |
| Österreich | KAGes Steiermark, Schema SI/N1 Stufe 1, Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung (ab 1. Juli 2026) | 5.368,10 € | wie oben |
| Schweiz | Universitätsspital Basel, Assistenzärzte 1, 1. bis 12. Monat (Stand Januar 2026) | 7.195 CHF | 13 Monatslöhne, 93.535 CHF im Jahr |

In Basel steigt der Lohn nach Dienstmonaten: ab dem 37. Monat 8.230 CHF, ab dem 85. Monat 9.590 CHF (124.670 CHF im Jahr). Bei der KAGes beginnen Fach- und Oberärztinnen im Schema SI/N4 bei 8.752,40 Euro. Für angestellte Fachärztinnen und Fachärzte in Wiener Praxen empfiehlt die Ärztekammer für Wien als untere Grenze 7.528,72 Euro brutto, für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner 7.134,14 Euro, mit Zulagen wie beim Wiener Gesundheitsverbund von 150 Euro 14-mal jährlich. Die deutschen Stufen bis 7.355,29 Euro im sechsten Jahr stehen in [Wann steige ich in die nächste Gehaltsstufe auf?](<https://jobclerk.de/wissen/gehaltsstufen-tv-aerzte>).

## Arbeitszeit

Wöchentliche Arbeitszeit

| Land | Regel | Verlängerung |
| --- | --- | --- |
| Deutschland | durchschnittlich 40 Stunden (§ 7 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA) | mit Bereitschaftsdienst und schriftlicher Einwilligung durchschnittlich bis zu 56 Stunden (§ 10 Abs. 5 TV-Ärzte/VKA, § 7 Abs. 7 ArbZG) |
| Österreich | durchschnittlich höchstens 48 Stunden nach dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz | Übergangsregelung nur mit ausdrücklicher Zustimmung (Opt-out): bis zu 55 Stunden bis Ende Juni 2025, bis zu 52 Stunden bis Ende Juni 2028 |
| Schweiz | wöchentliche Höchstarbeitszeit 50 Stunden (Art. 9 Abs. 1 Bst. b ArG); Assistenzärztinnen und Assistenzärzte unterstehen dem Arbeitsgesetz seit 2005 | Verlängerung um höchstens vier Stunden nur durch Verordnung oder Bewilligung des SECO (Art. 9 Abs. 3 und 4 ArG) |

Nach Zahlen des VSAO arbeiten Assistenzärztinnen und Assistenzärzte tatsächlich im Schnitt über 56 Wochenstunden und fordert ein Modell aus höchstens 42 Stunden Dienst am Patienten plus mindestens 4 Stunden strukturierter Weiterbildung. Die deutschen Opt-out-Regeln erklärt [Wie viele Stunden darf ein Arzt arbeiten?](<https://jobclerk.de/wissen/arbeitszeit-arzt-opt-out>).

## Urlaub

- Deutschland: 31 Arbeitstage im Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 27 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA).
- Österreich: 30 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche beziehungsweise 25 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche, also fünf Wochen; ab dem 26. Dienstjahr 36 Werktage beziehungsweise 30 Arbeitstage. Der Muster-Dienstvertrag der Ärztekammer für Wien verweist für das Ausmaß auf das Urlaubsgesetz.
- Schweiz: wenigstens vier Wochen Ferien je Dienstjahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen (Art. 329a Abs. 1 OR).

## Weiterbildung

- Deutschland: Die (Muster-)Weiterbildungsordnung nennt Mindestweiterbildungszeiten je Gebiet, etwa 60 Monate für Innere Medizin und 60 Monate für Allgemeinmedizin; verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer ([Dauer der Facharztweiterbildung](<https://jobclerk.de/wissen/facharztweiterbildung-dauer>)).
- Österreich: Die Ausbildung beginnt mit einer Basisausbildung von zumindest sechs Monaten in chirurgischen und konservativen Fächern (§ 6 ÄAO 2015). Die Sonderfachausbildung umfasst danach Sonderfach-Grundausbildung und Sonderfach-Schwerpunktausbildung, insgesamt 72 Monate einschließlich Basisausbildung. Für Allgemeinmedizin folgen mindestens 27 Monate Turnus und bei Ausbildungsbeginn ab 1. Juni 2022 neun Monate Lehrpraxis.
- Schweiz: Nach der Weiterbildungsordnung des SIWF dauert die Weiterbildung zum eidgenössischen Facharzttitel in der Regel fünf bis sechs Jahre, die fachspezifische Weiterbildung in der Regel mindestens drei Jahre (Art. 12 Abs. 2 WBO).

Anerkennung, Titelführung und Wechsel zwischen den drei Ländern behandelt [Weiterbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz](<https://jobclerk.de/wissen/weiterbildung-dach-vergleich>).

## Was das für Sie bedeutet

- Die Beträge sind nicht umgerechnet und nicht um Lebenshaltungskosten bereinigt; Mieten, Versicherungen und Steuern unterscheiden sich zwischen den Ländern und innerhalb der Schweiz zwischen den Kantonen.
- In Österreich gehört zum Vergleich das Jahresgehalt mit Sonderzahlungen, in der Schweiz der 13. Monatslohn; in Deutschland gibt es im TV-Ärzte/VKA keine Jahressonderzahlung ([Weihnachtsgeld](<https://jobclerk.de/wissen/weihnachtsgeld-aerzte>)).
- Die Wochenarbeitszeit unterscheidet sich um bis zu zehn Stunden; der Monatslohn je geleisteter Stunde fällt entsprechend anders aus.
- Für die Tätigkeit im Ausland ist die Anerkennung des Abschlusses Voraussetzung; für Deutschland erklärt das [/zulassung](<https://jobclerk.de/zulassung>), für den umgekehrten Weg [Deutsche Approbation im Ausland](<https://jobclerk.de/wissen/deutsche-approbation-im-ausland>).

## Quellen

- [TV-Ärzte/VKA in der Fassung des 10. Änderungstarifvertrags](<https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2026-06/26-06-04%20TV-%C3%84rzte%20VKA%20i.d.F.%2010.%20%C3%84ndTV%20NEU.pdf>), Marburger Bund, abgerufen am 2026-10-07
- [Entgelttabellen und Bereitschaftsdienstentgelte TV-Ärzte/VKA, 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2026](<https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2025-05/25-01-13%20Entgelttabellen%20VKA.pdf>), Marburger Bund, abgerufen am 2026-10-07
- [Häufige Fragen zur ärztlichen Ausbildung](<https://ausbildung.gesundheitsverbund.at/aerztliche-ausbildung/allgemeines/>), Wiener Gesundheitsverbund, abgerufen am 2026-10-07
- [Gehaltsschema Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung (Wiener Bedienstetengesetz), ab 1. Juli 2026](<https://www.aekwien.at/documents/263869/820790/Gehaltsschema+%C3%84rztinnen+und+%C3%84rzte+in+Ausbildung+ab+01.01.2026.pdf/ec173743-ca4c-c0bd-25d3-ee7a2d6a10b2>), Ärztekammer für Wien, abgerufen am 2026-10-07
- [Gehaltsansätze ab 01.07.2026](<https://www.kages.at/fileadmin/media/KAGes/Beruf_Karriere/Gehaltsschema/KAGes_Gehaltsansaetze_ab_2026-07-01.pdf>), Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes), abgerufen am 2026-10-07
- [Muster-Dienstvertrag: Empfehlung 2026 der Kurie angestellte Ärzte](<https://www.aekwien.at/documents/d/wien/muster-dienstvertrag-empfehlung-2026>), Ärztekammer für Wien, abgerufen am 2026-10-07
- [Sonderzahlungen](<https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/S/Seite.990087>), oesterreich.gv.at, abgerufen am 2026-10-07
- [Arbeitszeiten in Spitälern: Übergangsregelung wird bis 2028 verlängert (Parlamentskorrespondenz Nr. 556 vom 11. Mai 2021)](<https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2021/pk0556>), Parlament der Republik Österreich, abgerufen am 2026-10-07
- [§ 7 Arbeitszeitgesetz (Abweichende Regelungen)](<https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html>), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2026-10-07
- [Urlaubsanspruch](<https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/U/Seite.991623>), oesterreich.gv.at, abgerufen am 2026-10-07
- [Basisausbildung](<https://www.aerztekammer.at/basisausbildung>), Österreichische Ärztekammer, abgerufen am 2026-10-07
- [Sonderfächer mit Ausnahme Allgemeinmedizin und Familienmedizin](<https://www.aerztekammer.at/ausbildung-fachaerzte>), Österreichische Ärztekammer, abgerufen am 2026-10-07
- [Ausbildung Allgemeinmedizin](<https://www.aerztekammer.at/ausbildung-allgemeinmedizin>), Österreichische Ärztekammer, abgerufen am 2026-10-07
- [Lohntabelle Assistenzärztinnen und -ärzte und Oberärztinnen und -ärzte (gültig ab 2025, Stand Januar 2026)](<https://a.storyblok.com/f/221669/x/1fe2b75651/lohntabelle-usb_aa_oa-2026.pdf>), Universitätsspital Basel, abgerufen am 2026-10-07
- [Art. 9 Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11)](<https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/57_57_57/de#art_9>), Fedlex, Schweizerische Bundeskanzlei, abgerufen am 2026-10-07
- [Art. 329a Obligationenrecht (SR 220)](<https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_329_a>), Fedlex, Schweizerische Bundeskanzlei, abgerufen am 2026-10-07
- [Arbeitsrecht](<https://vsao.ch/arbeitsbedingungen/arbeitsrecht/>), VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, abgerufen am 2026-10-07
- [Die 42+4-Stunden-Woche](<https://vsao.ch/arbeitsbedingungen/42plus4/>), VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, abgerufen am 2026-10-07
- [Weiterbildungsordnung (WBO), Revision vom 25. September 2025](<https://www.siwf.ch/files/pdf7/wbo_d.pdf>), SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung, abgerufen am 2026-10-07
- [(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 3. Juli 2026](<https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20260703_Muster-Weiterbildungsordnung_MWBO_.pdf>), Bundesärztekammer, abgerufen am 2026-10-07

## Verwandte Fragen

- [Facharztweiterbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Was ist anders?](<https://jobclerk.de/wissen/weiterbildung-dach-vergleich>)
- [Wo wird die deutsche Approbation anerkannt?](<https://jobclerk.de/wissen/deutsche-approbation-im-ausland>)
- [Wie viele Stunden darf ein Arzt arbeiten und was ist Opt-out?](<https://jobclerk.de/wissen/arbeitszeit-arzt-opt-out>)
- [Wie viel Urlaub hat ein Assistenzarzt?](<https://jobclerk.de/wissen/urlaub-assistenzarzt>)
- [Wann steige ich in die nächste Gehaltsstufe auf?](<https://jobclerk.de/wissen/gehaltsstufen-tv-aerzte>)

## Bei Job Clerk

- [Assistenzarzt-Gehalt](<https://jobclerk.de/gehaelter/assistenzarzt>)
- [Assistenzarztstellen](<https://jobclerk.de/arztstellen/karrierestufe/assistenzarzt>)
- [Zulassung in Deutschland](<https://jobclerk.de/zulassung>)
- [Glossar: Weiterbildung](<https://jobclerk.de/glossar#weiterbildung>)

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